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Wurde angehalten

gefragt von MissTea am 26.10.2009 um 16:15 Uhr

Hallo Leute, ich habe heute von einer Prüferin einen Strafzettel bekommen, weil ich mit einer Fahrkarte von Preisstufe 2 in der 1.Klasse saß.

Dafür habe ich eine Begründung als ich am Bahnhof ankam wollte die S-Bahn abfahren deswegen habe ich nicht gezögert und die erste Tür aufgemacht und erst danach gemerkt das ich in der 1 Klasse sitze aber nur die 2.Klasse darf. Ich hab es ja nicht absichtlich sondern aus Eile gemacht

Die Prüferin meine ich soll eine e-mail schicken und alles genau so zu schreiben, was ich auch gemacht habe.

Denkt ihr das ich eine Geldstrafe bekomme oder da es ja keine Absicht war davon komme

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auto x 22.985 verkehr x 1.861 fahren x 344 angehalten x 4

anonym
beantwortet von Dorfbulle am 26. Oktober 2009 16:21
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Rechtlich gesehen bist du ohne gültigen Fahrausweis gefahren. Die Deutsche Bahn wird mit Sicherheit das erhöte Beförderungsentgeld erheben. Wie gesagt: Fall schildern und ggf. Berufung einlegen.

Und: Nicht noch einmal Schwarzfahren, denn die Deutsche Bahn stellt meistens im Wiederholungsfall Strafanzeige.

Kommentar von MissTea am 26. Oktober 2009 16:22

Ich bin nicht schwarz gefahren ich hatte einen Fahrausweis

Kommentar von Dorfbulle am 28. Oktober 2009 17:25

Ja, für die 2.Klasse NICHT für die 1.Klasse! 2.Klasse ist nicht 1.Klasse und somit bist du leider doch schwarzgefahren.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 26. Oktober 2009 16:20
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Mit dieser Ausrede wirst Du wohl um den Nachlösebetrag nicht herumkommen. Das merkt man doch, auch wenn ich z. B. kaum mit dem Zug fahre, ob ich in der 1. oder 2. Klasse bin

Kommentar von MissTea am 26. Oktober 2009 16:22

Nein eben nicht


Antica
beantwortet von Antica am 26. Oktober 2009 16:19
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Kommt auch darauf an, wie lange Du schon im Abteil gesessen bist, bis die Schaffnerin kam. Außerdem glaub ich nicht, dass Du eine Geldstrafe im Nachhinein bekommst.


anonym
beantwortet von Scramjet am 26. Oktober 2009 16:18
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Versuchen kannst Du es ja mal. Ich glaube allerdings nicht, dass viel dabei herauskommt. Denn wie sollen die denn unterscheiden, wer lügt und wer die Wahrheit sagt? Eine Ausrede werden die Meisten parat haben.

Kommentar von MissTea am 26. Oktober 2009 16:20

Aber das war mein erstes Mal ich bin nicht so ein Mensch ich hatte es wirklich eilig

Kommentar von Scramjet am 26. Oktober 2009 16:35

Das glaube ich Dir sogar. Aber wie soll denn ein Sachbearbeiter bei der Bahn das unterscheiden? Er kennt Dich nicht. Und er bekommt hunderte von solchen emails. Die müssen da schon eine gewissen Konsequenz an den Tag legen, sonst währe es ja einfach für jeden Schwarzfahrer. Wo will man da die Grenze ziehen?


anonym
beantwortet von Kellerassel am 26. Oktober 2009 16:17
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Man wird abwarten müssen wie entschieden wird.


anonym
beantwortet von blackdesire am 26. Oktober 2009 16:17
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je nachdem wer es bearbeitet viele drücken dir ne strafe auf weil die sagen das es dann ja jeder so behaupten könnte


anonym
beantwortet von mariohanaman am 26. Oktober 2009 16:17
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db? dann strafe

nicht db, dann evtl kulanz nicht

aber rein rechtlich hatt die zuggesellschaft recht ^^


anonym
beantwortet von Michel76 am 26. Oktober 2009 16:17
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Absicht oder nicht ist eigentlich egal. Du hattest keinen passenden Fahrschein und wirst dafür wohl eine Strafe bezahlen müssen.


Selorien
beantwortet von Selorien am 26. Oktober 2009 16:17
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Eher nicht, die sind da nicht so, kA wieso die gute dich da überhaupt so rann genommen hat, schreib einfach die Gründe mit Mail, die schreiben dann nur das man es net wieder machen soll usw

Kommentar von Michel76 am 26. Oktober 2009 16:18

Sprichst du wirklich von der DB im Jahr 2009??

Kommentar von MissTea am 26. Oktober 2009 16:18

ich hoffe das du recht hast ich hatte nämlich noch nie eine Strafe

Kommentar von 41dce5b8d9a6e1111c3f4059d8eb79ecsmallSelorien am 26. Oktober 2009 16:45

Jo sicher, ich hatte mir letztens zB ausversehn kein Ticket gekauft, bin ich hin, habs gesagt, die haben meine Personalien aufgenommen, ich habs ticket bezahlt, paar tage später kahm brief, ja ich solls net noch mal machen usw und von ihrer seite is die sache gegessen


Pizdation
beantwortet von Pizdation am 26. Oktober 2009 16:16
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Dummheit schützt vor Strafe nich, außerdem, dass kann doch jeder sagen.


zahraa
beantwortet von zahraa am 26. Oktober 2009 16:16
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ein versuch ist es wert,mach was die prüferin dir gesagt hat


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