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Würdet bzw. kann man Anzeige erstatten?

gefragt von Oliverus am 12.08.2009 um 15:57 Uhr

Ein Bekannter hat Ende 2008 einem damaligen Arbeitskollegen insgesamt 95 Euro geliehen. Nachdem er dann im Frühjahr noch immer das Geld nicht zurück hatte, hakte er ständig nach, wo es denn bleiben würde. Der Schuldner erfand immer neue Ausreden und mein Bekannter bekam noch immer kein Geld. Mein Bekannter bot dann schließlich an, der Schuldner soll doch wenigstens, wenn er nicht liquide sei, dass Geld in Raten zurückzahlen. Der Schuldner sagte zu und es passierte immer noch nichts. Mein Bekannter hat als einzige Beweise hierfür von Anfang an, fast alle SMS des Schuldners auf seinem Handy. Da davon auszugehen ist, das der Schuldner nicht zahlen kann, würde ein Antrag auf Mahnbescheid nichts bringen. Kann man in so einem Fall eine Anzeige auf Betrug bei der Polizei machen und reichen dann die abgespeicherten Beweise per SMS aus?

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Recht x 35.047 Anzeige wegen Betrug x 2 fauler Schuldner x 1

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anonym
beantwortet von Katzeschatze am 12. August 2009 16:06
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Hilfreichste Antwort

Es gibt mitlerweile Gerichtsurteile, wo SMS anerkannt worden sind, somit müsste eine Anzeige funktionieren. Das mit den Gerichturteilen weiß ich von dahin, da ein guter Freund beim Zoll arbeitet und die solche Sachen schon verwendet haben.


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kreativkruemmel
beantwortet von kreativkruemmel am 12. August 2009 16:00
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vieleicht sollte er mal zu einen schietsmann gehen.der wird ihn helfen können.

Kommentar von Oliverus am 12. August 2009 16:12

Diese Perspektive könnte auch sehr interessant sein.


anonym
beantwortet von faewi am 16. August 2009 21:02
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Ins Mahnverfahren gehen und Titel erwirken. Dann 30 Jahre Zeit zum Vollstrecken. Anzeige bringt eher nichts, da der Vorsatz, den Kredit schon von Anfang an zurückzuzahlen, wohl nicht nachweisbar ist.


anonym
beantwortet von Rolfe am 12. August 2009 16:15
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Betrug läge nur vor, wenn man nachweisen könnte, dass der Schuldner bereits bei Vertragsabschluß (auch mündlich bzw. durch Geldübergabe) nicht willens bzw. auch künftig nicht in der Lage war, das Geld zurückzuzahlen. Das wird schwierig, könnte aber den evtl. notwendigen Druck auf ihn ausüben.


anonym
beantwortet von hoffnungsglueck am 12. August 2009 16:01
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In der Situation war ich auch mal. Ich habe derjenigen dann die Schulden erlassen (waren 150,- €). Ich hätte sie nur noch mehr unter Druck gesetzt, sie hätte immer weiter gelogen und davon kommt das Geld auch nicht wieder her.


anonym
beantwortet von CaptnSharky am 12. August 2009 16:01
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Nein, Anzeige wegen Betruges geht nicht, weil kein Betrug vorliegt, den man beweisen könnte.

Anzeigefähiger Betrug wäre, wenn man beweisen könnte, dass er nie vorgehabt hat das Geld zurückzuzahlen. In diesem Falle sehe ich da schwarz, selbst wenn dem so wäre.

Es ginge tatsächlich nur über das klassische Mahnverfahren m.E.


tinschen
beantwortet von tinschen am 12. August 2009 16:00
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Dazu müßtest du beweisen,das er von vornherein die Absicht hatte,das Geld nicht zurück zuzahlen.Was bei der Summe eher nicht glaubwürdig ist.Ich würde mir eine Anzeige gut überlegen.Besser Mahnbescheid rausschicken.Bei der Summe ist davon auszugehen,das er irgendwann zahlt,wenn Druck ausgeübt wird.

Kommentar von Oliverus am 12. August 2009 16:03

Kostet aber meinem Bekannten zunächst auch noch einmal Geld und wahrscheinlich lebt der Schuldner jetzt von Hartz IV.

Kommentar von 0ad40387fbc93beb5904430e09e4109esmalltinschen am 12. August 2009 16:26

Kann er selber machen,kostet dementsprechend gar nichts.Der Schuldner muß irgendwann die EV abgeben.Das wird er wohl nicht wollen.Deshalb wird er sich schon was einfallen lassen um zu bezahlen.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 12. August 2009 16:00
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anzeige wegen 95 €, bringt nix

Kommentar von Oliverus am 12. August 2009 16:04

Warum sollte es nichts bringen, es könnte doch sein, dass der Schuldner, wenn er vorgeladen würde, Angst bekommt und doch endlich zahlt. Außerdem könnte es mutmaßlich ja auch noch andere Opfer geben.

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 12. August 2009 16:06

na denne


voti1972
beantwortet von voti1972 am 12. August 2009 15:59
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nein, damit befasst sich kein Gericht, die haben wichtige sachen zu tun....

Kommentar von Oliverus am 12. August 2009 16:10

Kenne einen Fall, wo es in einer, aber etwas anderen gelagerten Sache nur um 10 Euro ging und das Gericht hat sich damit befasst.


leandra6
beantwortet von leandra6 am 12. August 2009 15:59
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das die Sms ausreichen glaube ich nicht,denn ohne unterschrift des schuldners das er geld geliehen hat ist kein Beweis da..

Kommentar von Oliverus am 12. August 2009 16:06

Die SMS sind aber mit sichtbarer Rufnummer des Schuldners.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 12. August 2009 15:58
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Die Frage ist, ob sich das lohnt wegen 95 Euro. Da würd' ich lieber dem Schuldner noch 'ne Weile auf die Füße treten.

Kommentar von Oliverus am 12. August 2009 16:08

Hat er ja schon bis zur Vergasung und wird mit Sicherheit nur weiter von dem Schuldner verarscht.

Kommentar von Oliverus am 12. August 2009 16:08

Hat er ja schon bis zur Vergasung und wird mit Sicherheit nur weiter von dem Schuldner verarscht.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 12. August 2009 16:14

OK, aber bevor er sein weiteres gutes Geld auch noch für einen Anwalt ausgeben muss, würde ich mir das gut überlegen.

Kommentar von Oliverus am 12. August 2009 16:18

Anzeige bei der Polizei kostet zunächst nix.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 12. August 2009 16:21

Na dann, los.


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 12. August 2009 15:58
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Ohne einen Schuldschein hat er keine Chance.


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