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Worauf ist beim Kauf einer ETW mit meinem Lebensgefährten zu achten?

gefragt von graefin02 am 05.06.2009 um 18:32 Uhr

Hallo zusammen,

mein Lebensgefährte und ich beabsichtigen eine kleine Eigentumswohnung (85 m²) mit Gartenanteil in einem 5-Familienhaus zu kaufen.

  1. Worauf müssen wir da achten und was ist wichtig?

  2. Wie funktioniert das, wenn einer von uns verstirbt? Wir sind nicht miteinander verheiratet und haben beide erwachsene Kinder aus erster Ehe, erben die dann den Anteil?

  3. Mit welchen Nebenkosten ist zu rechnen?

Ich hoffe sehr, Ihr könnt mir da etwas weiterhelfen!

Vielen Dank schon mal! Heike

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Erbrecht x 571 Wohnrecht x 215 Eigentumswohnung x 214 ETW x 8

Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 7. Juni 2009 11:47
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meinst du mit Nebenkosten, die Kosten des Kaufs oder die für den Unterhalt der Wohnung?

Ich hätte da im Angebot: - Grunderwerbssteuer, Notar- Maklerkosten - Grundsteuer, Hausgeld.

Immer wieder zu bedenken ist, das eieene Eigentümergemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist. Wenn ein Eigentümer mit seinen Zahlungen ausfällt, Insolvenz, die Rückstände von den übrigen ET zu zahlen sind.


dieAnkili
beantwortet von dieAnkili am 5. Juni 2009 18:36
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alles vertraglich absichern


anonym
beantwortet von nexus77 am 5. Juni 2009 18:34
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nebenkosten. ca. 180 euro + strom


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 5. Juni 2009 18:37
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Kosten ca. 7 bis 10 % bezogen auf den Kaufpreis. Erwerbt in Gesellschaft bügerlichen Rechtes mit dem Hinweis, das der Gesellschaftanteilaußerhalb eines Erbganges auf den Überlebenden umzuschreiben ist. Für die Kinder trefft ihr bezüglich sonstiger Vermögenswerte eine Regelung im sogenannten Berliner Testament, welches beinhaltet, dass ein Erbe jeweils auf den Überlebenden übergeht und für den Fall, dass ein Kind seine Pflichtteil vorzeitig verlangt, der Überlebende dieses Kind auf seinen Pflichtteil beschränken kann, der dann nur die Hälfte des ges. Erbanspruches ausmacht.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 5. Juni 2009 18:41

die sind nicht verheiratet, Berliner Testament ??

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 5. Juni 2009 18:51

Danke Gerd 2 - Tiefschlaf! Dann bleibt es nur beim Erwerb in BGB-Gesellschaft.


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