Worin liegt der unterschied von # Erziehungsmaßregeln # Zuchtmittel # Jugendstrafe?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist im Prinzip ganz einfach - stell Dir eine Leiter vor und jede Sprosse ist etwas "schwieriger" ;-)

Bei Fehlverhalten von jungen Straftätern wird halt abgewogen, wie deutlich muß die Maßnahme sein, daß der "Täter" einsichtig wird und keine weiteren Taten begeht.

Stufe / Sprosse 1: es wird Dir unmißverständlich gesagt, was Du zu tun hast (also z.B. an einem Kurs teilzunehmen, um soziales Verhalten zu lernen und zu üben

Stufe / Sprosse 2: da wird es schon deutlicher: Du wirst verwarnt oder bekommst auferlegt, z.B. Sozialstunden zu leisten, damit Du drüber nachdenkst, warum Du das machen mußt

Stufe / Sprosse 3: wenn Du auf Stufe 1 oder 2 nix dazugelernt hast, bekommst Du einen ganz deutlichen Schuß vor den Bug - Du mußt einsitzen als Strafe und hast dabei gleichzeitig Gelegenheit, drüber nachzudenken, ob Du weiterhin Deine Wochenenden und Ferien oder mehr in einer Zelle verbringen möchtest, nur weil Dir "anderes" wichtiger war

Wieso sagst du Du immer :'( ^^ , aber danke!

@InFamous

Tztztz - ieso "immer"? War in dieser Antwor doch nicht ein einziges Mal ;-)

...lesen: §§ 7 ff. JGG (Jugendgerichtsgesetz). Da das Jugendstrafrecht, anders als das Erwachsenenstrafrecht, unter der Prämisse der sog. Spezialprävention steht (der straffällige junge Mensch soll wieder "auf den rechten Weg" zurückgeführt werden) sieht das JGG einen ganzen Katalog von Maßregeln und Strafen vor. Nicht alleine, sondern zusammen mit der Jugendgerichtshilfe, klärt das Gericht, auch schon bei Ersttätern, welche der Möglichkeiten geeignet, aber auch ausreichend sind, den jungen Menschen in Zukunft davon abzuhalten Straftaten zu begehen. Die Reihenfolge, erst eine richterliche Ermahnung, dann Sozialstunden und dann erst Arrest oder Knast, ist nicht zwangsläufig. Vielmehr können Zuchtmittel, Erziehungsmaßregel und Jugendarrest bei Bedarf auch kombiniert werden...

Das ist persönliche Auslegungssache von jemanden der die Arrogant besitzt der glaubt er dürfe darüber urteilen. Es ist immer das selbe. Nur anders genannt. Es gibt keinen reelen Unterschied.

Das ist Unsinn, der von kompletter Unkenntnis zeugt.

@skyfly71

Interessante Meinung.

@Argonait

Keine Meinung, deine Aussage ist objektiv falsch. Ich empfehle die Lektüre einschlägiger Literatur.

Die Begründung findet sich im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Darin wird beschrieben, was Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe sind. Es sind schlicht unterschiedliche Sanktionen. Je öfter ein Jugendlicher Straftaten begeht oder je heftiger sie sind, werden eben entweder Erziehungsmaßregeln (oder eine richterliche Weisung), Zuchtmittel oder Jugendstrafe (Knast für Jugendliche) verhängt. Erziehungsmaßregeln sind da beispielsweise Sozialstunden oder die Weisung, eine Therapie zu machen, Zuchtmittel sind z.B. Arrest oder eine "Verwarnung" und Jugendstrafe ist eben Knast, wobei hier die Mindeststrafe 6 Monate beträgt.