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Worin unterscheiden sich Erbvertrag und Testament?

gefragt von DirkJan am 30.10.2009 um 10:17 Uhr

Habe das jetzt schon öfters gelesen- Worin besteht der Unterschied?


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 30. Oktober 2009 10:18
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Das Testament ist eine einseitge Willenserklärung. Bei einem Erbvertrag wirken mindestens zwei Beteiligte mit.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 30. Oktober 2009 10:18
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Und ein Vertrag brauch immer 2 Willenserklärungen


anonym
beantwortet von nancyg am 30. Oktober 2009 10:19
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also der erbvertrag wird durch ein testament beim notar gemacht.(bin mir 60 % sicher bei der antwort).

Kommentar von 2e7a14208bbd9ea91032df83f81a33a0smallDiemona1982 am 30. Oktober 2009 10:20

Ne nicht ganz. Wir haben zum Beispiel einen Ehe und Erbvertrag aber keiner von uns hat ein Testament gemacht bisher.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 30. Oktober 2009 10:20
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outlawtrail
beantwortet von outlawtrail am 30. Oktober 2009 10:22
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Gaaanz einfach und schnell:de.wikipedia.org/wiki/Erbvertrag


elenore
beantwortet von elenore am 30. Oktober 2009 10:53
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Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Möglichkeit einer Verfügung von Todes wegen. Vom Testament unterscheidet sich der Erbvertrag dadurch, dass die letztwillige Verfügung in vertragsmässiger Form erfolgt. Die Verfügung kann einseitig oder in vertragsmässig bindender Form getroffen werden; im ersten Fall ist die Aufhebung durch einseitigem Widerruf, ansonsten nur im Wege des Aufhebungsvertages möglich!!!

Ein Erbvertrag ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft. Er kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden.

Also: Testament ist eine einseitige Willenserklärung, der Erbvertrag umfasst mindestens zwei Beteiligte, die den Erbvertrag in vertragsgerechte Form zu gestalten haben.


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