Unser Vermieter ist Architekt und läßt unsere Fassade abends anstrahlen, nun will er von den Mietern die Kosten als Betriebskosten umlegen. Er hat uns aber vorher nicht darüber informiert.

Puh, das ist aber eklig. Diese unnötige Beleuchtung ist nicht nur störend, sondern sie hat offensichtlich auch keinen Sinn in Sachen Sicherheit o. Ä.
Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, daß dies nicht zu den notwendigen Betriebskosten gehört und er es somit nicht auf die Mieter umlegen kann, vielleicht als Gemeinschaftsbrief von allen unterschrieben?
Gegen die NK-Abrechnung würde ich auch Einspruch einlegen, und vorsorglich auch beim Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt nachfragen, Ausnahmen gibt es nämlich immer, z. B. wenn es ein berühmtes Gebäude ist.
Hallo!
Euer Vermieter wird die Kosten für die Beleuchtung vielleicht zusätzlich als Werbekosten absetzen, denn er bringt sein Haus durch die Bestrahlung ins Blickfeld des potentiellen Kunden.
Diese doppelte Abrechung ist nicht statthaft.