Woraus setzt sich eine Unterschrift zusammen?
Hallo,
wie setzt sich eigentlich eine unterschrift zusammen? Gibt es Regeln, etwas was man beachten muss?
Kann sich meine Unterschrift zum Beispiel aus Anfangsbuchstaben vom Vor- und Nachnamen zusammen setzen oder muss der Nachname voll ausgeschrieben werden?
Gibt es Besonderheiten die beachtet werden müssen, Lesbarkeit oder sonstiges? Oder kann man die 2 Anfangsbuchstaben einfach gekrickelt hinschreiben? Oder wird es als nicht erkannbar eingestuft und somit wäre die Unterschrift ungültig?
Danke im vorraus.
5 Antworten
@XxPaddy190xX,
Rechtsvorschriften, in denen das detailliert geregelt wird, gibt es sicher nicht.
Je, nachdem, wie mir zumute ist, schreibe ich manchmal nur meinen Nachnamen und manchmal meinen Vornamen und meinen Nachnamen. In jedem Fall aber jeweils ausgeschrieben.
Wichtig ist, dass sie nicht nur in der Schreibweise, sondern auch in der Optik einzigartig ist, damit sie nicht so leicht gefälscht werden kann.
selbst wenn du mit einem x unterschreibst ist das gültig wenn du zeugen hast. ansonsten gilt vor - und nachname getrennt ausschreiben. für postannahme und quittungen nehmen ich ein namenskürzel_ anfangsbuchstaben von vor- und nachnamen zusammen. du solltest aber nicht immer wechseln, also z.b. so wie bei deiner bank hinterlegt , solltets du da so immer unterschreiben
Ah verstehe also wenn mein Vorname mit S anfängt und der Nachname mit P, könnte ich eine Mischung aus "SP" zusammen schreiben
Naja allerdings war damals eben damals, heute ist heute, ich lebe nicht in der Vergangenheit.
Bei wichtigen Geschäften schreibe ich meinen namen sowieso aus wenn es verlangt wird. Allerdings wäre es auch manchmal einfach leichter ein SP,TZ oder PG abgekürzt und ineinander schnell zu schrieben. Oder wird owas nicht angenommen?
ja ginge, solange es dir zugeordnet werden kann und es deinen willen zur ratifizierung ausdrückt
mit
"leck mich" könntest du zb nicht unterschreiben
Hier sind recht gute Infos:
Aufpassen: Unterschrift nicht mit Paraphe vermischen. Paraphe ist eine Kürzung, Unterschrift ist Nachname oder Vorname abgekürzt und Nachname oder noch besser Vorname und Nachname ausgeschrieben. Gerade bei Bankgeschäften muss man vor- und Zuname ausschreiben. ... Bismarck hatte übrigens mal seinen Beamten verärgert geschrieben, dass sie gefälligst ihre Unterschriften leserlich und für den Bürger erkennbar setzen sollen, damit diese erkennen, wer ihnen was beschieden hat. ... Es kommt nicht auf Extravaganz der Unterschrift an sondern auf Eindeutigkeit und Erkennbarkeit. Jede der als Beamter eine gewaltige Unterschrift setzt, die unleserlich ist, würde von Bismarck damals Ärger bekommen haben. Und extravagante Unterschriften haben den Beigeschmack großer Unbescheidenheit. ...