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zählt in einem formularmietvertrag eine handschriftlich eingetragene klausel?

gefragt von Kalinka12 am 02.11.2009 um 18:37 Uhr

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Franticek
beantwortet von Franticek am 2. November 2009 18:38
2x
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Wenn sie in beiden Kopien (Vermieter und Mieter) steht und unterzeichnet ist, ja. Warum auch nicht?!


anonym
beantwortet von eliag am 2. November 2009 18:39
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nach meinen Infos hat das keinen rechtlichen Bestand. mietverträge müssen den Standarts entsprechen


monsterfisch48
beantwortet von monsterfisch48 am 2. November 2009 18:44
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Selbstverständlich! Wenn die Klausel in beiden Verträgen eingetragen ist und sichtbar zum Vertrag gehört. (Am Besten Sonderklauseln bzw. Anlagen immer gesondert unterschreiben lassen.)

Nachtrag: und natürlich nur, wenn die Sonderklausel nicht sonstwie rechts- oder sittenwidrig etc ist. Vertragliche Klauseln wie z.B. "der Mieter hat sich nach seinem Auszug unverzüglich umzubringen - seine Möbel fallen dem Vermieter zu..." wären unwirksam. Auch wenn sie von beiden unterschrieben sind!


anonym
beantwortet von guterwolf am 2. November 2009 18:55
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wenn sie Bestandteil des MV ist und von den Vertragspartnern abgezeichnet ist, klar.


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