Liebe GF-Fans,
bisher ist es mir zwar nicht passiert, aber nehmen wir einmal an, jemand würde mich schlagen und ich trage trotzdem KEINE Verletzung davon (Wunde, Bruch etc...)! Ist das dann TROTZDEM Körperverletzung (laut Gesetz und Strafrecht)? Ich denke nicht, denn ich bin dann ja nicht "verletzt" in dem Sinne! Oder liege ich da falsch?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten und verbleibe
mfG
Schlumpi!

Selbstverständlich.

Sonst wäre ja Folter auch keine Körperverletzung, solange man keine sichtbaren Schäden hinterlässt.
was ist, wenn man man dan iwie von einem mann belästigt wird oder wennner gesteht eine affäre zu haben... ist es dannn auch körperverletzung?? voorallem im 1.fall
GALLARIAOY am 22. Oktober 2009 19:46 Das Abstimmen ist keine Lösung! GALLARIAOY
aber selbstverständlich^^

ja logo! Das hat auch vor Gericht Bestand. Dafür kann man über die Zivilklage Schmerzengeld erstreiten. Einem Bekannten wurde gegen das Schienenbein getreten. Er bekam über 1200€
Auch ohne "Wunde" bist Du geschlagen worden, und dazu hat niemand das Recht!!
GALLARIAOY am 22. Oktober 2009 19:24 Doch, wenn du dich wie ein Besessener benimmst, kann eine wahrlich kräftige Ohrfeige Wunder wirken. GALLARIYOA

ja außer es war notwehr dann natürlich nicht greift die person dich aber einfach so an dann schon! lg
GALLARIAOY am 22. Oktober 2009 19:26 Nein! Wer sich benimmt wie ein Besessener ist mit einen kräftigen Ohrfeige, außer Gefecht zusetzen. GALLARIAOY
Du kannst jemanden wegen Körperverletzung anzeigen, wird aber wegen zu wenig Interesse an der Öffentlichkeit eingestellt.
Schonmal Full Metal Jacket gesehen? da gibt es methoden die auch keine Wunden hinterlassen abedr dennoch klar folter ist. Stichwort: Seife

Sie verursacht Schmerzen und ist demütigend.

Natürlich, die Person greift dich ja an.

Habe mal gelesen,dass eine Mutter zu einer Geldstrafe verurteilt wurde (war aber wenig €)

Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223
StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist.
Dass das Opfer Schmerzen erleidet, ist dabei nicht nötig. Auch das Abschneiden der Haare erfüllt damit den Tatbestand der Körperverletzung in der Variante der körperlichen Misshandlung.
Ärztliche Behandlungen können nach dem Bundesgerichtshof den Tatbestand erfüllen, sind dann aber meist durch Einwilligung gerechtfertigt – die herrschende Rechtslehre sieht sie schon nicht als tatbestandsmäßig an, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wurden.
Quelle:Wikipedia

ich denke es mal :)