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Zählt Krankheit Kind zu eigener Krankschreibung?

gefragt von dustee am 24.02.2009 um 8:42 Uhr

Hallo liebe Community,

habe ein etwas kompliziertes Problem: Bin selbst sein ca. 3,5 Wochen krankgeschrieben (ursprünglich schwere Erschöpfungszustände nach Nervenzusammenbruch, dann habe ich mir auch noch eine Grippe eingefangen), dazwischen war auch meine Tochter krank (fast eine Woche sogar im Krankenhaus wegen schlimmen Fieberkrämpfen). Da ich selbst krankgeschrieben war, habe ich natürlich fürs Kind keine Bescheinigung beim AG vorgelegt, war ja sowieso zu Hause. Jetzt meine Frage: Zählt die Krankheit meines Kindes zu meinen Krankheitstagen, d.h. wenn ich fünf Wochen krank bin und danach oder dazwischen das Kind noch eine Woche, habe ich dann meine 6 Wochen Lohnfortzahlung voll? Vielen lieben Dank für Eure Kommentare.

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Lohnfortzahlung x 98 Krankheit Kind x 1

steakhouse
beantwortet von steakhouse am 24. Februar 2009 09:23
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Nein, nur Deine Zeit der Krankschreibung zählt hierzu.


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Februar 2009 09:30
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Bei Erkrankung des Kindes gibts keine Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Das hat also gar nichts damit zu tun.

Wenn du also z.B. nur 3 Wochen krank wärst und danach dein Kind, dann zählen nur 3 Wochen Entgeltfortzahlung.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 24. Februar 2009 09:30
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Bei der Erkrankung eines kindes erhälst du ohnehinn keine Lohnfortzahlung, sondern Krankengeld von der Krankenkasse.


hibiskuss
beantwortet von hibiskuss am 24. Februar 2009 09:30
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Hier zählt nur deine eigene Arbeitsunfähigkeit. Wenn du aber alleinerziehend bist, bekommst du zusätzlich 20 Tage /Jahr von der KK bezahlt wenn dein Kind unter 12 jahren ist und zu Hause betreut werden muss.


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 24. Februar 2009 08:44
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anonym
beantwortet von maritelias am 24. Februar 2009 09:41
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Guten Morgen,jedes Elternteil hat 10Tage die es von der Krankenkasse bezahlt bekommt,also eine Lohnfortzahlung mit 80%,wenn das Kind krank ist.Bist Du allein erziehend stehen Dir 20Tage zu,bzw Du kannst Dir die Tage des Vaters überschreiben lassen.Alles was über diese Tage geht,bist Du entweder unentgeldlich zu Haus oder Du läßt Dich auf Dich krank schreiben,wenn Dein Kind für länger krank sein sollte.....Liebe Grüße

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Februar 2009 09:46

''also eine Lohnfortzahlung mit 80%''

  • Krankengeld ist keine Lohnfortzahlung (bzw. Entgeltfortzahlung) im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

''oder Du läßt Dich auf Dich krank schreiben''

  • Das wäre Betrug, der sogar (berechtigterweise) zur fristlosen Kündigung führen könnte.

junker84
beantwortet von junker84 am 24. Februar 2009 09:37
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hallo, ich habe neulich in einem gewerkschaftsmagazin der igm gelesen. dass wenn dein kind krank ist man da eine lohnfortzahlung der krankenkasse bekommt. frag einfach deinen hausarzt, der weiss da bescheid. hier noch ein paar infos und ein link, mfg und gute besserung

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:

  das Kind jünger als 12 Jahre ist

keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann

eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegt und

kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.

Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

http://www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-partnerschaft/tipps/familie-k...

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 24. Februar 2009 09:40

Da sie selbst krankgeschrieben war, ist es unrelevant ob das Kind auch krank war.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 24. Februar 2009 09:33
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Die sechs Wochen zählen sowieso nur bei Krankschreibung wegen der gleichen Erkrankung.

Wenn du also zwei Wochen wegen Grippe, drei Wochen wegen Nagelbettentzündung und vier Wochen wegen Beinbruch am Stück krankgeschrieben bist, sind die sechs Wochen Lohnfortzahlung noch nicht erreicht. (Nur ein Beispiel) Dafür werden Krankmeldungen für die gleiche Krankheit während des Jahres addiert.

Wenn du krank geschrieben warst, ist es egal ob dein Kind während der Zeit auch krank war.

Kommentar von dustee am 24. Februar 2009 12:26

Hallo und danke für die Info. Bin mir allerdings nicht sicher, ob hier tatsächlich jede Krankheit einzeln zählt - ich lese immer wieder, dass es egal ist wie viele unterschiedliche Diagnosen, die würden zusammen zählen für die 6 Wochen. Die Grippe hab ich mir ja im Krankenhaus mit der Kleinen geholt, und wegen dem anderen bin ich noch in Behandlung bei FA. Ich denke, ich muss mich mal bei meiner KK schlau machen.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 24. Februar 2009 09:31
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da du keine krankschreibung für dein Kind hast zählt es zu deinen Krankheitstagen, aber es ist ein "etwas komplizierterer" Fall würde es mit dem Arzt der die die Krankschreibung ausgestellt hat reden oder einfach mit der KK

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Februar 2009 09:34

Wenn man 5 Wochen selber ohne Unterbrechung krankgeschrieben ist und - zufälligerweise - zwischendrin das Kind krankgeschrieben wird, dann ''unterbricht'' sowas auch nicht die eigene Krankschreibung. Oder worauf wolltest du hinaus?

Kommentar von dustee am 24. Februar 2009 11:59

Da meine Kleine (2,5 Jahre) leider immer noch kränkelt (hatte nach dem KH-Aufenthalt eine Bronchitis und Mittelohrentzündung und prompt noch einen Fieberkrampf - sie verliert da immer kurzzeitig das Bewusstsein) würde ich sie natürlich erst mal richtig auskurieren (die Tagesmutter nimmt sie eh nicht wenn sie krank ist), aber ich hatte eben Befürchtungen, dass ich Nachteile habe weil ich auch schon länger krank bin. In meiner Firma fackelt man nicht lange, das Betriebsklima ist eine Katastrophe, deswegen meine Angst. Bin zwar nicht alleinerziehend, aber mein Mann ist viel unterwegs und ansonsten hab ich niemanden.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 24. Februar 2009 09:22
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Was ist 'Krankheit Kind'?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Februar 2009 09:35

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