Hallo ich wurde vor 2 Wochen in der Ortschaft mit 9o km geblitzt schieeeeeed.! ich weiß das ich viele Punkte eine Geldstrafe und der Führerschein mit sicherheit für 1 Monat weg ist. Weis jemand ob man den auch freikaufen kann beruflichen Zwecken , von mir eine Arbeitskollegin hötte das auch machen können aber sie gab ihn lieber 1 Monat ab. Danke für die antworten.

90 wo 50 erlaubt ist? Selbst schuld...
Meinst Du, Du könntest Dich auch freikaufen, wenn ein Kind auf Deiner Motorhaube landet????
von mir bekommst Du keinen Rat darauf. Wer so ignorant durch eine ortschaft fährt hat es nicht anders verdient
hallo,
ich muss sagen.. es ist wahr, dass man selber schuld ist wenn man in der Geschwindigkeit geblitzt wurde! Aber ich finde es auch frech hier in einem forum Leute "anzumachen" die eine Frage gestellt haben. Dafür ist ein Forum ja nicht gedacht! Und jeder der hier schreibt "selber schuld - darauf antworte ich nicht" sollte dann auch GAR nicht antworten! Ich wette, jeder von denjenigen, die diesen Verstoß so verachten ist selber schon zu schnell gefahren.
Also, mann kann das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln, man muss beweisen, dass man nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen kann, keinen Fahrer einstellen kann, keinen Jahresurlaub mehr hat und / oder arbeitslos wird. Ich würde bei dem Zuständigem Kreisamt anrufen und höflich nachfragen sobald du den Bescheid bekommen hast! viel Glück

Zuvor würde ich auf jeden Fall die Lichtbilder anfordern und einsehen. Vielleicht sind die ja so miserabel das nichts zu erkennen ist. In diesem Fall würde ich die Aussage verweigern.
lappen abgeben und mit fahradfahren dann kannst du nicht rasen wie ein blöder
freikaufen neee lieber freilaufen habe für solche leute kein verständniss

du musst nachweisen das du ohne den führerschein arbeitslos wirst.
50 waren erlaubt ? dann so 160 € 3 Punkte und 1 Monat lappen weg
Ich gebe für´s nächste Mal eine guten Rat: Beim nächsten Mal würde ich mich an die vorgegebenen Geschwindigkeiten halten, denn wird man auch nicht geblitzt! Aber ja, man kann ihn sich bei bestimmten Vergehen freikaufen.

ja hab ich schonmal gehört, einfach bei der bußgeldstelle fragen.
ja ist unter bestimmten Bedingungen möglich