Wenn ich jetzt z.B. von einem geschlagen werde oder so und möchte nicht zurückschlagen kann man den auch dann abstechen,würde das dann als notwehr zählen?wenn keine zeugen da sind natürlich
ich frage nur so,natürlich nicht umsetzen.Man könnte ja dann bei der polizei angeben man konnte nichts anderes machen,würde das dann als notwehr zählen?
In welchem Knast sitzt du gerade ein und wie kommst du ans Internet ?

Nein. Du müßtest erst einmal eine Erklärung dafür haben, warum Du ein Messer mit Dir herumträgst.
naddelinsky am 2. Mai 2009 23:38 DH!
Für das Wort "abstechen" allein solltest Du jetzt schon im Knast sitzen.

du könntest nicht zurück schlagen aber einen abstechen???? hmmm das gibt mir zu denken

wenn du ein zerbrechliches mädchen bist und von nem muskelkolloss angegriffen wirst vll ja, ansonsten... schwachsinn

Nein, das wäre vermutlich bereits Totschlag. Oder zumindest Nowehr mit Todesfolge, was ebenfalls "teuer" werden könnte.
Nein , also wenn du jemand abstichst , ist er tot und es kann nicht bewiesen werden ob er zuerst angefangen hat ;) und wenn jemand dich schlägt solltest du lieber davon rennen oder dich wehren aber nicht mit runterstechen ;)
hä?? man wurde doch nur geschlagen, warum sollte man dann einen umbringen??

Notwehr ist ein Begriff der Rechtssprache und bezeichnet – ungeachtet bestimmter konzeptioneller Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen – die strafrechtliche und zivilrechtliche Unbedenklichkeit von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer gerichtet sind (richten sie sich gegen Dritte, handelt es sich allenfalls um Handlungen im Notstand).

um himmels willen, was hast du denn für gedanken in deinem kopf?????????????
nein, dein leben war nicht unmittelbar bedroht, notwehr ist nur zur wehr setzten das nicht mehr passiert, und nicht das derjenige das niemer macht
oh weia, du willst einen töten ... lass die Finger davon, denn dein Gewissen lässt dich nie wieder in Ruhe....

Es heißt NOTWEHR, d.h. man sollte sich nur wehren, das ist kein Freibrief für beliebige Angriffe gegen den Angreifer. Da würde dich jeder Richter verurteilen, wenn du auf einen Schlag mit Messerstichen antwortest. Du darfst den Angriff abwehren. Im übrigen wirst du immer für deine Tat (z.B. Körperverletzung) angeklagt werden, wird dann im Rahmen der Notwehr aber aufgehoben.

Tragisch, wenn du bisher SO ETWAS WICHTIGES nicht gelernt hast...
ICH BIN EINIGES GEWÖHNT; ABER BEI DIESER FRAGE WIRD MIR ÜBEL!
Geplante Notwehr ist keine Notwehr.
Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[1] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch delinktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Nein, deine Antwort steht in keinem Verhältnis zur Tat.

bitte, bitte schlag mich nicht und lass dein messer stecken!!!!
ab zum onkel doktor und dann erzählst du dem mal schön deine gedankengänge.
ich wusste schon was das ist,aber nicht das die dann so fragen würden warum messer,waffe usw.was wei0 ich was alles für waffen
lol das war eine nicht ganz normale frage aber das wollte ich halt mal wissen,ist mir spontan eingefallen
Hmmmm.....weisst ja dass sämtliche Internetverbindungen jetzt 6 Monate gespeichert werden, ja?....meine, nur so theoretisch...
ja weiß ich,ich hab nur eine frage gestellt ich bin doch nicht so krank und mache sowas
hahaha DH!!!
Na, in unseren bundesdeutschen Justiz-Hotels ist das nu echt kein Problem mehr ;)
Ach so. Keine Erfahrung damit. ;)
sieh das mal nicht so, also ein bekannter hat da echt andere erfahrung gemacht....