Kann mir da jemand das Wesentliche sagen,worauf ich achten muss?
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das wichtigste ist, dass man einen seriösen anbieter hierfür wählt. sollte schon eine firma sein, die das hauptberuflich macht und nicht irgend eine privatperson, die sowas anbietet. es wird aber nicht jede lebensversicherung aufgekauft, voraussetzungen siehe unter www.verkauf-meiner-lebensversicherung.de
Falls noch nicht bekannt, die Firma cash.life AG <www.cashlife.de> kauft oder beleiht Lebensversicherungen. Sie bezahlt regelmäßig mehr als den Rückkaufwert einer Versicherung. Das ÖKO-Test Magazin hat sie dieses Jahr zum Testsieger erklärt. M. W. kann selbst beim Verkauf ein gewisser Versischerungsschutz bestehen bleiben.
Silmoo am 23. Dezember 2007 18:14 Ihre Police muss einen aktuellen Rückkaufswert von mindestens 5.000 EUR aufweisen.
Silmoo am 23. Dezember 2007 18:14 Ihre Police muss einen aktuellen Rückkaufswert von mindestens 5.000 EUR aufweisen.
Silmoo am 23. Dezember 2007 18:14 Ihre Police muss einen aktuellen Rückkaufswert von mindestens 5.000 EUR aufweisen.

das du das Geld bekommst und anschließend keinen Versicherungsschutz mehr hast. Ich würde zu allererst mal nachrechnen, was hast du bis jetzt eingezahlt im Vergleich zu dem , was du zum Verkauf erhälst und dazu noch den garantierten Rückkaufswert des Versichererszum Vergleich, das dient der Entscheidungsfindung.
Niklaus am 10. September 2007 10:43 Falsch. Den Todesfallschutz behält man in der Regel.
Da gibt es noch einiges mehr:
Seriöser Käufer - es tummeln sich einige Firmen am Markt, die zwar tolle Kaufangebote machen, den Kaufpreis jedoch nur in Raten auszahlen. Wenn der Käufer pleite geht, ist dann in der Regel auch Dein Geld futsch.....
Preise vergleichen - Policen werden von verschiedenen Käufern unterschiedlich bewertet / kalkuliert, so dass es für eine Police völlig unterschiedliche Kaufpreise geben kann. Wer nicht selbst recherchieren will, kann sich hier auch an ein Unternehmen wenden, dass einem die Arbeit abnimmt, z. B. unter <www.lebensversicherungskauf.de>
Der Todesfallschutz bleibt zwar in den meisten Fällen auch nach einem Verkauf erhalten, fällt jedoch in der Regel sehr viel geringer aus, da von der Versicherungsleistung im Todesfall der Kaufpreis der Police, die ggf. weitergezahlten Beiträge, Gebühren des Verkaufs sowie eine angemessene Verzinsung für den Käufer abgezogen werden. Da bleibt real nicht mehr so viel übrig für die Hinterbliebenen, so dass man sich auf diese Absicherung nicht verlassen sollte. Im Übrigen kann der Käufer die Police jederzeit kündigen, so dass in einem solchen Fall überhaupt kein Todesfallschutz mehr besteht.