Würdet Ihr einen Massengentest verweigern?

gefragt von howie1howie1 am 23.02.2009 um 14:28 Uhr

In einem Fall wurden alle männlichen Eigentümer eines Handys, das in im Umkreis eines Tatortes auf Mobilfunkmasten/Funkzellen eingeloggt/angemeldet war zum Massengentest herangezogen.

Ist es nicht so, das der Kreis der "potentiell Verdächtigen" weiter eingeengt werden hätte können, wenn Handynutzer, die sich nur kurzzeitg im Empfangsbereich dieser Mobilfunkzellen, sich also im Transit befanden, weil sie dran vorbei gefahren sind und schon aus diesen Gründen nicht Täter hätten sein können?

Müssen vorher alle anderen Ermittlungstechniken angewandt werden? Was ist, wenn die Ermittler schlampig arbeiten und vor Anforderung eines gerichtlichen Massengentests nicht alle Techniken anwenden, um den Kreis der "potentiellen Täter" zu minimieren, nach dem Ausschlußverfahren? Wie leichtfertig gehen Richter mit Anordnungen zu massenhaften Speichelproben um? Wer garantiert, das Negativ-Proben gelöscht werden? Wann werden diese Proben gelöscht? Was ist, wenn der Täter nicht im Kreis der "potentiell Verdächtigen" zu finden ist, bleiben die Daten dann für immer gespeichert? Welche rechtliche Handhabe gibt es, gegen einen richterlichen Beschluß zum Gentest Widerspruch einzulegen? Wird mit solchen Anordnungen nicht das Recht auf informelle Selbstbestimmung und die Unschuldsvermutung genommen?

Würdet Ihr einen Gentest verweigern? Warum?

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ZwieZeit
beantwortet von ZwieZeit am 23. Februar 2009 14:30
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Ermittlungsfehler können immer passieren.

Wenn man nichts zu verbergen hat, muss man auch den Test nicht verweigern.

Schließlich geht es bei Gentestermittlungen meist um Vergewaltigung und Mord.

Kommentar von 801090d52032baac0fd3bc44b32e5e0asmallmaxeIputzeI am 23. Februar 2009 14:38

Du hast also nix zu verbergen ? schonmal an einen RFID-Chips unter der haut nachgedacht am besten noch mit gps, damit dich vater staat der ja nur dein bestes will auch auf dem klo beobachen kann?


Nellina
beantwortet von Nellina am 23. Februar 2009 14:30
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Warum verweigern? Man sollte doch solche Untersuchungen unterstuetzen!

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 23. Februar 2009 14:33

NEIN !!!

Kommentar von 801090d52032baac0fd3bc44b32e5e0asmallmaxeIputzeI am 23. Februar 2009 14:34

Weil das ganze datenschutztechnisch der supergau ist. ich würde 100%ig verweiger. geh ruhig weiter mit deiner paypal karte bezahlen ;)

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 23. Februar 2009 14:44

@maxelputzel: was hat meine Paypal Karte mit dem obigen zu tun? Warst Du feiern?

Kommentar von 801090d52032baac0fd3bc44b32e5e0asmallmaxeIputzeI am 23. Februar 2009 14:48

Nein mir gehts gut die Paypal karte war eine anspielung auf absolute überwachung von jemandem, was kauft er ein, wann wie wieviel, bewegungsprofile etc alles datenschutz aspekte.

MfG

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 23. Februar 2009 14:50

Aber nimm an, Du kannst durch Deine Werte helfen, den richtigen zu ermitteln, wuerdest Du Dich trotzdem weigern? Denke mal, man haette jemanden umgebracht, der Dir sehr nahe steht! Wuerdest Du trotzdem verweigern?

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 16:41

darum sollte es in dem beitrag eigentlich nicht gehen, sondern um verhältnismäßigkeit. niemand will straftäter frei herumlaufen lassen, der zwangsweise gentest sollte das letzte mittel sein. und das ist auf jeden fall möglich. nach der hier zu sehenden popularität der massengentest, gegen die sich offensichtlich kaum jemand wehrt, bleiben nicht allzuviele verweigerer übrig, um sie den geschädigten gegenüberzustellen...

