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Wurde am 24.08. fristlos gekündigt,aber immernoch kein Gehalt?

gefragt von Nati1985 am 02.09.2009 um 9:44 Uhr

Hallo, wurde am 24.08. fristlos gekündigt und normalerweise bekommen ich mein Gehalt immer am letzten tag den Monats pünktlich, bis jetzt habe ich aber immer noch nicht bekommen. Bekomme ich nach einer fristlosen Kündigeung überhaupt noch gehalt? Und wird das dann auf die tage gerechnet die ich noch da war? Vielen Dank für eure Hilfe

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recht x 35.079 kuendigung x 2.761 fristlose-kuendigung x 105

anonym
beantwortet von Landserflo am 2. September 2009 09:47
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Also das kommt drauf an weshalb du gefeuert wurdest wenn gegen dich der Vorwurf steht das du durch zb. eine Straftat deiner Firma geld schuldest dann behalten Sie es vielleicht ein was bleibt wäre ein rechtsstreit also gleich sozialamt

Kommentar von 37af193675cbdf8743f9e8d640d18c87smallRegenzauber am 2. September 2009 09:48

DH


noonie
beantwortet von noonie am 2. September 2009 09:46
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klar steht dir noch gehalt für die gearbeiteten tage zu. fristlos entlassen... da mußt du aber echt was angestellt haben...

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 2. September 2009 09:49

Aber wirklich.. da gehört schon mächtig Mist dazu, um sowas zu schaffen...


frastaft
beantwortet von frastaft am 2. September 2009 09:46
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Bei einer fristlosen Kündigung muss ja irgendwas vorgefallen sein. Vielleicht will dich dein Arbeitgeber deswegen irgendwie in Regress nehmen?


Sommerschnee
beantwortet von Sommerschnee am 2. September 2009 09:46
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Für das vergangene Monat muß du noch Gehalt bekommen ... ich nehme an, es dauert etwas länger, weil eine extra Abrechnung stattfindet (aliquot).

Aber du könntest ja die Firma per Mail fragen, oder - wenn es dir nicht zu unangenehm ist - einfach anrufen.

Kommentar von 394c0aafb7982534e44ee6fd2e384b73smallBigKingXXL am 2. September 2009 09:50

Servus, aliquot...ich glaube kaum das die Deutschen mit dem Begriff etwas anfangen können....es heisst dort anders!

Kommentar von 902544a7724d600a6c76beae98de4cb9smallSommerschnee am 2. September 2009 11:03

Aliquot versteht jeder. Wenn nicht, kann er googeln

Kommentar von 902544a7724d600a6c76beae98de4cb9smallSommerschnee am 2. September 2009 15:39

Malinea
beantwortet von Malinea am 2. September 2009 09:47
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gehalt steht dir für die gearbeiteten tage auf jeden fall zu. vielleicht verzögert es sich ein wenig, weil die austrittspapiere noch hinzugefügt werden müssen. frag mal bei deiner firma nach!


anonym
beantwortet von holle58 am 2. September 2009 09:46
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gehalt kriegste noch für die geleisteten arbeitstage.haste nicht gearbeitet ,kriegste nix !!!


anonym
beantwortet von tini1082 am 2. September 2009 09:46
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ruf dort an, die sollen die die tage bezahlen, die du dort gearbeitet hast. da spielt die fristlose kündigung absolut keine rolle


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 2. September 2009 10:12
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Auch wenn jemand (fristlos) gekündigt wurde, ist das noch ausstehende Gehalt (für die noch geleisteten Arbeitstage) spätestens am letzten Werktag des Monats fällig! Wenn es keinen Grund gibt, das Gehalt einzubehalten, weil gegen dich noch Forderungen bestehen (könnten), dann würde ich mal freundlich anfragen, gleichzeitig aber mitteilen, dass Du den AG in Verzug setzen wirst und er die dir entstehenden Kosten (z.B. Sollzinsen) zu tragen hat!


anonym
beantwortet von Morti am 2. September 2009 09:47
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Frag mal bei deinem Ex-Arbeitgeber nach, vielleicht dauert es, weil die neue Berechnung anteilig erfolgen muss.


anonym
beantwortet von yvonnep am 2. September 2009 09:45
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bekommst du dein gehalt im nachhinein?

Kommentar von 6a8b304dd7e7d9861688dfd610d0d6d7smallMalinea am 2. September 2009 09:46

wer nicht?

Kommentar von 6efd414d35d2cdb48ea62abd305ea88csmalleva130254 am 2. September 2009 09:47

Beamte !


anonym
beantwortet von Nati1985 am 2. September 2009 10:23
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Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten, jetzt gehts mir ein bisschen besser!


anonym
beantwortet von Malustra am 2. September 2009 09:52
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Die fristlose Kündigung muß eine Begründung enthalten.

Vielleicht hat der Arbeitgeber Forderungen an Dich und behält Dein Gehalt erst mal ein.

Hast Du keine Klage bei Arbeitsgericht eingereicht?


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 2. September 2009 09:49
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Kommt schon noch. Heute oder morgen ist es da.


eva130254
beantwortet von eva130254 am 2. September 2009 09:48
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Ich bin dafür, wenn schon nachfragen, das "höflich" zu tun !

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 2. September 2009 09:50

Na das sowieso, die Firma sitzt immerhin am längeren Hebel...


anonym
beantwortet von yvonnep am 2. September 2009 09:47
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man muss dahinter sein sonst bekommst du nix mehr immer druck machen


tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 2. September 2009 09:45
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Die Tage, die du noch gearbeitet hast, stehen dir eigentlich zu. Ruf mal in der Firma an und frag nach.


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