Habe das jetzt schon öfters gelesen- Worin besteht der Unterschied?

Das Testament ist eine einseitge Willenserklärung. Bei einem Erbvertrag wirken mindestens zwei Beteiligte mit.

Und ein Vertrag brauch immer 2 Willenserklärungen
also der erbvertrag wird durch ein testament beim notar gemacht.(bin mir 60 % sicher bei der antwort).
Diemona1982 am 30. Oktober 2009 10:20 Ne nicht ganz. Wir haben zum Beispiel einen Ehe und Erbvertrag aber keiner von uns hat ein Testament gemacht bisher.

Gaaanz einfach und schnell:de.wikipedia.org/wiki/Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Möglichkeit einer Verfügung von Todes wegen. Vom Testament unterscheidet sich der Erbvertrag dadurch, dass die letztwillige Verfügung in vertragsmässiger Form erfolgt. Die Verfügung kann einseitig oder in vertragsmässig bindender Form getroffen werden; im ersten Fall ist die Aufhebung durch einseitigem Widerruf, ansonsten nur im Wege des Aufhebungsvertages möglich!!!
Ein Erbvertrag ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft. Er kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden.
Also: Testament ist eine einseitige Willenserklärung, der Erbvertrag umfasst mindestens zwei Beteiligte, die den Erbvertrag in vertragsgerechte Form zu gestalten haben.