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Wurde vom Verkäufer verar***t. Wie kann ich rechtlisch vorgehen?

gefragt von Kia65 am 24.05.2009 um 21:44 Uhr

Hallo,

ein Verkäufer bot ein Fahrzeug bei mobile.de an. Ich war interissiert und habe ihn angerufen. Wir haben uns über alles geeignet und er wollte mich vom Bahnhof abholen. Jetzt bin ich hingefahren und habe ihn kurz davor angerufen und er ist gar nicht gekommen.

Jetzt habe ich 150 EUR für Nichts hingeblecht. Kann ich das nicht rechtlisch verfolgen?

-Ich habe seine Telefonnummer -Er hat mich mehrmals angerufen -Er hat mir eine E-Mail mit Bildern vom Fahrzeug geschickt -Ich habe alle Belege da

Liebe Grüße

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Recht x 35.248

MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 24. Mai 2009 21:48
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Wenn Du beweisen kannst, z.B. durch Schriftverkehr, dass diese Vereinbarung bestand, kannst Du Deine Auslagen auf dem Zivilklageweg von dem Anbieter ersetzt fordern. Sonst gehst Du leer aus und musst die Sache als Lehrgeld verbuchen... Strafrechtlich ist sowieso nichts drin, weil kein Straftatbestand erfüllt wurde.


anonym
beantwortet von Sarahline am 24. Mai 2009 21:46
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Erstatte Anzeige bei der Polizei, die Handeln dann und es kostet nicht. :)Außer sie finden ihn und es muss vor Gericht gehen. Bist du im Rechtschutz?

Kommentar von Kia65 am 24. Mai 2009 21:47

Nein bin ich nicht :(

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 24. Mai 2009 21:50

Hochinteressant! Wegen welchem Delikt sollte denn die Polizei etwas unternehmen?

Kommentar von rudi05 am 24. Mai 2009 22:17

eine Anzeige wegen Betrug,würde ich sagen

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 24. Mai 2009 22:32

Völliger Unsinn! Lest mal das StGB, bevor Ihr so einen Quatsch schreibt!

Kommentar von Sarahline am 24. Mai 2009 22:43

Mein Mann hat durchaus eine Anzeige erstattet und damals den PC, den wir im vorraus bezahlten bekommen. Wieso unsinn? Eine Anzeige wegen Betruges ist durchaus angebracht.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 24. Mai 2009 22:55

Hast Du die Frage überhaupt gelesen? Oder denkst Du ernsthaft, die besagten 150 Öcken wurden für ein Auto bezahlt? Das waren wohl eher aufgewendete Fahrtkosten zum Treffpunkt, oder?


loloo
beantwortet von loloo am 24. Mai 2009 21:45
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Ja, das kannst Du nur wenn Du beweise für den Vereinbarten Termin hast.


48Clemens
beantwortet von 48Clemens am 26. Mai 2009 01:28
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der ruf nach der polizei vollkommen verfehlt, zivilrechtliche forderungssache, sofern vereinbarung rechtlich haltbar


anonym
beantwortet von IMAQT86 am 25. Mai 2009 11:53
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Kurz gesagt: Du kannst dir das Geld, das du ausgegeben hast, in einem Zivilrechtstreit zurückholen. Das fällt unter §311 BGB. Frage ist nur, ob sich das rentiert, denn solche Leute haben häufig kein Geld. Und der Gerichtsprozess und Anwaltkosten sind hoch. LG! Wiebke


MantaDhivehi
beantwortet von MantaDhivehi am 24. Mai 2009 21:46
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wenn de kaufvertrag hast dann schon.........


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 24. Mai 2009 21:45
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nichtg mehr hingehen


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 24. Mai 2009 21:45
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Warum ist er nicht gekommen? Hast Du ihn nochmals angerufen, als Du angekommen warst?

Kommentar von Kia65 am 24. Mai 2009 21:47

Ich habe ihn über 20 Mal angerufen.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 24. Mai 2009 21:49

Hast Du ihn erreicht? Was hat er gesagt?

Kommentar von Kia65 am 24. Mai 2009 22:01

Erreicht, aber er ist nicht rangegangen. Macht er immer noch nicht.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 24. Mai 2009 22:06

Dann geh zur Polizei und frag nach

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 24. Mai 2009 22:15

Und was soll die Polizei machen? Der Vogel hat die Nummer gesehen und genau gewusst, warum er nicht rangeht...

Kommentar von SUNFRIEND4 am 24. Mai 2009 22:21

Klar, aber wenn entsprechende Unterlagen vorhanden sind, kann man sich bei der Polizei erkundigen und evtl. anzeigen

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 24. Mai 2009 22:34

Das ist totaler Quatsch! Die Polizei ist für zivilrechtliche Klagen nicht zuständig, sondern nur für strafrechtliche, und in diesem Fall wurde keine Straftat begangen! Da muss sich Kia65 schon zum Anwalt bemühen, der kümmert sich um die Zivilklage...


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