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Zählt Halbwaisenrente zu Einkünften eines Kindes (über 18)? Trotzdem noch Kindergeldanspruch?

gefragt von funnylady am 20.03.2007 um 15:07 Uhr

Wenn eine 18-jährige eine Halbwaisenrente von ca. 500 euro monatlich erhält, noch in Ausbildung ist, zählt die Waisenrente zu ihren Einkünften? Und bekommt sie dann noch Kindergeld oder wird dieses gestrichen? Wie verhält sich die Waisenrente bzgl. Einkommensgrenze? Wird diese voll angerechnet?

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schurke
beantwortet von schurke am 20. März 2007 15:20
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Die Halbwaisenrent gehört zum Einkommen. Es gibt eine Höchstgrenze 7.000 und ein bischen mehr (ich weiß die konkrete Summe jetzt nicht, aber auf jeden Fall über 7T), Netto. Wenn Dein Kind darüber liegt, fällt das Kindergeld und auch Dein Freibetrag auf Deiner Lohnsteuerkarte weg. Wenn Dein Kind die Ausbildung jetzt beginnt, muß das der Rentenkasse gemeldet werden,, da die Höhe dann neu berechnet wird. Die Ausbildungvergütung netto auf das Jahr hochrechnen. Es gibt dazu ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, da ja dem "Kind" nur das Netto zur freien Verfügung steht. Hatte auf Grund dieses Urteils damals das Kindergeld für meinen Sohn für ein Jahr Nachgezahlt bekommen.


anonym
beantwortet von fbaer am 20. März 2007 15:11
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soweit ich noch weis nein. rente ist kein einkommen. aber besser mal bei der DRV(füher Bfa) nachfragen.



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