Wie sieht das mit einem nachträglichen Wiedereinstieg aus? Wäre das möglich, obwohl man nach alter Regel schon im Ruhestand ist?
Das ist bisher ein Vorhaben der Bundesregierung. Soll frühestens 2009 in Kraft treten. Ein nachträglicher Wiedereinstieg ist eher unwahrscheinlich, da die Regelung nur für Kassenärzte gelten soll und diese Stellen beim Freiwwerden immer direkt besetzt werden, die Anzahl der Stellen aber festgelegt ist.
Ich glaube nicht, dass sich an dieser gesetzlichen Regelung etwas geändert hat.
Ende letzten Jahres wurde sie sogar gerichtlich bestätigt: http://www.krankenkassen-direkt.de/news/urteil.pl?val=1218642897&urteil=4064...
Das gilt für die Kassenzulassung.
Bei privat abrechnenden Ärzten kann es anders aussehen.
Wenn Du die 68er Regelung für die Kassenzulassung meinst, dann ist das bald Geschichte.