halli hallo ich hab mal ne frage und zwar hab ich mit meinem mofa ein bisschen probleme gehabt und wurde in 30 fällen angeklagt wegen fahren ohne führerschein...! weil das ganze natürlich genau in der zeit kurz vor meiner prüfung war kam natülich auch promt die einladung zur mpu ins haus geflattert. ich glaube mal gehört zu haben das die aufvorderung zur mpu im ermessen der jeweiligen straßenverkehrsamtes sei? meine frage ist es jetzt einfach mal zu probieren was z.B. das straßenverkehrsamt in berlin dazu sagt! weil die mich 1. nicht auf dem kicker haben und 2. denke ich mal ne menge mehr zu tun haben wie die spinner hier bei uns! würde mich freuen wenn mir einer helfen könnte mfg

Die durchfallquote bei einer MPU im ersten Versuch liegt bei etwa 70 %. Egal wo du sie machst... Oder glaubst du dass der Psychologe in nem anderen Bundesland nicht wissen wird, warum du ne MPU machen musst???

Du bist ja ne Lebensgefahr für die Strasse, ich hoffe das Du nie den Lappen kriegst.
100000 DH
98spike am 20. September 2008 16:56 Danke, schüttel auch den Kopf über die Richter, bei 30 Verurteilungen sollte sofort eine lebenslange Sperre ausgesprochen werden.

bei 30 anklagen hoffe ich, dass du dort keine chance hast und die dir den vogel zeigen, wovon ich auch ausgehe
Jedes Straßenverkehrsamt wird vor der Zulassung zur Prüfung auf die entralkartei in Flensburg zugreifen, du wirst ind jedem Bundesland erstmal zur MPU gebeten.
Und mal nebenbei: Du hast keine Probleme gehabt, du bist das Problem!

Vielleicht solltest du den Antrag in keinem Bundesland stellen. Das wäre ein Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit.

ne das bringt nichts, wenn du den woanders stellst, der Antrag landet so oder so bei der Behörde der Stadt, wo du wohnhaft gemeldet bist. Und die MPU ist bei dir wohl mehr als notwendig, du scheinst das Verkehrsrecht offenbar nicht so ganz ernst zu nehmen.
Ich würde mal behaupten, dass die Behörde ihr Ermessen angemessen ausgeführt hat. Bei 30 mal wegen ein und der selben Sache aufgefallen zu sein, heißt ja, dass du sozusagen Einsichtsresistent bist und demnach eigentlich gar kein Fahrzeug führen solltest - der Allgemeinheit zu Liebe.
nochmal um missverständnisse aus dem weg zu räumen ich bin nicht 30 mal aufgefallen sondern einmal und gleich in 30 fällen verurteilt worden...! das ist ein himmelweiter unterschied!
wfwbinder am 20. September 2008 17:08 Entschuldige bitte, ob Du nun einmal verurteilst wurdest, wegen 30fachem fahrn ohne Fahrerlaubnis, oder 30 mal für jeweils einmal, mag für Dich ein Unterschied sein.
Aus Deiner eigenen Darstellung kann man aber entnehmen, dass Du mit einem Roller, für den entweder Deine Fahrerlaubnis nicht reichte, bzw. der frisiert war, über einen längeren Zeitraum zur Arbet gefahren bist.
Daraus entnimmt hier jeder, dass Dir die Vorschriften über den Strassenverkehr ziemlich egal sind.
Im Strassenverkehr ist nun mal nicht so, dass, wenn man etwas zum 10ten mal verkehrt macht, sich dann die Sache als Gewohnheitsrecht verfestigt.
Die Strassenverkehrsbehörde fragt sich einfach (und wohl auch nciht zu unrecht), ob Du genauso weitermachst, wenn DU den Führerschein hast.
Das mag wohl ein Unterschied machen, da du nicht 30 mal angehalten wurdest, ändert aber an der Tatsache selbst nichts. Du musst dir da auch die Frage gefallen lassen, warum du den Roller nicht einfach gedrosselt gelassen hast, bis du den Führerschein in der Tasche gehabt hast. Ich kann auch nicht mit meiner Fahrerlaubnis bis 49 m³ einen Roller mit 125 m³ fahren. WEnn ich das unbedingt möchte, dann mach ich vorher(!) den Führerschein und bin auf der sicheren Seite.

Du bist 30 Mal ohne Führerschein (bzw. Fahrerlaubnis) gefahren?
Ermessen schon, aber bei so einem eindeutigen Fall gibt es keinen Spielraum mehr.
Glaube nicht das es Sinn macht, die Daten werden in Deutschland zentral gespeichert.

Entschuldige bitte, ob Du nun einmal verurteilst wurdest, wegen 30fachem fahren ohne Fahrerlaubnis, oder 30 mal für jeweils einmal, mag für Dich ein Unterschied sein.
Aus Deiner eigenen Darstellung kann man aber entnehmen, dass Du mit einem Roller, für den entweder Deine Fahrerlaubnis nicht reichte, bzw. der frisiert war, über einen längeren Zeitraum zur Arbeit gefahren bist.
Daraus entnimmt hier jeder, dass Dir die Vorschriften über den Strassenverkehr ziemlich egal sind.
Im Strassenverkehr ist nun mal nicht so, dass, wenn man etwas zum 10ten mal verkehrt macht, sich dann die Sache als Gewohnheitsrecht verfestigt.
Die Strassenverkehrsbehörde fragt sich einfach (und wohl auch nicht zu unrecht), ob Du genauso weitermachst, wenn DU den Führerschein hast.
Da du offenbar nicht auf dein Fehlverhalten hingewiesen worden bist, konntest du daraus auch nicht lernen. Soweit ich weiß, gibt es Urteile, dass dann nur das erste Vergehen geahndet wird und die weiteren nicht. Frag deinen Anwalt mal danach.
Das Strassenverkehrsamt ist nicht an Gerichten gebunden und hat auch keine Weitere übergeordnete Behörde, wer sich mit denen anlegt, hat schon verloren, bevor er überhaupt anfängt...(erfolg aussichtslos)