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würde es sinn machen meinen führerscheinantrag in einem anderem bundesland zu stellen?

gefragt von aliachmet am 20.09.2008 um 16:27 Uhr

halli hallo ich hab mal ne frage und zwar hab ich mit meinem mofa ein bisschen probleme gehabt und wurde in 30 fällen angeklagt wegen fahren ohne führerschein...! weil das ganze natürlich genau in der zeit kurz vor meiner prüfung war kam natülich auch promt die einladung zur mpu ins haus geflattert. ich glaube mal gehört zu haben das die aufvorderung zur mpu im ermessen der jeweiligen straßenverkehrsamtes sei? meine frage ist es jetzt einfach mal zu probieren was z.B. das straßenverkehrsamt in berlin dazu sagt! weil die mich 1. nicht auf dem kicker haben und 2. denke ich mal ne menge mehr zu tun haben wie die spinner hier bei uns! würde mich freuen wenn mir einer helfen könnte mfg

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führerschein x 2.627 mpu x 251 straßenverkehrsamt x 21

griechesucht
beantwortet von griechesucht am 20. September 2008 16:33
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Die durchfallquote bei einer MPU im ersten Versuch liegt bei etwa 70 %. Egal wo du sie machst... Oder glaubst du dass der Psychologe in nem anderen Bundesland nicht wissen wird, warum du ne MPU machen musst???

Kommentar von aliachmet am 20. September 2008 16:44
  1. könnte ich meinen wohnsitzt egla wohin verlegen da ich in den letzten jahren eh sehr oft meinen wohnsitz gewechselt hab...!
  2. sind die 30 anklagen in einer straftat zusammen gekommen also um es mal genau zu erleutern wurde ich mit meinem roller erwischt der statt 25 ganze 45 gefahren ist und weil die herren der polizei es nicht für notig gehalten haben mich aus dem verkehr zu holen haben sie 1 monat zugeschaun und durch fotos dukomentiert wie ich den weg zur arbeit und zurück bestritten hab! selbst der richter hat worte verloren wie er möchte mir keine sperrzeit geben und mir keine weiteren steine in den weg schmeißen nur die tussy von straßenverkehrsamt stellt sich bis heute quer das ist reine schickane der ich versuchen möchte aus dem weg zu gehen...!
Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 20. September 2008 17:19

Da du offenbar nicht auf dein Fehlverhalten hingewiesen worden bist, konntest du daraus auch nicht lernen. Soweit ich weiß, gibt es Urteile, dass dann nur das erste Vergehen geahndet wird und die weiteren nicht. Frag deinen Anwalt mal danach.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 25. September 2008 23:06

Das Strassenverkehrsamt ist nicht an Gerichten gebunden und hat auch keine Weitere übergeordnete Behörde, wer sich mit denen anlegt, hat schon verloren, bevor er überhaupt anfängt...(erfolg aussichtslos)


98spike
beantwortet von 98spike am 20. September 2008 16:30
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Du bist ja ne Lebensgefahr für die Strasse, ich hoffe das Du nie den Lappen kriegst.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 20. September 2008 16:38

100000 DH

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 20. September 2008 16:56

Danke, schüttel auch den Kopf über die Richter, bei 30 Verurteilungen sollte sofort eine lebenslange Sperre ausgesprochen werden.


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 20. September 2008 16:28
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bei 30 anklagen hoffe ich, dass du dort keine chance hast und die dir den vogel zeigen, wovon ich auch ausgehe


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 20. September 2008 16:30
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Jedes Straßenverkehrsamt wird vor der Zulassung zur Prüfung auf die entralkartei in Flensburg zugreifen, du wirst ind jedem Bundesland erstmal zur MPU gebeten.

