Hallo
Sagen wir mal Peter Meier filmt sich beim tanzen und stellt das video bei youtube rein. darf ich das dann runterladen und dann als anderer user wieder reinstellen? das ganze dann womöglich noch auf meiner kommerziellen seite zeigen?hab das zwar nicht vor, interessier mich aber momentan allgemein für dieses Internet und Urheberzeugs. die frage lässt sich auch noch erweitern auf: 2. wie kommt es dass es beispielsweise soviele videos von diesem "unreal tournamentkind" gibt. muss der den leuten die das uppen,nicht erstmal ne genehmigung dafür geben? 3.warum werden die upper nicht angezeigt,wenn sie Lieder von beispielsweise Bushido online stellen? mmh hatte noch ne frage,aber jetzt vergessen :) naja freu mich auf ne antwort von jemanden der bescheid weiß, danke im voraus, gruß, egohugon

NEIN! Der Urheber ist da Peter Meier und hat somit die Rechte auf dem Film. Er alleine kann sagen wer den Film für was verwenden darf.
Youtube - oder das ganze Internet - wird von vielen als rechtsfreier Raum angesehen und so werden auch massig Urheberrechtsverstöße (bewusst und unbewusst) gemacht.
Die Verfolgung solcher Urheberrechtsverstöße gestalltet sich oft sehr schwierig, da die User meist (ich betone 'meist') nicht zu identifizieren sind.
Solltest du so ein Video auf deiner kommerziellen Seite zeigen, für die du ja ein Impressum haben müsstest, wärst du natürlich sehr einfach zu identifizieren. ;-)
nein darfst es nicht wieder hochladen. weil peter maier selber auf dem film zu sehen ist, das heißt du tust die datenschutzrechte verletzen, außer du hast ihn natürlich gefragt
Runterladen darf er es auch nicht,ohne genehmigung!
Wenne am 3. November 2009 20:08 Gegen das Runterladen für den rein privaten Gebrauch wird nie jemand was sagen können, da ja keiner weiß dass er es hat. Sollte er es aber irgendwie weiter verbreiten wird die Sache sehr schnell anders. ;-)
kool so schnelle antworten.danke hab ich mir auch gedacht.also liegt es daran,dass es dem unreal tournamentkind egal ist? wenn ich jetzt was von mir uppe und das gleiche video dann nochmal von nem anderen user finde,könnte ich ihn theoretisch anzeigen oder veklagen,wenn er da nutzen draus zieht?
Wenne am 3. November 2009 20:11 Wenn es ein Video ist das du gemacht hast, dann hast du automatisch das Urheberrecht und kannst bestimmen wer es wie verwenden darf.
Egal ob einer Nutzen daraus zieht oder nicht - eine Urheberrechtsverletzung bleibt eine Urheberrechtsverletzung!
Das betrifft übrigens nicht nur ein neuerliches Hochladen, sondern jede Nutzung die über den rein privaten Gebrauch (im Wohnzimmer) hinaus geht.
Ok Leute...vielen vielen dank,ihr seit der hammer! stell ne frage und schwupps 2mins später die Antwort. Habs mir eigentlich auch schon genauso gedacht und deshalb wundert es mich umsomehr ständig urhebergeschütztes zeug überall zusehen.Also wenn ich auf einem von diesem Millionenklickvideos zusehen wäre und das dann auch noch auf den ganzen mit werbung bespickten großen seiten verlinkt sehen würde,dann würde ich klagen und schwupps reich werden.da versteh ich dieses starwarskind oder tournamentkind nicht wirklich.jeder macht sich über die lustig und die haben nichtmal was davon. nochmals danke
danke für die antwort. was heisst schwer zu identifizieren? muss youtube bei urheberrechtsverstößen die ipadresse des uppers denn nicht rausgeben?
Mit der IP alleine ist nicht viel anzufangen. Youtube hat ja nur die dynamische IP die der Provider vergibt, wenn der User ins Netz geht.
Wer die IP zum fraglichen Zeitpunkt benutzt hat, das kann dann nur der jeweilige Provider sagen. Das darf er bei uns allerdings nicht nicht so einfach. Da müsste die Staatsanwaltschaft anfragen - und die darf das wiederum nur bei begründetem Verdacht auf ein schweres Verbrechen - was aber Urheberrechtsverletzungen bei Youtube nicht sind.
Völlig sinnlos ist es dann, wenn der User über einen Anonymisierproxy ins Netz gegangen ist. Der nimmt dann die IP vom Provider, leitet sie auf eine andere IP und speichert die Daten der Benutzung nicht.
Die IP die bei youtube ankommt ist nicht die vom Rechner des Users!
ja aber man könnte doch sicherlich youtube abmahnen, die löschen das video und wenn es später wieder geuppt wird,könnten die doch wenigstens youtube verklagen,oder sehe ich das falsch?
Nein, das geht auch nicht. Da youtube nicht alle der hochgeladenen Videos auf ihre urheberrechtilche Richtigkeit überprüfen kann haben sie die Möglichkeit geschaffen das Video zu melden, damit sie es löschen. Youtube ist nicht verantwortlich für das Material das bei ihnen hochgeladen wird.
Sonst müsste sogar GF oder hunderttausende andere Foren die Möglichkeit Bilder hochzuladen entfernen, da hier auch viele Urheberrechtsverletzungen begangen werden die die Betreiber aber nicht überprüfen können.