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Würdet ihr eine Forderung eher mit einem Inkassobüro oder mit Hilfe eines Anwalts eintreiben lassen?

gefragt von jojo100 am 27.08.2007 um 20:05 Uhr

Ich bekomme noch 500 € für den Verkauf eines Fahrrades. Würdet ihr die Forderung mit Hilfe eines Inkassobüros eintreiben lassen -habe schon mehrmals schriftlich den Käufer zur Zahlung aufgefordert- oder einen Anwalt einschalten?

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Recht x 35.219 Finanzen x 23.712 Forderung x 46 Inkassobüro Rechtsanwalt x 1

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 27. August 2007 20:12
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Ich würde einen Anwalt "einschalten" (schlimmes Wort). Er kann bereits vor-gerichtlich einen sehr amtlich wirkenden Brief mit Klage-Androhung an den Schuldner schicken. Danach muss er allerdings (auch um sich nicht unglaubwürdig zu machen) vor Gericht einen Titel erwirken; danach kommt der Gerichtsvollzieher. Das kann dann allerdings lange dauern, da Gerichtsvollzieher für bestimmte Bezirke zuständig und meist überlastet sind. Andererseits ist der Verlauf "bombensicher" (ein Titel ist 30 Jahre gültig). Ein Inkassobüro ist schneller, aber unsicherer.


anonym
beantwortet von irmelinchen am 27. August 2007 22:52
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Der Anwalt bekommt sein Geld immer - vom Mandanten oder von der Gegenpartei und um so mehr, je länger das Verfahren dauert.
Dem Inkassobüro könnte man eventuell die Forderung durch Verkauf abtreten ...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. August 2007 20:10
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die billigste Variante ist erstmal einen schriftlichen Mahnbescheid über das Amtsgericht erstellen zu lassen. Schaltest Du einen Anwalt bzw. ein Inkassobüro ein, trittst Du in jedem Falle in Vorleistung entsprechend des Streitwertes und wenn der Schuldner insolvent ist, dann haste zwei Kostennoten ..nämlich die des Anwaltes/Inkassobüro und die Forderung nach den 500 Euro


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. August 2007 20:12
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Bei dieser Alternative würde ich doch eher zum Anwalt raten.

Mahnbescheid ginge allerdings auch. - Ist billiger.


anonym
beantwortet von ollipolli am 27. August 2007 20:12
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Ein Inkassobüro würde ich auch nicht einschalten, dann lieber -wie oben gesagt- Mahnverfahren oder direkt zum Anwalt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. August 2007 20:10
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Ein Inkassobüro hat keine anderen Befugnisse als der Gläubiger.

Wenn du nicht selbst einen Mahnbescheid beantragen willst, dann beauftrage lieber einen Anwalt. Versuche aber wenn möglich heraus zu finden, ob der Schuldner überhaupt Kohle hat, damit du nicht zum Schluss auch noch auf den Kosten des Anwalts sitzen bleibst.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. August 2007 20:15

Mene Denke!


jheart
beantwortet von jheart am 27. August 2007 20:41
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Der schriftliche Mahnbescheid vom Amtsgericht ist ein Muss.

Wenn der Schuldner abgebrüht ist zahlt er trotzdem nicht.

Jetzt kann noch ein Inkassobüro helfen. Hierbei unbedingt eine prozentuale Vergütung nur für den Erfolgsfall vereinbaren. Dann kommen wenigstens keine zusätzlichen Kosten hinzu.

Ein Anwalt bringt da nicht viel.


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