zählt bei Kündigungsfrist Kündigungstag mit?

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Siehe BGB §191:

"(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."

Die Frist würde also erst ab morgen zählen. Die Frage wäre, was dir ein Streit deswegen bringen würde. Vielleicht solltest du dich mündlich mit dem Betrieb auseinandersetzen und einigen, was denn nun gilt.

genau so ist es.

Das Ereignis ist das Überreichen des Kündigungsschreibens.

Er hat also den heutigen Tag mit gezählt (sonst wäre es der 08.02). Darf er das

Ja, die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem dir die Kündigungserklärung zugeht.

(er hat mir bereits wenige Minuten nach Arbeitsbeginn heute morgen die Kündigung ausgeprochen)?

Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen, nur aussprechen reicht nicht.

wenn ich aber den heutigen Tag 8:15 Uhr +14 nehme - bin ich ja beim 08.02. - 8:15 Uhr - daher meinte ich?

@meedy24

Dein letzter Arbeitstag ist der 7.02.2012 wenn dir heute die Kündigung zuging.

Dabei spielt es keine Rolle ob dir die Kündigung um 7 Uhr morgens oder 21 Uhr abends zuging.

@Leon97531

Meine Antwort ist Quatsch.

Die Frist von den 14 Tagen beginnt nach dem Tag des Zuganges der Kündigung, siehe Antwort von Eichbaum1963.

Also letzter Arbeitstag wäre der 08.02.2012 wenn dir heute die Kündigung zugeht.

Jetzt wäre sogar noch zu prüfen ob die Kündigung rechtens wäre, wenn in der Kündigung nichts anderes steht als "zum 07.02.2012".

@Leon97531

und wie soll ich jetzt weiter vorgehen um das zu prüfen?

@meedy24

Da würde ich einen Anwalt hinzuziehen.

Und nach Absprache mit dessen dann weitere Schritte nach dem 08.02.2012 einleiten, nachdem du "regulär" deine Arbeit aufnehmen wolltest, und dein AG dich nicht weiter beschäftigen will ;-)

@Leon97531

ja, gute Idee :-), nur das Problem ist, wenn ich letztenendes damit nur einen Tag "heraussschlagen" kann, habe ich höhere Selbstbeteiligungskosten meiner Rechtsschutzversicherung für den Anwalt zu tragen, als mir der eine Tag bringen würde....

Der heutige Tag zählt mit, egal um welche Uhrzeit dir gekündigt wurde. Das ist völlig korrekt.

heißt also, wenn ich (theoretisch) nur einen Tag Kündigungsfrist hätte, könnte er mir um 17:00 Uhr aussprechen und ich wäre noch in der selben Minute arbeitslos?

@meedy24

Ab dem nächsten Tag wärst du dann theoretisch arbeitslos.

Eine Frist beginnt immer erst am nächsten Tag zu laufen. Der Kündigungstag zählt nicht mit hinein. Wenn Du einen Monat Kü frist hast kannst Du die Kündigung auch nicht am Ersten abgeben.

Nun, ich kenne es anders als bisher hier geschrieben wurde.

Hier steht unter "Gesetzliche Kündigungsfristen" bezüglich Probearbeitsverhältnis:

Hier muss die Kündigung jeweils am 15. Tag vor dem beabsichtigten letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zugehen.

Demnach wäre der letzte Tag in der Tat der 08.02.

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigungsfrist.htm

Dazu passt auch das hier als Musterbeispiel:

Beispiel für die 4-Wochen-Frist:

- Hat ein Monat 30 Tage, ist spätestens am 2. eines Monats zu kündigen.
- Hat ein Monat 31 Tage, ist spätestens am 3. eines Monats zu kündigen.

Zu beachten ist, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer/Arbeitgeber spätestens an diesem Tag zugehen muss.

Quelle: http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfristen.html

@Eichbaum1963

Hm, du hast Recht.

Die Frist beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung.

@Leon97531

dachte ich mir's doch! Danke Euch! - nur was mache ich jetzt?

@Eichbaum hat Dir die richtige Antwort gegeben. Die Frist beginnt erst am nächsten Tag zu laufen.

Allerdings wirst Du nicht viel ausrichten können, die Kündigung ist damit nicht ungültig. Ein Arbeitsgericht würde den Kündigungstermin richtig stellen und damit auf den nächstmöglichen Termin setzen.

Sag Deinem Chef das er den Termin richtig stellen soll und droh ihm mit dem Gericht. Wenn er nicht beilenken will dann holst Du Dir den einen Tag Lohn wirklich vor dem Gericht. Für diese Lohnforderung brauchst Du keinen Anwalt, also halten sich Deine Kosten in Grenzen.

Spätestens in der Güteverhandlung wird Dein Chef einknicken, vermutlich schon eher.

Der Aufwand lohnt sich doch gar nicht. Das kostet dich nachher mehr als es bringt zumal du den tag ja sowieso mit Arbeitslosengeld "bzehalt" bekommst.