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Zählt es wenn man mündlich eine Vertrag abschließt?

gefragt von nuttnknopp am 15.09.2009 um 18:53 Uhr

Wenn jetzt z.B die Telekom anruft und mir einen Vertrag anbietet und ich später bemerke, dass es doch nicht so gut war, da ich jetzt 1 Jahr an die Telekom gebunden bin, zählt dass was ich am Telefon gesagt habe, wenn sie es aufgezeichnet haben?

Falls ein Arbeiter mündlich kündigt, zählt es ja auch nicht , auch wenn man Zeugen hat.

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Recht x 35.113 Gesetz x 2.102 Vertrag x 1.861

Volker13
beantwortet von Volker13 am 15. September 2009 19:11
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Der ist zwar gültig aber da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, kann dieser widerrufen werden. Und so neu ist das gar nicht!!!

Kommentar von parisien am 15. September 2009 19:57

ausserdem dürfen telefongespräche ohne zustimmung nicht aufgezeichnet werden.


anonym
beantwortet von guerteltier am 15. September 2009 18:55
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Zählt auch, aber per Telefon nicht mehr. Die müssen dir dies schriftlich bestöttigen unddu kannst dann wiedersprechen.

neues gesetz


anonym
beantwortet von jajanee am 15. September 2009 18:54
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ja gilt obwohl da demnächst irgendwie noch ne gesetztänderung gemacht werden sollt; oder ist die schon durch?, diese jedenfalls besagt dass man die vertragsdaten noch mal schriftlich erhält

Kommentar von guerteltier am 15. September 2009 18:55

Ist durch


anonym
beantwortet von Willy123 am 17. September 2009 09:07
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Ja, geltender Vertrag. Jedoch gilt, gerade weil am Telefon abgeschlossen, nach dem Fernabsatzgesetz eine verlängerte Widerrufsfrist. Ich glaube 4 Wochen. Schnell den Vertrag widerrufen und gut ist. Wenn die Frist noch nicht um ist.


anonym
beantwortet von Artie am 15. September 2009 18:56
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Trotzdem kann man versuchen direkt an die Telekom mit einem Einschreiben zu kündigen. Kann es sein, dass Telefonverträge wie Haustürverträge gelten? Das heisst doch man hat eine Woche Widerrufsrecht. Einfach versuchen.


Frankwe
beantwortet von Frankwe am 15. September 2009 18:55
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Klar zählt das :)

Sonst würde es ja keinen mündlichen vertrag geben.

Es ist nur immer schwer zu verneinen !

Also es muss meist einen zeugen oder sonstiges geben


anonym
beantwortet von guerteltier am 15. September 2009 18:55
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Zählt auch, aber per Telefon nicht mehr. Die müssen dir dies schriftlich bestöttigen unddu kannst dann wiedersprechen.

neues gesetz


Benjy
beantwortet von Benjy am 15. September 2009 18:54
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Ja. Der Vertrag wurde mündlich geschlossen. Sicher haben die Dir die AGB geschickt.


Strenwanderer
beantwortet von Strenwanderer am 15. September 2009 18:54
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ja, da hast Du ein Vertrag gemacht


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