Yamaha Mt-10 auf 48ps drosseln?

4 Antworten

"überlegen" kann man vieles, und mit größter Wahrscheinlichkeit wird man auch eine Möglichkeit finden, wie man das Ding auf 48 PS drosseln kann - oder könnte. Weil im Zuge der Überlegungen sollte man auch an die Stelle kommen, wo es um die Legalität und zukünftige Handhabung der Vorschriften bezüglich dessen, ob Mopeds mit mehr als ursprünglich 96 PS demnächst noch als A2-Maschinen gestattet sind - und da liegt das Ding in einer Grauzone, wo man lieber andere Überlegungen anstellen sollte.

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

175 Kilo 35 KW/ 150 Kilo 30 KW  /125 Kilo 25 KW / 250 Kilo 35 KW .

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und wird als Straftat geahndet

Wichtiger Hinweis für das Ausland

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

Hallo,

es wird eine Neuregelung bezüglich der Drosselung des Motorrads mit der Fahrerlaubnis Klasse A2 geben.

Noch ist die Neuregelung nicht in Kraft und wann sie kommt ist auch unklar.

Du darfst aber nach Inkrafttreten der Neuregelung nur noch Motorräder die ungedrosselt eine Leistung von maximal 70 kW / 96 PS haben mit dem A2 gedrosselt fahren.

Die Yamaha MT-10 darfst du somit auch gedrosselt nicht fahren.

Gleiches gilt leider auch für die MT-09 - die MT-07 würde gehen.

Einzige Hoffnung wäre dann die Besitzstandswahrung für diejenigen, die den A2 vor der Neuregelung gemacht haben. Sie ist zwar im Entwurf vorgesehen, ob sie aber auch so umgesetzt wird, das ist leider ebenfalls nicht sicher.

Viele Grüße

Michael


Hi,

für die 48 Ps Moppeds, wirds in Zukunft so sein das dein Mopped max 96Ps offen haben darf. Die Mt10 liegt da leider weit drüber, so das du die leider nicht fahren darfst.

Lg


"in Zukunft".

Noch kannst du in DE alles drosseln, wofür auch passende Drosseln angeboten werden.

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@Pikar13

Noch kannst du in DE alles drosseln

Genau - noch! Und was ist, wenn er sich jetzt eine MT-10 kauft und darf sie dann vielleicht in einem halben Jahr nicht mehr fahren?

Dann stellt er sie knapp zwei Jahre in die Garage, bis er die Klasse A hat.

Das macht wohl keinen Sinn.

Drosseln kann und darf man nach Inkrafttreten der Neuregelung auch weiterhin Motorräder mit mehr als 70 kW / 96 PS, nur nicht mehr mit dem A2 fahren.

Gruß Michael

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