Xenon Scheinwerfer nicht eingetragen? Jetzt Strafe bekommen?

15 Antworten

Doch das musst du! Grade bei Xeon muss man in Deutschland extrem aufpassen und am besten nur Fahrzeuge kaufen bei denen diese Scheinwerfer entweder von Werk aus verbaut sind oder nachweisbar mit Rehungen der Bauteile und der Dienstleistung des einbaus zertifiziert sind. 

Ohne weiteres darfst du immer nur Scheinwerfer in betrieb nehmen die eine "E" Kennzeichnung haben, Xeons fallen da nie drunter ein einfach weil diese 

1. Eingestellt sein MÜSSEN!

2. Ab neueren Baujahren (ich meine ab 1995) eine Waschanlage haben müssen und 

3. auch nur Zertifizierte Birnen und Linsen verbaut haben dürfen die auch zugelassen sind

Dementsprechend könntest du eventuell versuchen gegen die Person vorzugehen die dir das Fahrzeug verkauft hat, es war nämlich nicht KFZ Tauglich.

Im Endeffekt bleibst du aber auf der Strafe sitzen und so richtig kannst du damit auch nichts machen erstmal. Sicher wirst du eine Längere Probezeit bekommen oder einige Fahrstunden nachmachen müssen.

Geht es in Deiner Frage um eine echte Xenon-Lichtanlage, oder lediglich um ein mit Xenon etwas aufgewertetes Halogen-Leuchtmittel in ansonsten zulässigen Scheinwerfern für dieses Auto ?

Ersteres wäre natürlich vollkommen Abnahme- / und eintragungspflichtig, letzteres hingegen legal. ( Halogenbrenner H(x) in entsprechendem Original-Scheinwerfer, wenn der Halobrenner in sich StV(Z)o - konform war )

ist von Werk ab mit xenon ausgerüstet, nur der brenner ist scheinbar zu hell...

@Shamen2017

Wusste noch garnicht, dass es selbst für ein mehrere 1000 Euro teures Xenon-System ( Gas-Entladungsbrenner ) schon unzulässig starke Leuchtmittel gibt.

Bisher hörte ich nur von unzulässig starken Halogen-Leuchtmitteln mit 100 statt zulässigen 55/60 Watt. ( Ein Halogen-Leuchtmittel mit Xenon-Zusatz ist KEIN echter Xenon-Brenner, wenn auch oft und irreführend dahingehend beworben ... )

keine Ahnung welcher brenner etc! hab keinen plan davon

es geht ja auch nicht um die Stärke der Xenonbrenner, sondern um die Farbtemperatur. 8000k ist sehr bläulich.

Dann war das ja schon das Versäumnis des Vorbesitzers, das eintragen zu lassen. Wenn Sie einen Verkehrsrechtsschutz haben, würde ich mich mal - innerhalb der Einspruchsfrist -  von einem Anwalt beraten lassen.

Wenn man ein Auto kauft, das so helle Leuchten hat, sollte man auf jeden Fall nachsehen, ob diese auch eingetragen sind.

Und wie bereits erwähnt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Da musst Du wohl in den sauren Apfel beißen.

Wenn Du einen Punkt in der Probebetrieb bekommst, zieht das eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre und der Besuch Aufbauseminar nach sich.

über die Konsequenzen von Verlängerung bin ich mir bewusst

Die Frage ist: Hat das Fahrzeug serienmäßig Xenon oder wurde Xenon nachgerüstet? Da gehört nämlich noch mehr dazu, zb braucht man zwingend automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage. Hat man das alles auch nicht gibts noch mehr Ärger. Dafür braucht man auch eine Eintragung. Bitter ist natürlich wenn im Serienscheinwerfer zu starke Brenner eingebaut werden (ist nicht ganz ungefährlich, die werden zu heiß). Das schaut man in der Tat nicht nach. Aber trotzdem schützt Unwissenheit vor Starfe nicht! Vor Gericht hast du keine Chance, im Gegenteil, man wird dir die zusätzlichen Kosten aufbrummen und das ist ne Menge! Würd ich sein lassen.


ja er hat xenon von Werk ab, andere Leute fahren besoffen Auto oder zu schnell und ich der anständige Bürger bekomm ne Verlängerung wegen so nen Mist! armes Deutschland...

@Shamen2017

So isses halt hierzulande ;-) Besorge dir schleunigst die Serienbrenner (35 Watt ist das Maximale!) sonst droht dir im Wiederholungsfall richtig Lack!