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Zählen Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Berechnung des Elterngelds?

gefragt von osterman am 24.03.2008 um 22:38 Uhr
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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 24. März 2008 22:39
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Wenn sie Vertragsbestandteil sind und damit zu den wiederkehrenden Zahlen gehören, dann werden sie zur Berechnung herangezogen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 24. März 2008 22:43

Hier kannst Du die Berechnung nachlesen: http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_berechnung.html


anonym
beantwortet von trompetenmeister am 24. März 2008 22:41
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Die Höhe des Elterngeldes hängt nur davon ab, wie viel der Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt, in den letzten 12 Monaten vor der Entbindung verdient hat , und zwar ohne die Einmalzahlungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld. Auch wenn das 13. Monatsgehalt auf das Jahr verteilt ausgezahlt wird.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 24. März 2008 22:53
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Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gelten wie Prämien nicht als laufender Arbeitslohn und fallen daher unter die Einkunftsarten nach § 38a Abs 1 Satz 3 EStG. Diese Einkunftsarten bleiben nach § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt.




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