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 14:34

Das ist richtig. Diese Daten könnten aber später auch gegen dich verwendet werden, wenn du zum Beispiel in der Nähe eines Tatortes deinen Kaugummi wegspuckst...


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 23. Februar 2009 14:37
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Au weia. Die Antworten hier sind aber wirklich arg erschreckend. Ich dachte, sowas finde ich immer nur in satirischen Beitraegen? Hier auf GF wird doch nun oft genug gewarnt und aufgezeigt, was daraus werden kann.

Kommentar von 801090d52032baac0fd3bc44b32e5e0asmallmaxeIputzeI am 23. Februar 2009 14:39

Was erschreckt dich? die blauäugigkeit mit der hier einige diese tests ohne wenn und aber machen würden?

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 23. Februar 2009 15:09

Ach, gar nicht mal so sehr der konkrete Fall, sondern das hier: "Wenn man nichts zu verbergen hat, muss man auch den Test nicht verweigern." in verschiedensten Ausfuehrungen. Ich wusste nicht, dass Menschen das so sagen und auch wirklich meinen.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 15:26

Tja, ich hatte hier auch etwas mehr "Revoluzzer" erwartet und bin auch ein wenig enttäuscht. Ich sehe es ja auch so, das die Kinderschänder und Vergewaltiger gefasst werden. Es könnt sich ja auch um meine Püppi handeln. Aber das Gentests mittlerweile so Populär sind, ist erschreckend. Die Kurzsichtigkeit, Datenfreigebigkeit erstaunt mich... kopfschütteln


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 23. Februar 2009 14:36
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Ein durch einen Richter angeordneter Gentest läßt sich nicht verweigern. Aber diese Anordnung geschieht sehr selten. Meistens baut man auf die sogenannte Freiwilligkeit mit dezenter Erpressung. Nur weil die Ermittler es gerne bequem haben, erklären sie einen Heuhaufen zum Nadelhaufen und lassen jeden Grashalm beweisen, dass er keine Nadel ist.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 15:21

Der Vergleich gefällt mir. Wie stehts denn da mit der Unschuldsvermutung und der informellen Selbstbestimmung?


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 23. Februar 2009 14:30
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wenn ich nix zu verstecken hab muss ich auch nicht verweigern!

Kommentar von 801090d52032baac0fd3bc44b32e5e0asmallmaxeIputzeI am 23. Februar 2009 14:35

verstecken vs keine privatshäre mehr.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 14:36

Ok, das ist natürlich ein Totschlagargument. Was aber, wenn in einem evtl. zukünftigen Unrechtstaat anhand dieser Gendatenbanken, alle blonden und blauäugigen verfolgt würden...

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 23. Februar 2009 15:12

Häääh?? Hab ich was verpasst??

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 16:45

hast du nicht, nur meine fantasie ist etwas mit mir durch gegangen. oder doch nicht so weit hergeholt? ;)


Franticek
beantwortet von Franticek am 23. Februar 2009 15:11
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Ich lese hier in der Frage so einige abstruse Theorien.
* Das Recht auf Unschuldsvermutung heisst nicht, dass nicht ermittelt werden darf. Ermitteln heisst herausfinden, ob oder ob nicht usw. Es heisst nicht, dass man erst mal nicht ermitteln darf, weil man jeden fuer unschuldig halten muss. Es geht doch gerade darum, durch diese Ermittlungen unter den Unschuldigen den Schuldigen herauszufinden.
* Haette man nicht erst anders ermitteln muessen, um den Kreis der Taeter einzuengen? Was ist der Sinn der Frage? Gibt es eine Hierarchie der Methoden? Muss zuerst der Taeter anders ermittelt werden und feststehen? Wenn man den anders bekommen koennte, dann wuerde man diese aufwaendige Methode gar nicht anwenden.
* Und die Durchfahrenden ausgrenzen? Die Handys loggen sich ein. Die Handys geben aber keine Info an das Netz weiter, ob der Fahrer jetzt im Bereich dieser Zelle sich irgendwo aufhaelt, ob er in Bewegung ist innerhalb dieser Zelle, ob er durchfaehrt, das alles ist nicht festgehalten, nur dass das Handy dort eingeloggt war. Und sagen, dass man nur durchgefahren ist, das kann jeder.
* Die rechtliche Seite betreffs Datenschutz ist eine heikle Sache. Aber da bist du am wenigsten darauf eingegangen. Und so koennte man vielleicht sogar auf die Idee kommen, dass du Angst hast, dass bei einem solchen Test vielleicht irgendetwas herauskommen koennte. (Nicht, dass du hier der Taeter warst, aber vielleicht bei etwas anderem oder .... was auch immer).
* Und auch von wegen Datenschutz - wenn meinem Kind etwas passieren wuerde und es wuerde sich jemand weigern, seine Unschuld so ganz einfach 100%ig zu beweisen, dann waere sicherlich verstaendlich, dass meine Gedanken bei dieser Person vielleicht in eine bestimmte Richtung gingen.

