Wenn jetzt z.B die Telekom anruft und mir einen Vertrag anbietet und ich später bemerke, dass es doch nicht so gut war, da ich jetzt 1 Jahr an die Telekom gebunden bin, zählt dass was ich am Telefon gesagt habe, wenn sie es aufgezeichnet haben?
Falls ein Arbeiter mündlich kündigt, zählt es ja auch nicht , auch wenn man Zeugen hat.

Der ist zwar gültig aber da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, kann dieser widerrufen werden. Und so neu ist das gar nicht!!!
Zählt auch, aber per Telefon nicht mehr. Die müssen dir dies schriftlich bestöttigen unddu kannst dann wiedersprechen.
neues gesetz
ja gilt obwohl da demnächst irgendwie noch ne gesetztänderung gemacht werden sollt; oder ist die schon durch?, diese jedenfalls besagt dass man die vertragsdaten noch mal schriftlich erhält
Ist durch
Ja, geltender Vertrag. Jedoch gilt, gerade weil am Telefon abgeschlossen, nach dem Fernabsatzgesetz eine verlängerte Widerrufsfrist. Ich glaube 4 Wochen. Schnell den Vertrag widerrufen und gut ist. Wenn die Frist noch nicht um ist.
Trotzdem kann man versuchen direkt an die Telekom mit einem Einschreiben zu kündigen. Kann es sein, dass Telefonverträge wie Haustürverträge gelten? Das heisst doch man hat eine Woche Widerrufsrecht. Einfach versuchen.

Klar zählt das :)
Sonst würde es ja keinen mündlichen vertrag geben.
Es ist nur immer schwer zu verneinen !
Also es muss meist einen zeugen oder sonstiges geben
Zählt auch, aber per Telefon nicht mehr. Die müssen dir dies schriftlich bestöttigen unddu kannst dann wiedersprechen.
neues gesetz

Ja. Der Vertrag wurde mündlich geschlossen. Sicher haben die Dir die AGB geschickt.
ausserdem dürfen telefongespräche ohne zustimmung nicht aufgezeichnet werden.