auf der Hinfahrt (ich hatte noch nicht getrunken). Bis auf dem Bescheid, dass ich die Geschwindigkeit überschritten habe..Kann ich wegen der Maske belangt werden??
Der Fahrzeughalter kriegt die Knolle. Wenn du brav zahlst, kann das folgenlos beliben, wenn nicht, wird man sich wohl die Gesetzeslage ganz genau ansehen. Da haben wir deben dem StVO noch den "Vermummunsverbot...

Es gibt in Deutschland das Vermummungsverbot, ob das aber auch für Masken gilt weiß ich nicht.
medicangel am 6. Februar 2008 11:57 Gilt das nicht nur für Versammlungen und Demonstrationen?
Natuerlich, sonst muesste ja Fasching verboten sein !!!
Kann ich wegen der Maske belangt werden??
Nein, wenn Du die Maske nicht widerrechtlich erworben hast.

Wenn sie deine Sicht nicht eingeschränkt hat und du damit zum Risiko wurdest, glaub ich nicht, dass was wegen der Maske kommt.
apropos Vermummungsverbot: Wegen des Vermummungsverbotes sollen jetzt Kondome verboten werden.
ROFL!
Motorradfahrer haben's besonders schwer: Helmpflicht vs. Vermummungsverbot grins
soweit ich weiss sollen Helme verboten werden,wegen Blitzerfotos ;-)