Und mal nebenbei: Du hast keine Probleme gehabt, du bist das Problem!


siggischmidt
beantwortet von siggischmidt am 20. September 2008 16:29
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Vielleicht solltest du den Antrag in keinem Bundesland stellen. Das wäre ein Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 20. September 2008 16:29
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ne das bringt nichts, wenn du den woanders stellst, der Antrag landet so oder so bei der Behörde der Stadt, wo du wohnhaft gemeldet bist. Und die MPU ist bei dir wohl mehr als notwendig, du scheinst das Verkehrsrecht offenbar nicht so ganz ernst zu nehmen.


anonym
beantwortet von Cedira am 20. September 2008 16:42
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Ich würde mal behaupten, dass die Behörde ihr Ermessen angemessen ausgeführt hat. Bei 30 mal wegen ein und der selben Sache aufgefallen zu sein, heißt ja, dass du sozusagen Einsichtsresistent bist und demnach eigentlich gar kein Fahrzeug führen solltest - der Allgemeinheit zu Liebe.

Kommentar von aliachmet am 20. September 2008 16:47

nochmal um missverständnisse aus dem weg zu räumen ich bin nicht 30 mal aufgefallen sondern einmal und gleich in 30 fällen verurteilt worden...! das ist ein himmelweiter unterschied!

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 20. September 2008 17:08

Entschuldige bitte, ob Du nun einmal verurteilst wurdest, wegen 30fachem fahrn ohne Fahrerlaubnis, oder 30 mal für jeweils einmal, mag für Dich ein Unterschied sein.

Aus Deiner eigenen Darstellung kann man aber entnehmen, dass Du mit einem Roller, für den entweder Deine Fahrerlaubnis nicht reichte, bzw. der frisiert war, über einen längeren Zeitraum zur Arbet gefahren bist.

Daraus entnimmt hier jeder, dass Dir die Vorschriften über den Strassenverkehr ziemlich egal sind.

Im Strassenverkehr ist nun mal nicht so, dass, wenn man etwas zum 10ten mal verkehrt macht, sich dann die Sache als Gewohnheitsrecht verfestigt.

Die Strassenverkehrsbehörde fragt sich einfach (und wohl auch nciht zu unrecht), ob Du genauso weitermachst, wenn DU den Führerschein hast.

Kommentar von Cedira am 20. September 2008 17:14

Das mag wohl ein Unterschied machen, da du nicht 30 mal angehalten wurdest, ändert aber an der Tatsache selbst nichts. Du musst dir da auch die Frage gefallen lassen, warum du den Roller nicht einfach gedrosselt gelassen hast, bis du den Führerschein in der Tasche gehabt hast. Ich kann auch nicht mit meiner Fahrerlaubnis bis 49 m³ einen Roller mit 125 m³ fahren. WEnn ich das unbedingt möchte, dann mach ich vorher(!) den Führerschein und bin auf der sicheren Seite.


anonym
beantwortet von Schlaului am 20. September 2008 16:30
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... fragt sich, wer hier der Spinner ist!


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 20. September 2008 16:30
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Du bist 30 Mal ohne Führerschein (bzw. Fahrerlaubnis) gefahren?

Ermessen schon, aber bei so einem eindeutigen Fall gibt es keinen Spielraum mehr.


anonym
beantwortet von Lucille am 20. September 2008 16:29
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Glaube nicht das es Sinn macht, die Daten werden in Deutschland zentral gespeichert.


pegolina
beantwortet von pegolina am 20. September 2008 17:20
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Hoffentlich bekommst du keine Fahrerlaubnis.


pegolina
beantwortet von pegolina am 20. September 2008 17:20
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Hoffentlich bekommst du keine Fahrerlaubnis.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 20. September 2008 17:09
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Entschuldige bitte, ob Du nun einmal verurteilst wurdest, wegen 30fachem fahren ohne Fahrerlaubnis, oder 30 mal für jeweils einmal, mag für Dich ein Unterschied sein.

Aus Deiner eigenen Darstellung kann man aber entnehmen, dass Du mit einem Roller, für den entweder Deine Fahrerlaubnis nicht reichte, bzw. der frisiert war, über einen längeren Zeitraum zur Arbeit gefahren bist.

Daraus entnimmt hier jeder, dass Dir die Vorschriften über den Strassenverkehr ziemlich egal sind.

Im Strassenverkehr ist nun mal nicht so, dass, wenn man etwas zum 10ten mal verkehrt macht, sich dann die Sache als Gewohnheitsrecht verfestigt.

Die Strassenverkehrsbehörde fragt sich einfach (und wohl auch nicht zu unrecht), ob Du genauso weitermachst, wenn DU den Führerschein hast.


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