Ich will eine Haftpflicht-Versicherung abschließen. Was gibt es da zu beachten?
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Hier mal so wie ich es durchgehen würde, mache am dran sein :-)
Die meisten Streitigkeiten im Schadenfall entstehen wenn der Kunde nicht richtig über den abgeschlossenen Versicherungsschutz informiert wurde oder die Informationen nach längerer Zeit naturgemäss nicht mehr vollständig in Erinnerung hat. Aus diesem Grunde soll dieses Merkblatt eine Hilfestellung zu Ihrem neuen Versicherungsvertrag sein.
Im Falle eines Schadens muss zunächst abgeklärt werden in wie weit die Schaden verursachende Person haftbar ist. Grundlage ist hier die deutsche Rechtssprechung.
Immer wieder kommt es hier bei Gefälligkeitsleistungen und bei Schäden durch Kinder zu Streitigkeiten. In einzelnen Fällen kommt es auch bei der Regulierung der Schadenhöhe zu Streitigkeiten.
Kinder:
Je nach Alter sind Kinder für bestimmte Schäden die sie verursacht haben nicht haftbar. In diesen Fällen sind aber auch die Eltern nicht immer haftbar. Nur wenn diese die Aufsichtspflicht verletzt haben sind die Eltern haftbar. Tritt also der Fall ein das Kinder nicht haftbar sind, die Eltern ebenso nicht haftbar gemacht werden können, so zahlt dann auch nicht die Private Haftpflichtversicherung. Ausser es ist in Tarifen gesondert vereinbart. Diese Leistung ist allerdings nicht mit den „Schnäppchen“ Angeboten zu bekommen. Darüber hinaus ist die Leistung auch mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall verbunden. Wer sich also, obwohl rechtlich auf der sicheren Seite, moralisch verpflichtet fühlt muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen oder auf einen Tarif zurückgreifen der diese Leistungen enthält. Der Geschädigte wird, sofern er auch seinem Schaden sitzen bleibt, ansonsten kaum Verständnis haben, auch wenn die Rechtssprechung zu Gunsten des Verursachers entscheidet.
Gefälligkeitsleistungen:
Ein Beispiel: Der Freund kommt zu Besuch und Sie bitten diesen kurz den Fernseher einen Meter zu verrücken. Dem Freund fällt der Fernseher aus der Hand, dieser wird beschädigt. Rechtlich gesehen sind Sie hier in der Regel auch nicht haftbar, da es sich um eine Gefälligkeitsleistung handelt. Ebenso schwierig ist es mit geliehenen Gegenständen. Auch hier fühlt sich der Verursacher jedoch oft in der moralischen Pflicht. Ebenso bieten die „Schnäppchentarife“ auch hier keine Hilfe an. Legen Sie Wert darauf das Ihre Versicherung auch hier leistet muss dies gesondert vereinbart werden. Dies ist in der Regel auch mit einer Selbstbeteiligung verbunden.
Regulierungshöhe:
Die Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nach Zeitwert. Dieser muss damit lange nicht dem Widerbeschaffungswert entsprechen. Sind Sie mit der Kalkulation des Zeitwertes nicht einverstanden so sollten Sie sich nicht scheuen dies Ihrer Versicherung mitzuteilen.
Rechtsschutz:
Ihre Private Haftpflichtversicherung ist auch ein Teil Rechtsschutzversicherung. Stellt jemand an Sie unberechtigte Ansprüche (siehe z.B. Kinder, Gefälligkeitsleistung) so wehrt Ihre Haftpflichtversicherung diese Ansprüche für Sie vor Gericht ab und übernimmt die dabei entstehenden Kosten.
Leistungsmerkmale:
Mindestdeckungssumme
(empfohlen wird heute z.B. Von den meisten Fachberatern, Verbraucherzentralen eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. Ich persönlich empfehle hier sogar eine höhere Deckungssumme da der Beitrags unterschied hier sehr gering ist)
...
Ich wünsche einen Vergleich mit Einbau eines Selbstbehaltes
...
