World of Warcraft Account verkaufen und zurückholen - Rechtliche Folgen?

7 Antworten

Da das ganze illegal ist, kann der "Käufer" nicht viel ausrichten. Trotzdem hat der "Verkäufer" einen vorsätzlichen Betrug begangen und kann strafrechtlich verfolgt werden. Damit hat der andere zwar sein Geld nicht zurück. Der Verkäufer bekommt aber eine empfindliche Strafe.

überweisungen kann man nicht zurück holen...und ja Person B wäre dann der dumme....wobei ich Person A auch nicht für klüger halte wenn er sowas notwendig hat. rechtlich ist es allerdings vorsätzlicher Betrug, auch wenn der Verkauf ansich illegal ist. Person B kriegt sein Geld nicht wieder, kann aber Anzeige erstatten

Und wie soll ich nachweisen, dass Person A schuldig ist, wenn ich Anzeige erstatte?

@BoiledFrog

oben hast du geschrieben das Geld überwisen sein würde, somit muss Person B ja die Daten von Person A haben. Wo also ist hier das Problem?

person b ist so oder so der / die dumme. weil sie garkein recht an irgend etwas hat in diesem fall.

ob person a nun person b bescheisst oder nicht, spielt garkeine rolle. person b hat etwas gakuft, was person a garnicht verkaufen darf. beide sind also am handeln mit etwas, was garnicht gehandelt werden darf.

Da hat Person B gelitten weil er nicht die Daten direkt nach erhalt konsequenterweise geändert hat.

Bei Blizzard anschwärzen würde bedeuten, dass der Account unbrauchbar wird, sofern der verkauf nachweisbar ist. Rechtliche Konsequenzen hats nicht, da man das Spiel nach deutschem recht sehr wohl verkaufen darf.

Den Account (d.h. die arbeitszeit die man in die charaktere investiert hat) darf man auf jeden Fall verkaufen, denn diese Arbeitszeit, kommt ja von Person A (oder weiteren vorbesitzern) in diesem Fall und nicht von Person B oder Blizzard.

Person B ist der dumme, aber im normalfall verbietet einem die Moral sowas, aber du kannst das ruhig machen

Person B ist mein Bruder, aber gut. Danke.

@BoiledFrog

Tja tut mir leid, aber wer Verbotenes tut darf nicht erwarten, mit Samthandschuhen angefasst oder gar vom deutschen Gesetz unterstützt zu werden.