
Wenn sie in beiden Kopien (Vermieter und Mieter) steht und unterzeichnet ist, ja. Warum auch nicht?!
nach meinen Infos hat das keinen rechtlichen Bestand. mietverträge müssen den Standarts entsprechen

Selbstverständlich! Wenn die Klausel in beiden Verträgen eingetragen ist und sichtbar zum Vertrag gehört. (Am Besten Sonderklauseln bzw. Anlagen immer gesondert unterschreiben lassen.)
Nachtrag: und natürlich nur, wenn die Sonderklausel nicht sonstwie rechts- oder sittenwidrig etc ist. Vertragliche Klauseln wie z.B. "der Mieter hat sich nach seinem Auszug unverzüglich umzubringen - seine Möbel fallen dem Vermieter zu..." wären unwirksam. Auch wenn sie von beiden unterschrieben sind!
wenn sie Bestandteil des MV ist und von den Vertragspartnern abgezeichnet ist, klar.