Mein Freund ist 20 und möchte von zu Hause ausziehen (in meine Stadt)und auch hier seine Ausbildung machen. Die Frage ist jetzt übernimmt das Sozialamt die Miete oder nicht..
Na, ich will doch mal hoffen, dass das nicht übernommen wird. Ansonsten würde die Miete quasi ich bezahlen. Solange er sich selbst keine Wohnung leisten kann, muss er eben bei seinen Eltern wohnenbleiben (die im Übrigen während der Ausbildungszeit für ihn aufkommen müssen)

Solange er kein eigenes einkommen hat und auf fremde Unterstützung (Eltern) zurückgreifen muss, gilt die Regel, daß man bis 25 bei den Eltern wohnen bleiben muss. Das Amt zahlt keinen müden Cent.
medicangel am 5. Januar 2008 13:03 das stimmt nicht ganz,es könnte z.B.ein unwiderbringlich zerstörtes Familienverhältnis zwischen Eltern und Kind sein,oder wie in der obigen Frage,eine Ausbildung ausserorts Grund genug sein das das Amt eintritt.Wird aber Fall bezogen geprüft.
Er ist'n scheidungskind und wohnt in der Küche seines Vaters.. reicht das?
andreas48 am 5. Januar 2008 13:07 solche Fragen kann ad hoc immer nur das Amt entscheiden...
medicangel am 5. Januar 2008 13:22 @aniii:wenn er in der Küche des Vaters wohnt,ist das zumindest schon mal eine Basis es zu versuchen.
andreas48 am 5. Januar 2008 14:43 das wird wohl nur keiner so recht glauben ohne Ortsbesichtigung

Das kann man so pauschal nicht sagen. Weil er ja noch Unterhalt von seinen Eltern bekommt was angerechnet werden wird + Ausbildungsvergütung.

Das Sozi geht erst an die Eltern und schaut was die für ein Einkommen haben. Ist das Einkommen ausreichend müssen die Eltern auch für den Unterhalt ihres Sohnes aufkommen.
sieht schlecht aus, er bekommt sicher ausbildungsvergütung, dann noch elternunterhalt und du bist ja auch noch da.
da wird alles zusammengerechnet und zwar ziemlich pingelig und das ist auch gut so.
Schuliche Ausbildung gibt kein geld und ich leb selbst noch zu hause und geh zur schule also mich kann man da ganz raus lassen..
wenn er pech hat sagen die das er erst hab 25 ne eigene whg haben kann