Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Was meinst du mit Zahlen? Wer Geld einnimmt. muß es versteuern und sich selber krankenversichern. Kommt auf die Höhe des Einkommens an.
Du bist dann verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, damit das Finanzamt an deinem Erfolg beteiligt werden kann.

Wenn Du als Gastgeberin für Tupperwarepartys auftrittst, betreibst Du kein Gewerbe! Auch nicht, wenn das alle 4 Wochen stattfindet!
Und die eingenommene Kohle wird am Finanzamt vorbei geschleust? Das geht so lange, bis es nicht mehr geht.
RBMannheim am 27. April 2008 17:25 Normal erhält die Gastgeberin keine Kohle, sondern Sachprämien. Die kann sich etwas aus dem Angebot heraussuchen! Die Veranstalterin ist Angestellte von TW oder Freiberuflerin. Die hat selbstverständlich ihr Einkommen zu versteuern! Das ist ihr Job oder Nebenjob! Die hat dann auch eine entsprechenden Vertrag mit TW.
Nein, sie sind nicht selbtständig als Gastgeberin. Es sei denn sie sind Beraterin und machen dies hauptberuflich, dann schon.
Wie meinen?
Wie wäre es, wenn man erst mal die Fragen liest bevor man antwortet!