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 23. Februar 2009 15:25

Wohin Deine Gedanken gehen, ist so egal, viel egaler geht es kaum - so lange Du sie brav fuer Dich behaelst.

Und ich lesen hier nur Datenschutzbedenken heraus. Und wo denkst Du denn hin - natuerlich gibt es eine Hierachie in den Ermittlungsmethoden.

Ermittlungsverbot: Polemik, niemand schrieb davon.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 16:35

ah, endlich mal etwas tiefgreifender... ;) Eigentlich sollte die Unschuldsvermutung so lange bestehen bleiben, bis anhand von mehreren Hinweisen der Unschuldige zum "potentiell Verdächtigen" wird. Dazu reicht meines Erachtens nicht aus, dass man sich, wie tausende andere zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befand. Gibt es nicht genügend andere Ermittlungs-Verfahrensweisen, die den pot. Täterkreis soweit eingrenzen, dass der Gentest noch nach der Gegenüberstellung als letztes Mittel zulassen? Bei der Popularität, siehe Antworten oben, dürfte es eigentlich kaum Verweigerer von Massentests geben. Damit wäre der Aufwand der Betroffenen durch eine Gegenüberstellung vertretbar. Ich wäre gern, neben der rechtlichen Seite, im Eröffnungsposting gerne noch auf andere Punkte eingegangen, aber das System wollte nicht... ;)


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 23. Februar 2009 14:38
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Die Frage ist gut. Ich könnte daraus auch ableiten: Es war ein Schuhabdruck Marke xyz am Tatort, bestimmt Größe z, alle Schuhträger dieses Schuhs müssen am Massengentest teilnehmen, weil Schuhabdruck dort. Oder Auto wurde gesehen;

Der Ermittlungsansatz muß meines erachtens tiefgreifender sein, z.B. erste einmal Fragebogen zur Erklärung der Anwesenheit des Handys in der betreffenden Funkzone - darauf geneuerer Ermittlung mit gezielten Gentest. Massengentest auf gerichtlichen Beschluß ohne sorgfältige Vorermittlung halte ich nicht für Gut und würde mich weigern - sofern das bei einem gerichtlcihen Beschluß überhapt möglich ist.

Die Diskusion ist sicher in der Welt, seit es die Möglichkeit gibt, Fingerabdrücke zu vergleichen. Die Argumente sind die gleichen! Mal nachforschen!

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 16:10

Naja, die Diskussion ist aber noch nicht überall angekommen, sonst hätte ich mich an einem bereits geöffneten Betrag beteiligt und keinen neuen eröffnet. Aber interessant, wie weiter oben einige so oberflächlich mit Ihren Ureigensten Informationen hausieren gehen. Kaum einer bemüht mal seine Fantasie, was mit diesen Informationen alles angestellt werden könnte. Dazu könnte ich ja mal einen neuen Beitrag eröffnen.


Zensor
beantwortet von Zensor am 23. Februar 2009 14:38
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Ich würde so lange verweigern, wie es geht. Zur Not mit Anwalt.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 15:57

Wie lange kann der Anwalt denn was unternehmen? Können die einen einfach abholen und die Probe nehmen? Oder kommt vorher noch ein richterlicher Beschluss, gegen den ein Anwalt Widerspruch einlegen kann?


anonym
beantwortet von Mietnormade am 23. Februar 2009 14:32
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Meinetwegen können die auch eine Spermaprobe bekommen.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 15:51

hmm, und wenn die missbraucht wird, kannst du vielleicht auch noch für ali und mente zahlen... ;)


Sissie93
beantwortet von Sissie93 am 23. Februar 2009 14:31
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Ich würds nicht verweigern, irgendwie muss man doch die ganzen kranken massenmörder und co identifizieren..