Vermögensschäden
Mietsachschäden
Vorsorgeversicherung
Erläuterung Vorsorgeversicherung: Im Laufe der Jahre ändern sich die Rahmenbedingungen. So sehen Altverträge z.B. Noch keine Regelung für Schäden durch die Versendung von Emails usw. Vor. Mit der Vorsorgeversicherung werden neue Leistungen autom. Zumindest zu Teil mit versichert bis Ihr Vertrag auf die jeweiligen neuen Bedingungen umgestellt wurde. Hierzu gibt es allerdings meist eine Übergangsfrist – z.B. 12 Monate – die einzuhalten ist.
Mitversicherung behinderter, psychisch erkrankter oder pflegebedürftiger Kinder
unverheiratete Kinder, solange sie im Haushalt
leben (also auch bei Volljährigkeit)
Allmählichkeitsschäden (Damit sind Schäden gemeint die nicht sofort sichtbar sind und erst im Laufe einer bestimmten Zeit zum Vorschein kommt. Z.B. Wasserschäden: Das Wasser versickert unmerklich im Mauerwerk und tritt erst Tage später woanders wieder zu Tage. Diese Schäden sind von Grund auf nicht mit versichert.)
künftige Bedingungsverbesserungen gelten autom.(Das Problem bei alten Verträgen ist, daß Sie oft nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Als Beispiel nenne ich hier z.B. den Internetverkehr. Solche Schäden decken Altverträge deren Bedingungen sich nicht anpassen nicht ab)
Gefälligkeitsschäden (nicht bis Deckungss. möglich)(Von Grund auf tritt die Haftpflichtversicherung nur ein wenn jemand haftbar gemacht werden kann. Helfen Sie jemandem beim Umzug oder bei einer anderen Tätigkeit so ist man selbst nicht haftbar wenn dabei etwas beschädigt wird. Dies schliesst der Gesetzgeber aus. Diese Schäden kann man aber in der Privathaftpflicht zum Teil mit abdecken)
Abwasserschäden
Internetschäden (privater elektr. Datenaustausch)
Photovoltaikanlagen (evtl. Angabe kwp notwendig)
Forderungsausfalldeckung (i.d.R. Mit SB )(Noch immer hat ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung keine Private Haftpflichtversicherung. Wenn Ihnen von diesen Menschen nun jemand einen Schaden zufügt dann ist es meist recht unwahrscheinlich das Sie Ihren Schaden erstattet bekommen. Mit der Forderungsausfalldeckung springt nun Ihre eigene Haftpflichtversicherung ein und ersetzt den Schaden. Natürlich versucht die Gesellschaft dann das Geld vom Schädiger wieder zurück zu bekommen. Die Forderungsausfalldeckung ist in der Regel mit einem Selbstbehalt versehen und soll vor allem grössere Schäden abdecken die man selbst nicht tragen kann)
Rechtsschutz für Forderungsausfalldeckung(Im Bereich der Forderungsausfalldeckung kann es im Vorfeld mit dem “Gegner” zu Streitigkeiten kommen. Da die “normale” Haftpflichtversicherung nur Rechtsbeistand leistet wenn jemand Ansprüche an Sie stellt müssten Sie, wenn Sie Ansprüche gegen jemanden haben, diese zunächst auf eigene Kosten durchsetzen. Hier springt, wenn versichert, die Rechtsschutzversicherung für Forderungsausfalldeckung ein.
Schäden durch deliktunfähige Kinder (Summen- begrenzungen beachten !)
Schäden durch deliktunfähige Personen (Summen- begrenzungen beachten !) nicht nur Kinder
Schlüsselrisiko Beruf (Summen-
begrenzungen beachten !)
Schlüsselrisiko Privat (z.B.: zentrale Schliessanlage)
Heizöltank/Flüssiggas
Tätigkeit als Tagesmutter (bitte Anzahl der Kinder
angeben)
Auslandsaufenthalt (bei längerem geplantem Aufenthalt
bitte Dauer Angeben)
Bauherrenhaftpflicht
Einrichtungsgegenstände in Hotel/Ferienwohnung/ -Haus (i.d.R. Begrenzungen der Aufenthaltsdauer)
Fahrräder – Besitz und Gebrauch Arbeitsmaschinen Verlust oder Beschädigung von gemieteten oder geliehenen Sachen bis 5.000 Euro
vorübergehend eingegliederte Personen (z.B. Au-pair Austauschschüler)
Hüten fremder Hunde (nicht gewerblich)
Hüten, reiten, fremder Pferde
Vermietung von Eigentumswohnungen
(bei mehreren Anzahl angeben)
Vermietung von Garagen (bei mehreren Anzahl angeben)
...
