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Wurde angehalten

Frage von MissTea MissTea

Hallo Leute, ich habe heute von einer Prüferin einen Strafzettel bekommen, weil ich mit einer Fahrkarte von Preisstufe 2 in der 1.Klasse saß.

Dafür habe ich eine Begründung als ich am Bahnhof ankam wollte die S-Bahn abfahren deswegen habe ich nicht gezögert und die erste Tür aufgemacht und erst danach gemerkt das ich in der 1 Klasse sitze aber nur die 2.Klasse darf. Ich hab es ja nicht absichtlich sondern aus Eile gemacht

Die Prüferin meine ich soll eine e-mail schicken und alles genau so zu schreiben, was ich auch gemacht habe.

Denkt ihr das ich eine Geldstrafe bekomme oder da es ja keine Absicht war davon komme

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Antworten (11)

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    Antwort von Dorfbulle Dorfbulle

    Rechtlich gesehen bist du ohne gültigen Fahrausweis gefahren. Die Deutsche Bahn wird mit Sicherheit das erhöte Beförderungsentgeld erheben. Wie gesagt: Fall schildern und ggf. Berufung einlegen.

    Und: Nicht noch einmal Schwarzfahren, denn die Deutsche Bahn stellt meistens im Wiederholungsfall Strafanzeige.

    Kommentar von MissTea MissTeaMissTea

    Ich bin nicht schwarz gefahren ich hatte einen Fahrausweis

    Kommentar von Dorfbulle Dorfbulle

    Ja, für die 2.Klasse NICHT für die 1.Klasse! 2.Klasse ist nicht 1.Klasse und somit bist du leider doch schwarzgefahren.

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    Antwort von amdros amdros

    Mit dieser Ausrede wirst Du wohl um den Nachlösebetrag nicht herumkommen. Das merkt man doch, auch wenn ich z. B. kaum mit dem Zug fahre, ob ich in der 1. oder 2. Klasse bin

    Kommentar von MissTea MissTeaMissTea

    Nein eben nicht

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    Antwort von Antica Antica

    Kommt auch darauf an, wie lange Du schon im Abteil gesessen bist, bis die Schaffnerin kam. Außerdem glaub ich nicht, dass Du eine Geldstrafe im Nachhinein bekommst.

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    Antwort von Scramjet Scramjet

    Versuchen kannst Du es ja mal. Ich glaube allerdings nicht, dass viel dabei herauskommt. Denn wie sollen die denn unterscheiden, wer lügt und wer die Wahrheit sagt? Eine Ausrede werden die Meisten parat haben.

    Kommentar von MissTea MissTeaMissTea

    Aber das war mein erstes Mal ich bin nicht so ein Mensch ich hatte es wirklich eilig

    Kommentar von Scramjet ScramjetScramjet

    Das glaube ich Dir sogar. Aber wie soll denn ein Sachbearbeiter bei der Bahn das unterscheiden? Er kennt Dich nicht. Und er bekommt hunderte von solchen emails. Die müssen da schon eine gewissen Konsequenz an den Tag legen, sonst währe es ja einfach für jeden Schwarzfahrer. Wo will man da die Grenze ziehen?

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Man wird abwarten müssen wie entschieden wird.

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    Antwort von blackdesire blackdesire

    je nachdem wer es bearbeitet viele drücken dir ne strafe auf weil die sagen das es dann ja jeder so behaupten könnte

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    Antwort von mariohanaman mariohanaman

    db? dann strafe

    nicht db, dann evtl kulanz nicht

    aber rein rechtlich hatt die zuggesellschaft recht ^^

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    Antwort von Michel76 Michel76

    Absicht oder nicht ist eigentlich egal. Du hattest keinen passenden Fahrschein und wirst dafür wohl eine Strafe bezahlen müssen.

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    Antwort von Selorien Selorien

    Eher nicht, die sind da nicht so, kA wieso die gute dich da überhaupt so rann genommen hat, schreib einfach die Gründe mit Mail, die schreiben dann nur das man es net wieder machen soll usw

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Sprichst du wirklich von der DB im Jahr 2009??

    Kommentar von MissTea MissTeaMissTea

    ich hoffe das du recht hast ich hatte nämlich noch nie eine Strafe

    Kommentar von Selorien SelorienSelorien

    Jo sicher, ich hatte mir letztens zB ausversehn kein Ticket gekauft, bin ich hin, habs gesagt, die haben meine Personalien aufgenommen, ich habs ticket bezahlt, paar tage später kahm brief, ja ich solls net noch mal machen usw und von ihrer seite is die sache gegessen

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    Antwort von Pizdation Pizdation

    Dummheit schützt vor Strafe nich, außerdem, dass kann doch jeder sagen.

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    Antwort von zahraa zahraa

    ein versuch ist es wert,mach was die prüferin dir gesagt hat

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