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Wenn sie Vertragsbestandteil sind und damit zu den wiederkehrenden Zahlen gehören, dann werden sie zur Berechnung herangezogen.
Die Höhe des Elterngeldes hängt nur davon ab, wie viel der Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt, in den letzten 12 Monaten vor der Entbindung verdient hat , und zwar ohne die Einmalzahlungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld. Auch wenn das 13. Monatsgehalt auf das Jahr verteilt ausgezahlt wird.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gelten wie Prämien nicht als laufender Arbeitslohn und fallen daher unter die Einkunftsarten nach § 38a Abs 1 Satz 3 EStG. Diese Einkunftsarten bleiben nach § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt.
Hier kannst Du die Berechnung nachlesen: http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_berechnung.html
In Deinem Link steht aber, daß Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht herangezogen werden! Wie ist es denn nun? Und muß ich dann den Vertrag mit einreichen und was dazu schreiben. Hierfür ist in den Unterlagen nichts zum Eintragen vorgesehen.