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Zählen Tiere als RechtsOBJEKTE oder RechtsSUBJEKTE?

gefragt von timonturtle am 16.06.2009 um 21:32 Uhr

vornehmlich im österreichischen recht, wird aba sicher gleich sein


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linguini
beantwortet von linguini am 16. Juni 2009 21:33
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objekte.

Kommentar von timonturtle am 16. Juni 2009 21:36

aber kann man die in österreich überhaupt einordnen?

Kommentar von 3d1a41702279cd721af011ea26a05511smalllinguini am 16. Juni 2009 21:43

einordnen? tiere zählen zumindest in deutschland vor gericht wie sachen/dinge.

wenn jemand deinen hund anfährt ist das eine sachbeschädigung.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Juni 2009 21:45

Du kannst aber das deutsche Recht nicht einfach nach Österreich übertragen.

Kommentar von deftone am 17. Juni 2009 06:17

Nicht ganz, in Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz und Tiere sind nicht länger nur Sachen sondern "Mitgeschöpfe", Tierschutz steht sogar im Grundgesetz! Wenn jemand vorsetzlich deinen Hund anfährt, kann das auch als Tierquälerei oder dergleichen gelten. Darf ich fragen warum du fragst?


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 16. Juni 2009 21:33
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Tiere zählen als Sache.


bitmap
beantwortet von bitmap am 16. Juni 2009 21:34
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''wird aba sicher gleich sein''

Gleich zu was? Andere Länder, andere Gesetze.

Kommentar von timonturtle am 16. Juni 2009 21:36

ich mein deutschland österreich

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Juni 2009 21:43

Bei dem gefragten Sachverhalt mags zufällig gleich sein, ansonsten ist die Gesetzgebung in Deutschland eine ganz andere als in Österreich.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Juni 2009 21:47

Hier http://www.jusline.at/forum_recht.html gibts ein österreichisches Rechtsforum. Dort könntest du ja mal fragen.


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 16. Juni 2009 21:34
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Für Tiere gilt in Deutschland das Sachrecht.


Monotone
beantwortet von Monotone am 16. Juni 2009 21:38
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Seit 2003 gelten Tiere z.Bsp. in der Schweiz nicht mehr als Sache.


anonym
beantwortet von Magister101 am 17. Juni 2009 08:54
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Um Rechtssubjekte zu sein wäre es erfordrlich, dass Tiere Träger von Rechten und Pflichten sein könnten. Sie könnten dann z.b. auch erben, ... Das ist weder in Deutschland, noch in Österreich möglich. Es handelt sich bei ihnen um Rechtsobjekte.

Auch gelten Tiere im Zivilrecht nicht als Sachen, sie werde jedoch wie im Sachen behandelt (§90a BGB). Im Strafrecht unterfallen sie nach wie vor dem strafrechtlichen Sachenbegriff.


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