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Zählt eine Ohrfeige OHNE resultierende Wunde zur Körperverletzung?

gefragt von Schlumpi79 am 22.10.2009 um 19:16 Uhr

Liebe GF-Fans,

bisher ist es mir zwar nicht passiert, aber nehmen wir einmal an, jemand würde mich schlagen und ich trage trotzdem KEINE Verletzung davon (Wunde, Bruch etc...)! Ist das dann TROTZDEM Körperverletzung (laut Gesetz und Strafrecht)? Ich denke nicht, denn ich bin dann ja nicht "verletzt" in dem Sinne! Oder liege ich da falsch?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten und verbleibe

mfG

Schlumpi!

15 Stimmen : Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung! (14) ; In DIESEM Fall ist es KEINE Körperverletzung! (0) ; Ich bin mir nicht sicher! (1) ; Ich weiß es leider nicht! (0)
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Gesetz x 2.123 Strafe x 577 Gewalt x 491 Verletzung x 404 Strafrecht x 282 Justiz x 262 Wunde x 184 Bruch x 138 Körperverletzung x 131

Herbstzeitlose
beantwortet von Herbstzeitlose am 22. Oktober 2009 19:16
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Selbstverständlich.

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!

kanpous
beantwortet von kanpous am 23. Oktober 2009 12:56
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Sonst wäre ja Folter auch keine Körperverletzung, solange man keine sichtbaren Schäden hinterlässt.

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!

anonym
beantwortet von leole am 22. Oktober 2009 19:20
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was ist, wenn man man dan iwie von einem mann belästigt wird oder wennner gesteht eine affäre zu haben... ist es dannn auch körperverletzung?? voorallem im 1.fall

abgestimmt für: Ich bin mir nicht sicher!
Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 22. Oktober 2009 19:46

Das Abstimmen ist keine Lösung! GALLARIAOY


anonym
beantwortet von GaryEich am 22. Oktober 2009 19:20
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aber selbstverständlich^^

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!

Elster79
beantwortet von Elster79 am 22. Oktober 2009 19:19
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abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!

anonym
beantwortet von eliag am 22. Oktober 2009 19:18
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ja logo! Das hat auch vor Gericht Bestand. Dafür kann man über die Zivilklage Schmerzengeld erstreiten. Einem Bekannten wurde gegen das Schienenbein getreten. Er bekam über 1200€

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!

anonym
beantwortet von pacole1 am 22. Oktober 2009 19:18
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Auch ohne "Wunde" bist Du geschlagen worden, und dazu hat niemand das Recht!!

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!
Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 22. Oktober 2009 19:24

Doch, wenn du dich wie ein Besessener benimmst, kann eine wahrlich kräftige Ohrfeige Wunder wirken. GALLARIYOA


sk8girl09
beantwortet von sk8girl09 am 22. Oktober 2009 19:18
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ja außer es war notwehr dann natürlich nicht greift die person dich aber einfach so an dann schon! lg

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!
Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 22. Oktober 2009 19:26

Nein! Wer sich benimmt wie ein Besessener ist mit einen kräftigen Ohrfeige, außer Gefecht zusetzen. GALLARIAOY


schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 22. Oktober 2009 19:17
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Du kannst jemanden wegen Körperverletzung anzeigen, wird aber wegen zu wenig Interesse an der Öffentlichkeit eingestellt.

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!

anonym
beantwortet von Odradek am 22. Oktober 2009 19:17
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Schonmal Full Metal Jacket gesehen? da gibt es methoden die auch keine Wunden hinterlassen abedr dennoch klar folter ist. Stichwort: Seife

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!

primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 22. Oktober 2009 19:17
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Sie verursacht Schmerzen und ist demütigend.

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!

Komori
beantwortet von Komori am 22. Oktober 2009 19:17
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Natürlich, die Person greift dich ja an.

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!

1337King
beantwortet von 1337King am 22. Oktober 2009 19:16
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Habe mal gelesen,dass eine Mutter zu einer Geldstrafe verurteilt wurde (war aber wenig €)

abgestimmt für: Ja, AUCH DANN ist es Körperverletzung!

Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 22. Oktober 2009 19:16
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Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223

StGB normiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist.

Dass das Opfer Schmerzen erleidet, ist dabei nicht nötig. Auch das Abschneiden der Haare erfüllt damit den Tatbestand der Körperverletzung in der Variante der körperlichen Misshandlung.

Ärztliche Behandlungen können nach dem Bundesgerichtshof den Tatbestand erfüllen, sind dann aber meist durch Einwilligung gerechtfertigt – die herrschende Rechtslehre sieht sie schon nicht als tatbestandsmäßig an, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wurden.

Quelle:Wikipedia

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WinchesterFrEaK
beantwortet von WinchesterFrEaK am 22. Oktober 2009 19:16
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ich denke es mal :)

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