YouTube Urheberrecht bei einem Kanal zu dritt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Urheber eines Videos kann bestimmten natürlichen und juristischen Personen ein Nutzungsrecht an seinem Werk einräumen im Sinne von § 31 UrhG. Da ist er bekanntlich frei.

Wenn er sagt, "Du, Schorsch, kannst mein Video auf deinem Kanal benutzen", dann hat die natürliche Person Schorsch das Nutzungsrecht.

Wenn er sagt, "Deine Firma, Schorsch, kann mein Video auf ihrem Kanal benutzen", dann hat die Firma von Schorsch als juristische Person das Nutzungsrecht.

Wenn er sagt, "Ihr könnt mein Video auf eurem Kanal nutzen", dann sind damit offensichtlich sämtliche Macher des Kanals gemeint.

Hier also scheinbar ein Betreiber eines Kanals und zwei Mitarbeiter - ehrenamtliche oder bezahlte.

Oder aber es schließen sich drei Freunde zusammen, um einen Videokanal zu betreiben. Dann lesen sie am besten Wikipedia - GbR: de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_bürgerlichen_Rechts_(Deutschland)

Dann haben alle drei Freunde Rechte an dem Video - aber nicht als Person, sondern als Mitglieder der gemeinsamen GbR. Es kann also nicht einer der drei einfach sagen: "Schön, ich zeige das Video jetzt jeden Mittwoch im Altersheim!"

Es kommt also immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. Hier also: Was hat der Urheber gesagt? Wen hat er gemeint? Ist die Firma eine GbR und wer ist Mitglied?

Gruß aus Berlin, Gerd

Danke für die ausführliche Antwort!

Der Urheber. Danach der Besitzer, also der Kanalbetreiber. Die Admins können Vollmachten haben.

Also der Urheber und der Besitzer, oder wie soll ich das verstehen?

Der Ersteller der Videos, nicht der Kanalbesitzer.

Außer man regelt es anders oder?

@tonim99

Nein. Das Urheberrecht liegt IMMER bei dem Ersteller der Videos. Wenn du es auf deinem Kanal hochlädst, heißt es nicht, dass du das Urheberrecht bekommst.

Achso, ja stimmt, man kann ja nur Nutzungsrechte übertragen...Danke:)