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 14:45

Da hast du Recht, das seh ich auch so, aber sollte sowas persönliches, wie dein Ureigenen Daten nicht dir allein gehören, oder zumindest als alleraller letztes Fahndungsmittel angewandt werden?

Kommentar von Bf315f5ef6fa6fcc4957ffc2ece9d3dasmallSissie93 am 23. Februar 2009 15:43

Mir ist das relativ egal.. wenn ich ein verbrecher wär, wär das nicht so gut, dann würden sie mich ja gleich finden, aber ansonsten.. wer weiß für was es nochmal nützlich sein kann..


anonym
beantwortet von Kerridiss am 23. Februar 2009 14:30
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Nein, verweigern würde ich nur, wenn ich der Täter wäre. Wenn ich nichts getan habe, warum sollte ich den Test dann verweigern???

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 14:37

Ok, das ist natürlich ein Totschlagargument. Was aber, wenn in einem evtl. zukünftigen Unrechtstaat anhand dieser Gendatenbanken, alle blonden und blauäugigen verfolgt würden...


anonym
beantwortet von Orbit1 am 18. Mai 2009 17:23
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Es ist nicht erstaunlich, wie leichtfertig viele Menschen den Eingriff des Staates in die Privatsphäre hinnehmen, sondern erschreckend. Dann können wir gleich alle zum Gentest gehen oder noch beswser, die DNA wird gleich nach der Geburt gespeichert.


anonym
beantwortet von Orbit1 am 18. Mai 2009 17:22
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Es ist nicht erstaunlich, wie leichtfertig viele Menschen den Eingriff des Staates in die Privatsphäre hinnehmen, sondern erschreckend. Dann können wir gleich alle zum Gentest gehen oder noch beswser, die DNA wird gleich nach der Geburt gespeichert.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 18. Mai 2009 18:49

Ich denke die meistene haben sich noch nicht intensiv mit dem Thema Gene beschäftigt und reden schneller als sie denken. Das die Herausgabe seiner genetischen Informationen aber eine Endgültigkeit hat, ist vielen nicht bewusst. Die Gene lassen sich nicht mal eben wechseln, wie eine Kreditkarte oder eine Bankverbindung, die schleppen wir unser ganzes Leben vor uns her. Neulich war ich bei einem Finanzberater und ich habe den angebotenen Tee dankend abgelehnt. Könnte ja ein genetischer Abdruck angefertigt werden und auf dieser Basis versicherungstechnische Risiken ermittelt werden. paranoid, oder...? ;)


Kuschelwuschel
beantwortet von Kuschelwuschel am 23. Februar 2009 14:35
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Wo ist das Problem? Wenn man nichts zu verbergen hat, dann muß man sich doch nicht so einen Kopf machen. Es wäre mir auch egal, ob das Testergebnis hinterher vernichtet wird oder nicht, es sein denn ich plane irgendeine Straftat bei der mir das dann ein Bein stellen würde.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 15:55

Was aber, wenn in einem evtl. zukünftigen "Unrechtstaat" anhand dieser Gendatenbanken, alle blonden und blauäugigen verfolgt würden... Oder wenn deine genetischen Eigenschaften auf der Abschussliste stünden. Der sicherste Weg, sowas zu vermeiden, ist seine Persönlichen Informationen nicht rauszugeben und schon gar auf dieser Weise der "freiwillgigen" Speichelprobe.


kai71
beantwortet von kai71 am 23. Februar 2009 14:34
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Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 23. Februar 2009 14:32
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Nein warum, ich habe ein reines Gewissen.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 15:52

Oberflächlich betrachtet, vielleicht... Die tiefergehende Frage ist aber, wo führt das hin?


