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Zählen Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Berechnung des Elterngelds?

gefragt von osterman am 24.03.2008 um 22:38 Uhr

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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 24. März 2008 22:39
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Wenn sie Vertragsbestandteil sind und damit zu den wiederkehrenden Zahlen gehören, dann werden sie zur Berechnung herangezogen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 24. März 2008 22:43

Hier kannst Du die Berechnung nachlesen: http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_berechnung.html

Kommentar von 3910a70740aeb1f50d16891ebc99f396smallSenny74 am 20. Oktober 2008 14:44

In Deinem Link steht aber, daß Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht herangezogen werden! Wie ist es denn nun? Und muß ich dann den Vertrag mit einreichen und was dazu schreiben. Hierfür ist in den Unterlagen nichts zum Eintragen vorgesehen.


anonym
beantwortet von trompetenmeister am 24. März 2008 22:41
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Die Höhe des Elterngeldes hängt nur davon ab, wie viel der Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt, in den letzten 12 Monaten vor der Entbindung verdient hat , und zwar ohne die Einmalzahlungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld. Auch wenn das 13. Monatsgehalt auf das Jahr verteilt ausgezahlt wird.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 24. März 2008 22:53
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Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gelten wie Prämien nicht als laufender Arbeitslohn und fallen daher unter die Einkunftsarten nach § 38a Abs 1 Satz 3 EStG. Diese Einkunftsarten bleiben nach § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt.


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