stluma am 17.03.2009 um 17:07 Uhr
man muss sich ja, wenn man arbeitslos gemeldet ist, jeden Monat einmal beim Jobvermittler der Agentur für Arbeit vorstellen und 10 Bewerbungen nachweisen. Da zählen die Onlinebewerbungen und die per Telefon dazu, oder? Wir haben von den Onlinebewerbungen die Bewerberprofilnr. und den potentiellen Arbeitgeber notiert oder die e-mail aus dem Postausgang ausgedruckt und nach telefonischer Vorstellung den Ansprechpartner und die Firma aufgeschrieben. Reicht das?
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Ja, natürlich zählt das mit. Du musst nur darüber Buch führen. Was, wann , wo, wie mit wem.
Allerdings sind 10 Bewerbungen im Monat recht hoch angesetzt als muss. Freiwillig sind nach oben natürlich keine Grenzen gesetzt.
Bewerbung ist bewerbung und wenn du persönlich in das Geschäft gehst um dich zu bewerben.
Das müsste reichen,eine online Bewerbung steht einer "klassischen"Bewerbung in nicht's nach.

Regel das mit deinem Fallmanager, die haben da verschiedene Ansichten.
Druck doch einfach das Anschreiben aus und nimm es mit. Dann hast Du gleich den Nachweis.
Druck doch einfach das Anschreiben aus und nimm es mit. Dann hast Du gleich den Nachweis.

Auf alle Fälle alle Anschriften und Tel. Nr. in einer Liste aufführen, denn das JobCenter macht Kontrollen und es gibt auch sonst kein Geld bei der Abrechnung bzw. Erstattung von Bewerbungskosten.

Natürlich zählen die mit. Musst die Kontakte nur aufschreiben.
Telefonische Vorstellung? Wer möchte ohne Termin im Geschäft angerufen werden? Email ist sowieso eine Zukunftsversion und löst die klassische Bewerbung ab, die Arbeitsagentur zahlt sowieso zu viele Postbewerbungen.