Ein Freund hat mir erzählt, dass Verluste beim PKW-Verkauf als steuerlich absetzbare Spekulationsverluste angesehen werden, die dann mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden können. Wenn ich also Spekulationsgewinne aus Wertpapierverkäufen versteuern muss und gleichzeitig ein Auto mit Verlust verkauft habe, darf ich dann den Verlust von dem Spekulationsgewinn abziehen?
genau so ist es! BFH Aktenzeichen: IX R 29/06
Gilt aber nur noch bis einschl 2008, ab 2009 können nur noch gleichartige Geschäfte verrechnet werden...
Fakt ist: innnerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Autos gilt dieses als Wirtschaftsgut, das unter die EK-Steuer fällt. Verluste beim Verkauf innerhalb dieses Zeitraums kann man von der Steuer absetzen.
Lach.... du solltest dir deine Freunde besser aussuchen. Die Bären die die dir aufbinden, brummen ja noch. :)
imho hat er ziemlich gute Freunde, denn sie haben recht! Vielleicht schaffst Du es ja auch noch dahin...

ganz salopp gesagt, wovon träumt der Mann nachts???
Was hat sein Autoverkauf mit der steuerlichen Ansetzbarkeit geschweige den Spekulationsverlusten zu tun, da müssten ja die Beamten im Finanzamt sich die Hosen mit der Kneifzange anziehen
k.A. wovon du träumst, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal still sein...
BFH Aktenzeichen: IX R 29/06
Hier ein Urteil dazu http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/gebrauchsguter-verlust-aus-verauserung-...
Da fällt mir doch gleich noch der "Brautkleidfall" ein. Also: Wenn Ihr heiratet und Euch ein Brautkleid für 10.000 EUR kauft, das ihr nach dem "schönsten Tag" für 5.000 wieder verkauft, könnt Ihr damit Veräußerungsgewinne bei Aktien steuerfrei stellen. Heiraten lohnt sich manchmal doch !
Toll wie kompetent die Leute sind, die hier Antworten (!) geben. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (d.h. nicht Grundstücken), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt, sind private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG. Ob es sich dabei um Wertpapiere oder Autos handelt ist gleichgültig.
zustimm!

Das wäre nicht schlecht lach Aber das ist nicht so.
lach Doch, genau so ist es...
BFH Aktenzeichen: IX R 29/06

Nein, warum auch?
weil der BFH so entschieden hat...
BFH Aktenzeichen: IX R 29/06
Da hast Du ja gleich noch ein passendes BFH-Verfahren entdeckt, Respekt ! Und dazu noch ein taufrisches.
Wo hast Du denn die Änderung ab 2009 her ? Im Entwurf des JStG 2009 habe ich nichts gefunden und die Beck-Texte geben das auch nicht her.