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Würd das gehen aus notwehr?

gefragt von SchifflaSchiffla am 02.05.2009 um 23:35 Uhr

Wenn ich jetzt z.B. von einem geschlagen werde oder so und möchte nicht zurückschlagen kann man den auch dann abstechen,würde das dann als notwehr zählen?wenn keine zeugen da sind natürlich

ich frage nur so,natürlich nicht umsetzen.Man könnte ja dann bei der polizei angeben man konnte nichts anderes machen,würde das dann als notwehr zählen?


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susimwald
beantwortet von susimwald am 2. Mai 2009 23:36
8x
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In welchem Knast sitzt du gerade ein und wie kommst du ans Internet ?

Kommentar von A0b612d3599622175c5416a4115f953esmallhihi87 am 2. Mai 2009 23:36

hahaha DH!!!

Kommentar von 40d2509fc3252c93993d7b3ad2cf2619smallGabrielBlack am 2. Mai 2009 23:37

Na, in unseren bundesdeutschen Justiz-Hotels ist das nu echt kein Problem mehr ;)

Kommentar von Simple_avatar2smallsusimwald am 2. Mai 2009 23:38

Ach so. Keine Erfahrung damit. ;)

Kommentar von A0b612d3599622175c5416a4115f953esmallhihi87 am 2. Mai 2009 23:38

sieh das mal nicht so, also ein bekannter hat da echt andere erfahrung gemacht....


majosandra
beantwortet von majosandra am 2. Mai 2009 23:36
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Nein. Du müßtest erst einmal eine Erklärung dafür haben, warum Du ein Messer mit Dir herumträgst.

Kommentar von 301667c6beee7317bd37533b2652a3dbsmallnaddelinsky am 2. Mai 2009 23:38

DH!


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 2. Mai 2009 23:36
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Für das Wort "abstechen" allein solltest Du jetzt schon im Knast sitzen.


hihi87
beantwortet von hihi87 am 2. Mai 2009 23:36
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du könntest nicht zurück schlagen aber einen abstechen???? hmmm das gibt mir zu denken


radinchen
beantwortet von radinchen am 2. Mai 2009 23:36
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wenn du ein zerbrechliches mädchen bist und von nem muskelkolloss angegriffen wirst vll ja, ansonsten... schwachsinn



GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 2. Mai 2009 23:37
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Nein, das wäre vermutlich bereits Totschlag. Oder zumindest Nowehr mit Todesfolge, was ebenfalls "teuer" werden könnte.


anonym
beantwortet von HipHopKing am 2. Mai 2009 23:37
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Nein , also wenn du jemand abstichst , ist er tot und es kann nicht bewiesen werden ob er zuerst angefangen hat ;) und wenn jemand dich schlägt solltest du lieber davon rennen oder dich wehren aber nicht mit runterstechen ;)


anonym
beantwortet von Anne3003 am 2. Mai 2009 23:37
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hä?? man wurde doch nur geschlagen, warum sollte man dann einen umbringen??


nsx280
beantwortet von nsx280 am 2. Mai 2009 23:37
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Notwehr ist ein Begriff der Rechtssprache und bezeichnet – ungeachtet bestimmter konzeptioneller Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen – die strafrechtliche und zivilrechtliche Unbedenklichkeit von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer gerichtet sind (richten sie sich gegen Dritte, handelt es sich allenfalls um Handlungen im Notstand).

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr


Manu81
beantwortet von Manu81 am 2. Mai 2009 23:37
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um himmels willen, was hast du denn für gedanken in deinem kopf?????????????


SuzuFujibayashi
beantwortet von SuzuFujibayashi am 2. Mai 2009 23:36
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Nein, ich denke nicht.


anonym
beantwortet von madness am 2. Mai 2009 23:36
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nein, dein leben war nicht unmittelbar bedroht, notwehr ist nur zur wehr setzten das nicht mehr passiert, und nicht das derjenige das niemer macht


Schiffla
beantwortet von Schiffla am 2. Mai 2009 23:38
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a jetzt weiß ich noch genauer was notwehr ist.


anonym
beantwortet von Paula1234 am 2. Mai 2009 23:38
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oh weia, du willst einen töten ... lass die Finger davon, denn dein Gewissen lässt dich nie wieder in Ruhe....


monika73
beantwortet von monika73 am 2. Mai 2009 23:38
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Es heißt NOTWEHR, d.h. man sollte sich nur wehren, das ist kein Freibrief für beliebige Angriffe gegen den Angreifer. Da würde dich jeder Richter verurteilen, wenn du auf einen Schlag mit Messerstichen antwortest. Du darfst den Angriff abwehren. Im übrigen wirst du immer für deine Tat (z.B. Körperverletzung) angeklagt werden, wird dann im Rahmen der Notwehr aber aufgehoben.



heureka47
beantwortet von heureka47 am 2. Mai 2009 23:38
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Tragisch, wenn du bisher SO ETWAS WICHTIGES nicht gelernt hast...

ICH BIN EINIGES GEWÖHNT; ABER BEI DIESER FRAGE WIRD MIR ÜBEL!


anonym
beantwortet von Lissa am 2. Mai 2009 23:39
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Geplante Notwehr ist keine Notwehr.

Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[1] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch delinktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Notwehrhandlung


Lupus1960
beantwortet von Lupus1960 am 2. Mai 2009 23:39
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Nein, deine Antwort steht in keinem Verhältnis zur Tat.


Igitta
beantwortet von Igitta am 2. Mai 2009 23:39
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In Deutschland ist Bürgerwehr verboten!


naddelinsky
beantwortet von naddelinsky am 2. Mai 2009 23:40
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bitte, bitte schlag mich nicht und lass dein messer stecken!!!!

ab zum onkel doktor und dann erzählst du dem mal schön deine gedankengänge.


Schiffla
beantwortet von Schiffla am 2. Mai 2009 23:40
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ich wusste schon was das ist,aber nicht das die dann so fragen würden warum messer,waffe usw.was wei0 ich was alles für waffen


Schiffla
beantwortet von Schiffla am 2. Mai 2009 23:41
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lol das war eine nicht ganz normale frage aber das wollte ich halt mal wissen,ist mir spontan eingefallen


anonym
beantwortet von MarcoausKoeln am 2. Mai 2009 23:42
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Hmmmm.....weisst ja dass sämtliche Internetverbindungen jetzt 6 Monate gespeichert werden, ja?....meine, nur so theoretisch...


Schiffla
beantwortet von Schiffla am 2. Mai 2009 23:44
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ja weiß ich,ich hab nur eine frage gestellt ich bin doch nicht so krank und mache sowas


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