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In Hessen gibts die noch ;) aber da gilt Bundesrecht bricht Landesrecht ist es egal ob es in hessen noch in der landesverfassung seht

auf bundesebene wurde sie abgeschafft, aber hessen hat sie z.b. noch in den landesgesetzen
dh

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland verboten (1949). In der DDR gab es sie noch bis 1987.
In West-Berlin wurde die Todesstrafe erst am 03. Oktober 1990 abgeschafft.
Die Bundesländer sind nicht für Strafrecht zuständig, daher ist ein Hinweis auf die Todesstrafe in einer Landesverfassung Makulatur.

Ja, in einigen Länderverfassungen gibt es sie noch. Das liegt daran, dass es ein Riesenaufwand ist, die Verfassung zu ändern. Denn das Bundesgesetz ist maßgeblich. Die Ländergesetze eben untergeordnet. Solange sich kein Bundesland selbständig macht, ist das ja noch in Ordnung.
Arwen45 am 4. Dezember 2008 19:19 nenn mal ein Beispiel!
CrazyDaisy am 4. Dezember 2008 19:20
baer1 am 4. Dezember 2008 19:20 Genau!

Hessen z.B. Aber Bundesrecht bricht Landesrecht, also keine Gefahr...

Ja , es gibt glaube ich noch ein Bundesland, allerdings nicht mehr ausführend und zwar in Hessen und Bayern:
in bayern ist sie noch nicht verboten (laut bayerischer verfassung) jedoch bricht bundesrecht das landesrecht! und auf bundesebene ist sie verboten mfg

In deutschen Bundesländern gibt es keine Todesstrafe! Eine Frage nach der früheren Ostzone (DDR) wurde nicht gestellt!

Ich komme aus Hessen, das ja - insoweit ist natürlich Hessen der "erste Arbeiter- und Bauernstaat" - bereits 1946 gegründet wurde. Und in der Tat, in der Hessischen Verfassung gibt's nach wie vor die Todesstrafe (ist so!!!). Nun wurde die Hessische Verfassung mehrfach geändert, was jedoch immer (!!!) einer Zustímmung des (wahlberechtigten) Volks bedarf - also Volksabstimmung. Nun will auch in Hessen kein verantworlicher Politiker (na ja, vielleicht Roland Koch und ein Teil seiner reaktionären Freunde, aber er und diese geben das halt nicht zu) die Todesstrafe; mehrfach wurde deshalb schon diskutiert, die Todesstrafe aus der Hessischen Verfassung zu streichen. Von großer Bedeutung ist das natürlich nicht, weil Bundesrecht ja Landesrecht bricht und Roland Koch noch nicht einmal einen der von ihm so gehaßten Ausländer hinrichten lassen kann. Die Politik hat auf eine Änderung der Verfassung in diesem Punkt verzichtet, weil sie Angst hat, NPD, rechter CDU-Flügel und andere Ewiggestrige am Ende eine solche Verfassungsänderung verhindern könnten oder aber ein immerhin beachtliches Ergebnis erzielen könnte. Es ist zu befürchten, daß die Hessische Verfassung in diesem Punkt wenn überhaupt, dann erst nach einer wirklich umfassenden Bildungsreform geändert werden kann.

so ein Quatsch, die gibt es in der gesamten Republik nicht
hab das irgendwo gehört, wird natürlich nicht angwandt
gibts und zwar in hessen..aber es gilt Bundesrecht bricht Landesrecht
Genau so ist es, DH
n der DDR gab es leut Strafgesetzbuch die Todesstrafe bis 1990. Allerdings wurden spätestens seid den 70iger Jahren wohl keine Todesurteile mehr verhängt - es war quasi mehr eine Art Drohung nach er Art "Wir könnten, wenn wir wollten - aber wir tun es nicht."
Unklar ist mir die Sachem, so weit sie Westberlin betrifft. Das war ja ausdrücklich nicht Bestandteil der BRD und lag außerhalkb des Geltungsbereiches derer Gesetze.
Zumindest offiziell wurde da nichts mehr verhängt. In der Praxis aber....
Na wenn es sie noch gibt sollte sie auch wieder eingeführt werden!!!!