HINWEIS: An dieser Stelle werden nicht alle Leistungsmerkmale aufgeführt. Den detaillierten Leistungsumfang entnehmen Sie dem Angebot beigefügte Tarifbeschreibungen und Bedingungen !
So, und jetzt fehlt noch die jeweilige genaue Definition in den Bedingungne und deren Bedeutung für die Praxis.
Glaubt jetzt noch jemand er kann das mal ebend schnell über das Internet abschliessen ???
Die hier tlw. aufgeführten Leistungsmerkmale von msgm usw. sind viel zu oberflächlich und reichen nicht ansatzweise aus eine relevante Entscheidung zu treffen. Das ist nicht bös gemeint aber im Schadenfall rächt es sich dann.

Sofern Kinder mit drin sind, ob sie auch haften, wenn du das Kind nicht "an die Leine legst", also ob das Kind auch nen Meter vor dir gehen kann. Ist ein Vertreter in deiner Nähe? ==> Sie helfen bei Formulierung möglicher Schadensanzeigen.
Preis und Leistung.
Hättest auch Keks und Butter schreiben können. Ist genau so hilfreich.
Hier eine unvollständige Liste mit Punkten die wichtig sind:
Sind alle Personen abgesichert, die abgesichert sein sollen?
Deckungssumme für Personen- u. Sachschäden min. 5 Mio. €
Deckungssumme für Vermögensschäden min. 1 Mio. €
Deckungssumme für Mietsachschäden min. 1 Mio. €
Forderungsausfall ist mitversichert (Ihnen wird ein Schaden zugefügt, den der Dritte nicht begleichen kann)
Gefälligkeitsschäden (Sie helfen z.B. beim Umzug und beschädigen dabei einen Fernseher)
Schlüsselverlust je nach Bedarf deutlich höher als 15.000 € (komplexe Schließanlagen können sehr teuer werden)
Führen Sie ehrenamtliche Tätigkeiten aus?
Haben Sie deliktunfähige Kinder?
Sind Haftpflichtansprüche aus Immobilienbesitz abgesichert?
...
Ich glaube bei den Schlüsselschäden bist du einseitig durch eine Versicherung etwas vorbelastet. Ein Schliessanlage für über 10.000 Euro ist schon sehr selten. Bei einem 8-10 Familienhaus mit Sicherheitsschloss bist du bei ca. 6000 - 8000 Euro.
Wie siehts denn aus mit einer Schließanlage deines Arbeitgebers mit unterschiedlichen Zutrittsberechtigungen usw.?
Hier liegt in der Regel die Haftung beim Arbeitgeber. Auch wenn diese das oft auf die Angestellten abwälzen wollen. Das ist nämlich eine ganz schwierige Kiste. Ich hab mich da mal mit Juristen unterhalten. Es gibt zwar Fälle in denen auch der Angestellte haftbar gemacht werden kann - ist aber selten. Bei Beamten ist es etwas anderes.

... und daß Du Dich nicht überversicherst: Brauchst Du wirklich eine Glasbruch-Versicherung? Brauchst du wirklich eine Fahrradversicherung? usw.
Gefragt wurde nach Haftpflicht. Das hat wenig mit Glasbruch und Fahrraddiebstahl zu tun. Das wäre eher ein Bereich für die Hausratversicherung. Aber generell hast du recht. Immer bedarfsgerecht absichern.
Harmoni am 12. November 2008 14:56 Das ist nicht die Haftpflicht sondern die Hausrat ! ... reiss dich doch mal zusammen !
majosandra am 12. November 2008 14:59 @msqm26 und @Harmoni: Enschuldigung, Entschuldigung... das nächste Mal blättere ich erstmal in meinen Versicherungsunterlagen - war nur gut gemeint... sorry...
"Glaubt jetzt noch jemand er kann das mal ebend schnell über das Internet abschliessen ???"
Du sagst es doch selber. Das ersetzt nie eine persönliche Beratung.
Ebend :-) Nur muss man das ja immer wieder sagen da gerade im Internet rumirrende Menschen meinen es ginge auch so mal schnell. Dieser Irrglaube wird ja durch unzählige Webseiten gestärkt.