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 23. Februar 2009 14:32
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wenn es dazu führt das so ein Verbrechen aufgeklärt wird, natürlich mitmachen

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 16:48

Was aber, wenn in einem evtl. zukünftigen "Unrechtstaat" anhand dieser Gendatenbanken, alle blonden und blauäugigen verfolgt würden... Oder wenn deine genetischen Eigenschaften auf der Abschussliste stünden. Der sicherste Weg, sowas zu vermeiden, ist seine Persönlichen Informationen nicht rauszugeben und schon gar auf dieser Weise der "freiwillgigen" Speichelprobe.


anonym
beantwortet von Katzenbetti am 23. Februar 2009 14:32
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Warum so etwas verweigern? Es wird doch schon selten genug angewandt und nur, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht. Wer sich nichts vorzuwerfen hat, der sollte es mit ruhigem Gewissen tun.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 15:50

Nun, wenn das als letzes Mittel angewandt würde, dann wäre der Widerstand sicherlich geringer. In diesem speziellen Fall wurden jedoch die Daten der Mobilfunkbetreiber nicht soweit interpoliert, das wirklich nur noch die übrig bleiben, die logistisch die Möglichkeit hätten, diese Tat zu begehen. Wenn man sich in einer Funkzelle einbucht und innerhalb 10 Minuten wieder ausbucht reicht die zeit einfach nicht aus, die Tat zu begehen, sondern nur um an der Mobilfunkzelle vorbei zu fahren...


tomg1974
beantwortet von tomg1974 am 23. Februar 2009 14:31
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Wer verweigert macht sich verdächtig, bist Du verdächtig???

Kommentar von 801090d52032baac0fd3bc44b32e5e0asmallmaxeIputzeI am 23. Februar 2009 14:36

Genau das ist das problem, unschuldige bürger machen sich "verdächtig" wenn sich auf ihre privatshpäre und datenschutz aufmerksam machen.

Kommentar von Simple_avatar2smalltomg1974 am 23. Februar 2009 14:39

Du kannst ja nach Kuba auswandern wenn Dir unsere Gesetze nicht passen

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 23. Februar 2009 14:56

Dazu gibt es kein Gesetz !!!!!

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 14:40

Das sollte eigentlich nicht sein, wenn die Verweigerung vernünftig begründet wird. Ein Grund wäre Datenmissbrauch. Jeder könnte natürlich pauschal mal eben seinen gentischen Fingerabdruck abgeben. Hoffentlich kommen die Daten nicht in falsche Hände. Schade ich wollte eigentlich eine Abstimmung draus machen..

Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 23. Februar 2009 14:43

die Diskussion ist ohne Abstimmung lebendiger. Aber die FRage ist so alt, wie die Möglichkeit des Abgleichs von Fingerabdrücken. An der Ethik hat sich da nichts geändert

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 14:47

Bin ich verdächtig, wenn ich vom Klo die Tür, oder vom Schlafzimmer die Gardinen verschließe? ;)

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 14:47

Bin ich verdächtig, wenn ich vom Klo die Tür, oder vom Schlafzimmer die Gardinen verschließe? ;)

Das sollte eigentlich nicht sein, wenn die Verweigerung vernünftig begründet wird. Ein Grund wäre Datenmissbrauch. Jeder könnte natürlich pauschal mal eben seinen gentischen Fingerabdruck abgeben. Hoffentlich kommen die Daten nicht in falsche Hände. Schade ich wollte eigentlich eine Abstimmung draus machen..


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 23. Februar 2009 14:31
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Unschuldig bis zum Beweis der Schuld. Es würde ein schlechtes Licht auf dich werfen, wenn du dich verweigerst. Dann hättest du etwas zu verbergen.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 14:38

Ok, das ist natürlich ein Totschlagargument. Was aber, wenn in einem evtl. zukünftigen Unrechtstaat anhand dieser Gendatenbanken, alle blonden und blauäugigen verfolgt würden...

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 23. Februar 2009 14:46

Wieso immer der gleiche Kommentar, und da ich weder blond noch blauäugig bin, erübrigt das sich für mich. Wenn in meiner Nachbarschaft ein Kind umgebracht wurde und die Polizei zum Massengentest ausruft, dann würde ich jedenfalls gehen. Andersherum würde ich es mir das gleiche wünschen.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 23. Februar 2009 14:55

Und wer hat davon etwas? Oder warst du es?

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 15:30

Wird die Unschuldsvermutung mit der pauschalen Aufforderung zum gentest nicht abgeschafft? Ich dachte die wäre verfassungsmässig verankert...

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 23. Februar 2009 15:36

Du widersprichst Dir gerade selber. Die letzten beiden Saetze summieren sich zu "Schuldig bis zum Beweis der Schuld."


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