gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wonach richtet sich der Schätzwert einer geerbeten Immobilie, wenn man jemanden auszahlen muß?

gefragt von hausmann am 07.01.2008 um 22:26 Uhr

Ist der geschätzte Wert gleich dem Wiederverkaufswert? Oder macht man etwa Verlust, wenn man ausgezahlt wird im Vergleich zum Verkauf?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (23466)
Haus (3389)
Erben (278)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


wj2000
beantwortet von wj2000 am 7. Januar 2008 22:31
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier auf dieser Seite kannst du dich schlau machen

http://www.kanzlei-arndt.com/

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 7. Januar 2008 23:35

Und wo bitte auf der Seite, ich habe nichts gefunden


anonym
beantwortet von Lissa am 7. Januar 2008 23:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 7. Januar 2008 23:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ihr euch einig werdet nimmt man normalerweise die Hälfte des Brandversicherungswertes mit heutigem Index natürlich, das entspricht in etwa dem Verkehrs(Verkaufs)wert.
Werdet ihr euch nicht einig wird nur ein Gutachten Klarheit bringen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.