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Würde folgende Kündigung der KFZ-Versicherung/Versicherungswechsel funktionieren?

gefragt von cara1002cara1002 am 01.10.2009 um 18:59 Uhr

Aaalso:

Eigentlich wollten wir die SF-% einer Versicherung(A) eines verstorbenen Familienmitglieds (Opa) über eine andere Versicherung(B) auf den Enkel überschreiben/mitnehmen. Da wir keine Versicherung gefunden haben, die das freiwillig macht (wundert mich auch nicht) haben wir uns entschlossen dann eben doch bei der alten Versicherung(A) zu bleiben - so dass der Enkel dort die % überschrieben bekommt bzw. ist es so das die Versicherung jetzt auf SF18 ist, der Enkel aber "nur" SF11 übernehmen kann- auch kein Grund zur Beschwerde.

Jetzt haben wir uns aber folgendes gedacht und fragen uns ob das möglich ist:

  • Versicherung A beginnt zum 02.10.2009, die o.g. SF-% sind somit dann auch überschrieben, der Antrag darauf liegt dem Antrag zur KFZ-Versicherung bei.

  • Stichtag zur jährlichen Kündigungsfrist der KFZ-Versicherung ist ja bekanntlich der 30.11.2009 - zu diesem Zeitpunkt wären die % ja bereits fest dem Enkel.

  • Ist es also möglich, mit Versicherung A ab morgen bis einschl. 30.11.09 zu fahren, fristgemäß zu kündigen und dann mit der SF11 einfach zu Versicherung B zu wechseln? Da es ja im Normalfall so ist, dass ich "meine" % zu einer neuen Versicherung mitnehmen kann. Es geht darum das Versicherung A trotz SF11 immernoch nicht günstig ist bzw. andere Versicherung auf SF11 günstiger sind und wir halt versuchen das zu sparen was möglich ist.


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Neelan
beantwortet von Neelan am 1. Oktober 2009 19:06
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Hilfreichste Antwort

Wo drauf du achten musst, ist ob die Versicherung die du nun abschließt wirklich zum Jahreswechsel seinen Stichtag hat oder nicht. Denn es gibt mittlerweile auch die möglichkeit den Versicherungsbegin nicht auf den 1.1. des Jahre zu legen sondern auf das Datum des Vertragsabschlusses. Im weiteren würde dein Plan funktionieren. Es sei denn der neue Versicherer "will" euch nicht. Es werden ja anfragen an die alte Versicherung gestellt und Infos über die Verträge etc eingeholt.

Kommentar von Simple_avatar7smallNeelan am 1. Oktober 2009 19:07

Ich kann dir auch erklären warum der enkel nur SF11 bekommen hat, das wird warscheinlich daran liegen, dass er erst seit 11Jahren den Führerschein hat. Mann kann nur die Schadensfreien Jahre übernehmen die man hätte selber erreichen können.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Kellerassel am 1. Oktober 2009 19:12
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Wenn SF zu vergeben sind, wird es jede Versicherung enerkennen. Man sollte nur berücksichtigen, daß ein Verstorbener nicht´s mehr zu vergeben hat und ein derzeit noch Lebender auch nichts übernehmen kann. Übernimmt er jedoch das Auto des Opa`s, wird der Versicherung nichts anderes übrigleiben die vorherigen Konditionen zu übernehmen.



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