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Zählt man als Selbstständig wenn man regelmäßig TupperPartys veranstaltet?

gefragt von FunnySt am 27.04.2008 um 16:30 Uhr

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mitra54
beantwortet von mitra54 am 27. April 2008 16:32
2x
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Was meinst du mit Zahlen? Wer Geld einnimmt. muß es versteuern und sich selber krankenversichern. Kommt auf die Höhe des Einkommens an.

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 27. April 2008 16:33

Wie meinen?

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 27. April 2008 16:35

Wie wäre es, wenn man erst mal die Fragen liest bevor man antwortet!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. April 2008 16:31
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Du bist dann verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, damit das Finanzamt an deinem Erfolg beteiligt werden kann.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. April 2008 16:38
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Wenn Du als Gastgeberin für Tupperwarepartys auftrittst, betreibst Du kein Gewerbe! Auch nicht, wenn das alle 4 Wochen stattfindet!

Kommentar von Regenmacher am 27. April 2008 16:42

Und die eingenommene Kohle wird am Finanzamt vorbei geschleust? Das geht so lange, bis es nicht mehr geht.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 27. April 2008 17:25

Normal erhält die Gastgeberin keine Kohle, sondern Sachprämien. Die kann sich etwas aus dem Angebot heraussuchen! Die Veranstalterin ist Angestellte von TW oder Freiberuflerin. Die hat selbstverständlich ihr Einkommen zu versteuern! Das ist ihr Job oder Nebenjob! Die hat dann auch eine entsprechenden Vertrag mit TW.


anonym
beantwortet von ChristinaTB88 am 28. Januar 2009 11:31
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Nein, sie sind nicht selbtständig als Gastgeberin. Es sei denn sie sind Beraterin und machen dies hauptberuflich, dann schon.


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