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Zählen Verluste beim Autoverkauf als steuerlich absetzbare Spekulationsverluste?

gefragt von cliffhanger am 28.07.2008 um 22:53 Uhr

Ein Freund hat mir erzählt, dass Verluste beim PKW-Verkauf als steuerlich absetzbare Spekulationsverluste angesehen werden, die dann mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden können. Wenn ich also Spekulationsgewinne aus Wertpapierverkäufen versteuern muss und gleichzeitig ein Auto mit Verlust verkauft habe, darf ich dann den Verlust von dem Spekulationsgewinn abziehen?

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anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 29. Juli 2008 16:53
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genau so ist es! BFH Aktenzeichen: IX R 29/06

Gilt aber nur noch bis einschl 2008, ab 2009 können nur noch gleichartige Geschäfte verrechnet werden...

Kommentar von Birdonawire am 29. Juli 2008 18:03

Da hast Du ja gleich noch ein passendes BFH-Verfahren entdeckt, Respekt ! Und dazu noch ein taufrisches.

Kommentar von Birdonawire am 29. Juli 2008 18:19

Wo hast Du denn die Änderung ab 2009 her ? Im Entwurf des JStG 2009 habe ich nichts gefunden und die Beck-Texte geben das auch nicht her.


anonym
beantwortet von Taris am 28. Juli 2008 23:05
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Fakt ist: innnerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Autos gilt dieses als Wirtschaftsgut, das unter die EK-Steuer fällt. Verluste beim Verkauf innerhalb dieses Zeitraums kann man von der Steuer absetzen.


anonym
beantwortet von FrankoNero am 28. Juli 2008 22:58
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Lach.... du solltest dir deine Freunde besser aussuchen. Die Bären die die dir aufbinden, brummen ja noch. :)

Kommentar von koenigstiger25 am 29. Juli 2008 16:56

imho hat er ziemlich gute Freunde, denn sie haben recht! Vielleicht schaffst Du es ja auch noch dahin...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Juli 2008 22:55
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ganz salopp gesagt, wovon träumt der Mann nachts???

Was hat sein Autoverkauf mit der steuerlichen Ansetzbarkeit geschweige den Spekulationsverlusten zu tun, da müssten ja die Beamten im Finanzamt sich die Hosen mit der Kneifzange anziehen

Kommentar von koenigstiger25 am 29. Juli 2008 16:55

k.A. wovon du träumst, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal still sein...

BFH Aktenzeichen: IX R 29/06


supidupi
beantwortet von supidupi am 8. August 2008 13:22
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anonym
beantwortet von Birdonawire am 29. Juli 2008 18:15
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Da fällt mir doch gleich noch der "Brautkleidfall" ein. Also: Wenn Ihr heiratet und Euch ein Brautkleid für 10.000 EUR kauft, das ihr nach dem "schönsten Tag" für 5.000 wieder verkauft, könnt Ihr damit Veräußerungsgewinne bei Aktien steuerfrei stellen. Heiraten lohnt sich manchmal doch !


anonym
beantwortet von Birdonawire am 29. Juli 2008 09:47
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Toll wie kompetent die Leute sind, die hier Antworten (!) geben. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (d.h. nicht Grundstücken), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt, sind private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG. Ob es sich dabei um Wertpapiere oder Autos handelt ist gleichgültig.

Kommentar von koenigstiger25 am 29. Juli 2008 16:53

zustimm!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 29. Juli 2008 08:29
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Das wäre nicht schlecht lach Aber das ist nicht so.

Kommentar von koenigstiger25 am 29. Juli 2008 16:57

lach Doch, genau so ist es...

BFH Aktenzeichen: IX R 29/06


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Juli 2008 22:57
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Nein, warum auch?

Kommentar von koenigstiger25 am 29. Juli 2008 16:56

weil der BFH so entschieden hat...

BFH Aktenzeichen: IX R 29/06


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