Wird der Lohn, den der Arbeitgeber über eine Gehaltsumwandlung in eine Pensionskasse einzahlt, zum Einkommen von Hartz-4-Empfängern angerechnet? Meine Schwester ist sich diesbezüglich sehr unsicher.

am besten mal mit nem vermögensberater der deutschen vermögens beratung reden, ne analyse kostet einmalig 20 euro, alles andere ist völlig kostenlos und man hat immer nen gut ausgebildeten berater zur hand
grundsätzlich nicht, da dir das Geld nicht zur Verfügung steht um deinen Unterhalt zu bestreiten. Etwas anderes könnte gelten, wenn du dir die Beträge auch auszahlen lassen könntest.
(4) Nicht unter § 11 Abs. 2 Nr. 4 fallen steuerfreie Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge (§ 3 Nr. 63 EStG), die der Arbeitgeber an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt und durch diesen finanziert werden. Diese Beträge bleiben jedoch anrechnungsfrei, weil sie nicht dem Arbeitnehmer, sondern direkt dem Finanzdienstleister zufließen (keine bereiten Mittel).
Das ist Auszug aus den fachlichen Hinweisen zum SGB II. Diese Beträge dürfen somit nicht angerechnet werden http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...
Vom Einkommen abziehbare Beträge zur Altersvorsorge: (Quelle: Leitfaden ALG 2 / Sozialgeld der Agentur für Arbeit) Die nach dem Einkommenssteuergesetz geförderten Beiträge zur Altersvorsorge, soweit sie nicht höher sind als der eigene Mindestbetrag für die "Riestergeförderten" Anlagen. Der Mindestbetrag für Geringverdiener liegt bei 60 Euro. Ansonsten sind es 4% vom rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommen. Mehr Informationen unter http://riester-wegweiser.de/grundsaetzliches/eigenbeitrag.html Peter Kleinsorge