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Worauf muss ich beim mietvertrag achten?

gefragt von GuschtyGuschty am 24.09.2009 um 9:46 Uhr

Heute habe ich eine paar Fragen zum Mietrecht.

Wir wollen in eine neue Wohnung ziehen und haben uns auch schon für eine entschieden, welche wir auch schon besichtigt haben. von aussen ist das haus voll saniert, und innen naja, wir müssen fürs tapezieren aufkommen, ist ja ok, so können wir es so gestalten wie wir möchten. was wir bei der besichtigung bemängeld hatten, war der fußboden der erneurt werdn soll, und auch die türen, die echt schon von vor über 30 jahren sind, in unsrer jetzigen wohnung haben wir ganz schöne türen und zargen, usw. naja und in der wohnung gibts das nicht. habe nochmal im internet bei andren wohnungen in der straße geguckt, und dort sind neuere türen drin, bei unsanierten und sanierten wohnungen.

müssen nun wir für das und die kosten aufkommen, oder muss es der vermieter machen und bezahlen?

ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen-..........

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anonym
beantwortet von uschroeder77 am 24. September 2009 10:10
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Hilfreichste Antwort

Zum Renovieren: es ist sicher günstig, wenn man im Mietvertrag vereinbart, dass man die Wohnung nicht frisch renoviert übergeben bekommt, sich folglich selbst darum kümmert, und bei Auszug aber auch nicht renovieren muss. Leider ist es aktuell oft umgedreht. Man wird per Mietvertrag verpflichtet die Wohnung bei Auszug wie beim Einzug frisch gestrichen zu übergeben. Der Effekt: man bekommt die Wohnung weiß, macht sich selbst Tapete oder Farbe dran, bei Auszug macht man alles rückgängig, Streicht weiß, damit der nächste Mieter wieder Farbe dran macht. Die Wände sind am Ende nur in der Zeit des Übergangs weiß, was totale Verschwendung ist. (die Farbe an der Wand wird immer dicker) Du kannst Deinem Vermieter aber sagen, dass Du die Wohnung frisch gestrichen übergeben bekommen willst (das zahlt der Vermieter), dann bist Du aber beim Auszug dafür verantwortlich dass es wieder frisch ist. wie man es auch dreht, die Kosten fürs Renovieren trägst Du dann nur einmal, entweder beim Einzug oder eben beim Auszug.

Was die Türen angeht: die gehören zur Immobilie folglich liegt das in der Entscheidung des Vermieters. Du kannst nur anfragen, ob er für Dich die Türen tauscht, er ist aber nicht dazu verpflichtet. Du mietest wie gesehen. Er könnte Dir die Kosten auch nicht in voller Höhe anlasten, er kann dich aber anteilig beteiligen. Heute sind Formulierungen in Mietverträgen üblich, nach denen Du Kleinreparaturen, z.B. Austausch eines Waschbeckens oder Streichen der Fenster bis zu 6 Mal im Jahr mit maximal 150 Euro pro Einzelmaßnahme bezuschussen mußt, wobei die Gesamtsumme im Jahr nicht mehr als 10 Prozent der Jahreskaltmiete betragen darf. Das gibt es aber bislang nur selten. Der Vermieter könnte auch die Türen auf Deinen Wunsch tauschen lassen, und bietet Dir dann eine etwas höhere Kaltmiete an. Wir haben so mal eine 80 qm Wohnung mit Laminat auslegen lassen und dafür 30 Euro pro Monat mehr bezahlt. Die Kosten werden ja quasi über die erwartete Haltbarkeitszeit des Laminats verteilt.


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 24. September 2009 09:50
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Alle Mängel müssen laut Begehungsprotokoll, was ihr verlangen könnt und auch solltet, vom Vermieter abgestellt werden. Das Protokoll ist auch wichtig für einen eventuellen Ausszug nach nur kurzer Mietzeit, nicht dass er euch dann die Mängel ankreidet. Also Vorsicht ist geboten.


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 24. September 2009 09:47
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Tapezieren und streichen - zahlt ihr....

Neue Türen + Zargen muss der Vermieter zahlen...

Kommentar von 3ffccdacbea45fa5bf131e3a6f017460smallGuschty am 24. September 2009 09:49

und was ist mit dem fußboden, der muss echt gemacht werden, und das muss der vermieter machn, stimmts?

Kommentar von 4c9c6c9610b49ce04195711747b28c6csmallPerle0106 am 24. September 2009 09:57

laminat oder parkett ja - bei teppich bin ich mir nicht sicher.


elenore
beantwortet von elenore am 24. September 2009 11:07
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Ein paar wichtige Punkte, auf die du achten solltest, findest du hier: Sind die Wände und Türen frisch gestrichen? Schließen alle Fenster und Türen dicht? Hat der Fußboden Schäden? Funktionieren die Wasserhähne? Funktionieren die elektrischen Geräte (Herd, Backofen, Kühlschrank)? Habe ich alle Schüssel (Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Kellertür) erhalten?

Wichtig wäre für die Absicherung ein Wohnungsübergabeprotokoll, kannst die pdf-Datei unter http://www.uni-pur.de/Wohnungen/wohnungsuebergabeprotokoll.pdf

runterladen!!!

Viel Spass bei einer neuen Wohnung!!


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