kleineLP am 28.11.2007 um 12:18 Uhr
Braucht man es umbedingt??Wenn ich in einer Mietwohnung wohne dann wird die Privathaftpflicht versicherung für die Fenster und Türen aufkommen müssen? Sehe ichd as richtig??Und wenn ich die schon habe , kann ich die jetzt noch bis zum 01.01.08 kündigen?? Danke
Ich habe eine Glasversicherung noch zusätzlich abgeschlossen, weil du nie wissen kannst, wann und für was der Vermieter genau aufkommt. Deshalb lohnt sich der Abschluss einer extra Versicherung meiner Meinung nach schon! Mit der Glasversicherung versicherst du alle Scheiben, die zu deinem Wohnraum gehören. Darunter fallen die der Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen und Duschkabinen. Natürlich gibt es noch viel mehr, was die Glasversicherung abdeckt. Schau doch mal auf www.321versicherung.de, da findest du neben den allgemeinen Informationen zu der Glasversicherung auch noch einen Versicherungsvergleich. lg K.

Da musst Du schon in Deinen Versicherungsbedingungen nachschauen, ob und inwieweit Glasschäden reguliert werden. Vielfach ist es so, daß Glasschäden nur für Einfachverglasung bis zu einer bestimmten Größe mitversichert ist. Iso-/Thermoverglasung, Bleiverglasung usw. müssen in der Regel über eine Glasversicherung separat abgesichert werden.

Ich habe eine Glasversicherung, weil Schäden an meinen 40 qm Sonnenkollektoren auf dem Dach und einigen Ganzglastüren im Hause durch die normale Versicherung nicht abgedeckt wären.
Typischerweise sind 1.5 qm pro Fläche die Obergrenze für die normale Versicherung.

Erstmal iwe bereits geschrieben, kommt deine Privathaftpflicht nicht für Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen auf, sowie auf Verschleiß, weiterhin bezieht sich die PHV auf Schäden, die DU DRITTEN zufügst fahrlässig. Die Glasversicherung tritt ein für Schäden an der Wohnungsverglasung, Türen, Fenster, Vitrinen, Cerankochfeldern u.ä. wenn diese durch Fahrlässigkeit zerstört werden ( z.B. Fallenlassen eines Kochtopfes auf die Herdplatte)..über das bedingt oder nicht unbedingt notwendig gehen die Meinungen sehr weit auseinander..das hängt immer vom Einzelfall ab.
Glasschäden in einer Mietwohnung zahlt der Mieter generell. Also Glasversicherung ist notwendig, weil die heute eingesetzten Fenster sind recht teuer, so das der im allgemeinen sehr niedrige Zuschlag zur Hausratversicherung lohnend ist. Und bedenken z.B. ist das Ceranfeld oft auch schon dabei.
Wenn du zur Miete wohnst frag doch mal deinen Vermieter, ob die Fensterverglasung nicht durch seine Gebäudeversicherung versichert sind.
Dann kannst du deine Fensterglasversicherung abmelden.
Eddy21 am 28. November 2007 12:35 Ja, mitversichert sind in der Regel 4 m2 ! Alles andere muss extra versichert werden ! Es gibt Vermieter die ohnehin die Versicherungen-Prämien für solche Versicherungen auf die Mieter umlegen !
kleineLP am 28. November 2007 14:07 Wenn ich ein Vermieter wär , wieso soll ich dann MEINE Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen wenn der Schaden mir durch Mieter zugefügt würde?? Die Versicherung mag vielleicht zu zahlen , aber die stellt doch dann zum Schadenverursacher die Regressforderungen??Und die Prämienbeiträge werden doch auch für den Vermieter höher??

Privathaftpflicht zahlt nicht bei Verschleiß oder bei gemieteten oder geliehenen Sachen! Glasversicherung würde für unabsichtlich beschidigte Fensterverglasung aufkommen.