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Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

gefragt von Wuckel am 09.08.2007 um 7:51 Uhr

Wenn ich die Wohnfälche eines Hauses berechne, kommt da der Balkon mit rein?

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Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 9. August 2007 08:00
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Was zur Wohnfläche gehört, regelt die Wohnflächen-Verordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Danach wird bei einem Balkon in der Regel ein viertel der Fläche der Gesamtwohnfläche zugerechnet. Bei einem besonders attraktiv gelegenen Balkon darf der Vermieter auch bis zur Hälfte der Fläche anrechnen. Umgekehrt darf er auch nur weniger als ein Viertel einbeziehen, wenn der Balkon eingeschränkt nutzbar ist.

Kommentar von 25546fe55464aef59d6f46b52f22bcbdsmallOphelia am 9. August 2007 08:10

was heißt "attraktive Lage", das klingt wieder so nach Ermessensache. Und wie verhält es sich mit einer Loggia?

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 9. August 2007 11:13

Wird wie ein Balkon behandelt. Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche:

  1. Wohnflächenberechnung bei Balkonen, Loggien, Dachgärten/-terrassen und Freisitzen (OFD Hannover 30.7.2002, S 3202 - 86 - StH 267 - S 3202 - 88 - StO 251)

Gemäß § 44 Abs. 2 Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) können die Grundflächen von ausschließlich zu Wohnraum gehörenden "Balkonen, Loggien, Dachgärten oder gedeckten Freisitzen" zur Ermittlung der Wohnfläche bis zur Hälfte angerechnet werden. Zur Umsetzung dieser (Kann-) Vorschrift für die Zwecke der Einheitsbewertung wird auf Folgendes hingewiesen:

a) Begriffsbestimmungen > Balkon

Ein Balkon ist ein nach einer oder mehreren Stellen offener, überdeckter oder nicht überdeckter und betretbarer Anbau an ein Geschoss des Hauses.

> Loggia

Eine Loggia ist ein überdeckter, nur zur Hausfront offener Aufenthaltsplatz, der im Gegensatz zum Balkon nicht vor der Mauer liegt, sondern hinter der Mauerflucht zurückspringt.

> Dachgarten/Dachterrasse

Hierbei handelt es sich um einen üblicherweise nicht überdachten "Freisitz", der auf dem obersten Geschoss eines Hauses liegt, sich aber z. B. auch auf einer Garage befinden kann.

> Freisitz

Ein Freisitz ist ein ebenerdiger Platz, der ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet ist.

> Gedeckter Freisitz

Ein gedeckter Freisitz kann überdacht sein, z. B. durch ein Dach (auch Glasdach) oder einen überstehenden Gebäudeteil wie den Balkon eines Obergeschosses, braucht es aber nicht. Unter "gedeckt" ist nämlich nicht eine Überdeckung, sondern ein Sichtschutz wie z.B. eine Umfassungswand, Sichtblende oder Bepflanzung zu verstehen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. August 2007 10:00
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Hier irrt Ophelia, aber gewaltig. Balkone und Terrassen zählen sehr wohl zum Wohnraum, und zwar findet man die Berechnung hier: http://www.steuerrat24.de/data/frei/gesetze/wohnflaechenvo.htm


Ophelia
beantwortet von Ophelia am 9. August 2007 07:53
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nein; genausowenig wie eine Terasse oder der Keller

Kommentar von Wuckel am 9. August 2007 07:59

Mist! Dachte das könnte man irgendwie reinrechnen... Trotzdem danke!


anonym
beantwortet von Willhelmus am 1. Juli 2009 22:41
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Die Frage kann man nicht pauschal beantworten. In der Regel wird der Balkon aber mit 50% der Fläche angerechnet. Manchmal sind es auch nur 25%. Deine genaue Wohnfläche kannste hier berechnen: http://www.quadratmeter-rechner.de/


anonym
beantwortet von traeumeleben am 22. Februar 2009 21:53
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auf dieser seite wird alles genau ausgeführt - anrechnung findet sehr wohl statt http://www.haus-und-grund-sh.de/HausundGrund/Download/faltblaetter/wohnflaechenberech.pdf


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