Hallo, wurde am 24.08. fristlos gekündigt und normalerweise bekommen ich mein Gehalt immer am letzten tag den Monats pünktlich, bis jetzt habe ich aber immer noch nicht bekommen. Bekomme ich nach einer fristlosen Kündigeung überhaupt noch gehalt? Und wird das dann auf die tage gerechnet die ich noch da war? Vielen Dank für eure Hilfe
Also das kommt drauf an weshalb du gefeuert wurdest wenn gegen dich der Vorwurf steht das du durch zb. eine Straftat deiner Firma geld schuldest dann behalten Sie es vielleicht ein was bleibt wäre ein rechtsstreit also gleich sozialamt
klar steht dir noch gehalt für die gearbeiteten tage zu. fristlos entlassen... da mußt du aber echt was angestellt haben...
Lifthrasil am 2. September 2009 09:49 Aber wirklich.. da gehört schon mächtig Mist dazu, um sowas zu schaffen...

Bei einer fristlosen Kündigung muss ja irgendwas vorgefallen sein. Vielleicht will dich dein Arbeitgeber deswegen irgendwie in Regress nehmen?

Für das vergangene Monat muß du noch Gehalt bekommen ... ich nehme an, es dauert etwas länger, weil eine extra Abrechnung stattfindet (aliquot).
Aber du könntest ja die Firma per Mail fragen, oder - wenn es dir nicht zu unangenehm ist - einfach anrufen.
BigKingXXL am 2. September 2009 09:50 Servus, aliquot...ich glaube kaum das die Deutschen mit dem Begriff etwas anfangen können....es heisst dort anders!
Sommerschnee am 2. September 2009 11:03 Aliquot versteht jeder. Wenn nicht, kann er googeln
Sommerschnee am 2. September 2009 15:39 
gehalt steht dir für die gearbeiteten tage auf jeden fall zu. vielleicht verzögert es sich ein wenig, weil die austrittspapiere noch hinzugefügt werden müssen. frag mal bei deiner firma nach!
gehalt kriegste noch für die geleisteten arbeitstage.haste nicht gearbeitet ,kriegste nix !!!
ruf dort an, die sollen die die tage bezahlen, die du dort gearbeitet hast. da spielt die fristlose kündigung absolut keine rolle

Auch wenn jemand (fristlos) gekündigt wurde, ist das noch ausstehende Gehalt (für die noch geleisteten Arbeitstage) spätestens am letzten Werktag des Monats fällig! Wenn es keinen Grund gibt, das Gehalt einzubehalten, weil gegen dich noch Forderungen bestehen (könnten), dann würde ich mal freundlich anfragen, gleichzeitig aber mitteilen, dass Du den AG in Verzug setzen wirst und er die dir entstehenden Kosten (z.B. Sollzinsen) zu tragen hat!
Frag mal bei deinem Ex-Arbeitgeber nach, vielleicht dauert es, weil die neue Berechnung anteilig erfolgen muss.
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten, jetzt gehts mir ein bisschen besser!
Die fristlose Kündigung muß eine Begründung enthalten.
Vielleicht hat der Arbeitgeber Forderungen an Dich und behält Dein Gehalt erst mal ein.
Hast Du keine Klage bei Arbeitsgericht eingereicht?

Kommt schon noch. Heute oder morgen ist es da.

Ich bin dafür, wenn schon nachfragen, das "höflich" zu tun !
Lifthrasil am 2. September 2009 09:50 Na das sowieso, die Firma sitzt immerhin am längeren Hebel...
man muss dahinter sein sonst bekommst du nix mehr immer druck machen

Die Tage, die du noch gearbeitet hast, stehen dir eigentlich zu. Ruf mal in der Firma an und frag nach.
DH