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Wonach richtet sich KTG bei der PKV?

gefragt von robert1819 am 02.11.2009 um 12:19 Uhr

Hallo,

wonach richtet sich das TG in einer PKV? Klar, man muss die Leistung versichern und hat dann einen festen Tagessatz, aber da man sich in Krankheit ja nicht besser stellen darf, würde mich interessieren wie und ob das überprüft wird?

Zählt dabei immer der letzte volle Monat, das letzte Quartal oder der Durchschnitt des letzten Jahres? Ich frage weil ich (selbstständig) projekt-abhängig vergütet werde und da auch mal ein Monat gar nichts in die Kasse kommt.

Gruß robert

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selbstständig x 317 pkv x 99 ktg x 1

knattertatter
beantwortet von knattertatter am 2. November 2009 13:29
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Kommentar von robert1819 am 2. November 2009 13:38

Ich glaube ich habe mich umständlich ausgedrückt, Entschuldigung.

Ich bin privat versichert und habe auch eine TG-Zusatzversicherung abgeschlossen.

Leider reicht das doch sicherlich nicht um Anspruch auf das TG im 100% Arbeitsunfähigkeitszustand zu bekommen, oder? Dann schließe ich nachher noch zusätzlich ne TG ab die mir im Krankheitsfall 1.000,- am Tag zahlt, werde sicher nen Arzt finden der mich krank schreibt für 200eur am Tag.



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