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Zählt das Umkleiden eines Polizeibeamten zu dessen Dienstzeit?

gefragt von ulrike1974ulrike1974 am 16.04.2007 um 11:44 Uhr

Mein Mann hat Schichtdienst, muss demnach in Uniform pünktlich zum Dienst antreten. Andere Kollegen mit Gleitzeit stempeln sich erst ein, ziehen sich dann um und beginnen anschließend den Dienst. Entsprechend ist es bei Dienstschluss: sie ziehen sich erst um, stempeln dann aus, während sich mein Mann erst nach Schichtende umkleiden darf.

Gibt es eine Richtlinie darüber? Wo sind entsprechende Regelungen formuliert?


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anonym
beantwortet von Capuccino am 16. April 2007 12:07
8x
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Tatsächlich ist es so, daß die berechnete Arbeitszeit erst in dem Moment beginnt, in dem ein/e Arbeitnehmer/in fertig umgezogen und einsatzbereit ist! Was sagt der Betriebtsrat?

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 16. April 2007 12:17

Der Personalrat hat sich diesbezüglich noch nicht geäußert, daher wollte ich hier nach Antworten suchen.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 16. April 2007 12:15
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Zunächst gilt der Tarifvertrag der Polizei. Wenn im Tarifvertrag diesbezüglich nichts geregelt ist, greift das Arbeitsrecht. Danach beginnt die Arbeitszeit (eigentlich) erst am Arbeitsplatz selber. Da aber eine Stempeluhr da ist, beginnt und endet die Arbeitszeit mit dem Stempeln. Da die anderen Kollegen vorher stempeln und dann erst umziehen, scheint hier eine entsprechende Regelung vor zu liegen oder es wird einfach kulanter gehandhabt - er wird ja keine halbe Stunde brauchen :-)


sevendayson
beantwortet von sevendayson am 16. April 2007 16:55
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Ich weiß, daß es bei den Krankenschwestern ein Gerichtsurteil gibt, wonach das Umkleiden auch Arbeitszeit ist, da die Umkleide ja auf dem Betriebsgelände ist. Aber wirklich praktikabel ist das nicht, weil dann die einen schon gehen, während die anderen noch nicht da sind, dafür aber die Umkleiden überfüllt sind. In großen Kliniken soll lt. Urteil die Dienstzeit bei Betreten der Pforte beginnen, manchmal läuft man ja erst 10 Minuten bevor man überhaupt in seiner Abteilung ist. Der Arbeitsort/-geber ist das ganze Krankenhaus und nicht die Abteilung


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 17. April 2007 15:26
1x
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In einem privaten Betrieb wäre erst einmal der Tarifvertrag und dann ev. Betriebsvereinbarungen (gibt es das bei der Polizei?) heranzuziehen.

Wenn da nichts stünde, dann begänne die Arbeitszeit grundsätzlich erst umgezogen am Arbeitsplatz.

In jedem Fall wäre es aber ein Thema für den Personalrat, der für eine einheitliche Regel sorgen müsste - das ist seine Aufgabe.


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