In einem Fall wurden alle männlichen Eigentümer eines Handys, das in im Umkreis eines Tatortes auf Mobilfunkmasten/Funkzellen eingeloggt/angemeldet war zum Massengentest herangezogen.
Ist es nicht so, das der Kreis der "potentiell Verdächtigen" weiter eingeengt werden hätte können, wenn Handynutzer, die sich nur kurzzeitg im Empfangsbereich dieser Mobilfunkzellen, sich also im Transit befanden, weil sie dran vorbei gefahren sind und schon aus diesen Gründen nicht Täter hätten sein können?
Müssen vorher alle anderen Ermittlungstechniken angewandt werden? Was ist, wenn die Ermittler schlampig arbeiten und vor Anforderung eines gerichtlichen Massengentests nicht alle Techniken anwenden, um den Kreis der "potentiellen Täter" zu minimieren, nach dem Ausschlußverfahren? Wie leichtfertig gehen Richter mit Anordnungen zu massenhaften Speichelproben um? Wer garantiert, das Negativ-Proben gelöscht werden? Wann werden diese Proben gelöscht? Was ist, wenn der Täter nicht im Kreis der "potentiell Verdächtigen" zu finden ist, bleiben die Daten dann für immer gespeichert? Welche rechtliche Handhabe gibt es, gegen einen richterlichen Beschluß zum Gentest Widerspruch einzulegen? Wird mit solchen Anordnungen nicht das Recht auf informelle Selbstbestimmung und die Unschuldsvermutung genommen?
Würdet Ihr einen Gentest verweigern? Warum?
Du hast also nix zu verbergen ? schonmal an einen RFID-Chips unter der haut nachgedacht am besten noch mit gps, damit dich vater staat der ja nur dein bestes will auch auf dem klo beobachen kann?