Wurde geblitzt, aber Verkerhsschilder waren nicht zu erkennen (verschneit)

9 Antworten

Du brauchst mit der Verwarnung nicht einverstanden zu sein. Es steht ja auch immer darunter, dass die Verwarnung nur mit deinem Einverständnis wirksam wird. Lege widerspruch dagegen ein, nur das Problem ist, es zu beweisen.

Ähem - bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um vorwerrfbare 42 km/h bekommt man keine Verwarnung mehr, sondern einen Bußgeldbeschied, Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Und das auch dann, wenn man nicht damit einverstanden sein sollte ...

schließe mich Reiswaffel an. Allerdings, wenn nur 80 km/h erlaubt waren, muß das ja normalerweise in einer Baustelle gewesen sein -und die hättest Du ja erkennen können - und daß Baustellen auf meist 80 oder 60 limitiert sind, ist immer so. Wenn es natürlich wirklich außerhalb einer Baustelle war - OK, kannst Du ja nicht sehen, wenn die Schilder verschneit sind.

wenn es geschneit hatt und du mit über hundert fährst ist das unverantwortlich

Vielen dank für die schnellen Antworten! Nan dann werd ich mal wiederspruch einlegen:)

@FreeEagle: Die Autobahn war geräumt und es hat nicht gescheint zu dem Zeitpunkt, aber die Tage davor hat es so stark gescheit, dass die Schilder nicht lesbar waren (auch wegen Dreck+Schnee)

das bringt sicher was, der Polizei genau die Situation zu beschreiben. Insbesondere, wenn Du nicht mal die Schilder sehen konntest weil es gerade so viel schneite.
Schau aber mal in §3 StVO, damit Du weisst, was es bringt (nämlich Ärger ;-).
Waren die Schilder lediglich zugeschneit und sonst trocken, gute Sicht etc, dann solltest Du Dich um Beweise kümmern. Auf der AB stehen gewöhnlich zwei Schilder, die müssen dann beide zugeschneit gewesen sein, dürfen nicht vor dem Blitzen wiederholt worden sein, etcpp

Genau. Die Beweispflicht liegt hier beim Fahrer! Das wird aber jetzt wohl nicht mehr glaubhaft zu machen sein.