gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wonach richtet sich das Bußgeld bei Alkohol am Steuer?Wenn man z.B. Arbeitslos ist oder Millionär

gefragt von Tocco84 am 21.10.2009 um 0:18 Uhr

Was erwartet einen Arbeitslosen für eine Strafe der mit 1,5Promille erwischt wurde,aber kein Unfall gebaut hat!??

Und was wäre wenn ein Arbeiter mit einem Nettolohn von 1100Euro mit 1,5Promille erwischt wird??

Weil es kann doch ned sein, dass z.B. ein Christiano Ronaldo der 150.000euro pro Woche verdient "NUR" z.B. 1000euro Strafe bezahlt. Dem tut des ja ned weh, der stellt einen Chaufeur ein und lacht über des TAschengeld von 1000euro...

Aber ein Hartz4-E,pfänger kann dass eventuell nur in Raten abstottern und wird dafür wahrscheinlich JAhre brauchen!!!

Ein Arbeiter wird die Summe eventuell in 2-3MOnaten bezahlen.

Deswegen kann es doch ned sein, dass jeder die gleiche Strafe zahlen muss!!! Was macht dann ein Student der noch bei Mama und Papa wohnt? und 10euro Taschengeld die Woche bekommt

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Alkohol x 3.281 Führerschein x 2.640 Bußgeld x 265

QuasiModo9999
beantwortet von QuasiModo9999 am 23. Oktober 2009 20:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist zb. in der Schweiz so. Es kommt ganz darauf an wieviel jemand verdient und das finde ich auch richtig so. Somit können die Bussen sehr unterschiedlich bis extrem unterschiedlich hoch sein. Es ist ein blödsinn einem Arbeitslosen eine Geldstrafe aufzubrummen wo er das ganze Jahr noch extremer untendurch muss. Dann ist zb. eine Strafe von 15000 Franken für einen der 500000 Franken (250000 Euro) verdient ein Sackgel, wo er höchstens 2-3 Monate zu kanbbern hat. Obwohl jetzt nach Gesetz eines Mindestrafe steht kommst du zb. wenn man jetzt knapp bei Kasse wäre durch Arbeitslosigkeit oder so mit einer guten Rechtsvertretung mit einem blauen "Geldauge" davon. Falls der Unfall mit verletzten endet sieht die ganze Sache wieder anders aus. Voila


QuasiModo9999
beantwortet von QuasiModo9999 am 23. Oktober 2009 20:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist zb. in der Schweiz so. Es kommt ganz darauf an wieviel jemand verdient und das finde ich auch richtig so. Somit können die Bussen sehr unterschiedlich bis extrem unterschiedlich hoch sein. Es ist ein blödsinn einem Arbeitslosen eine Geldstrafe aufzubrummen wo er das ganze Jahr noch extremer untendurch muss. Dann ist zb. eine Strafe von 15000 Franken für einen der 500000 Franken (250000 Euro) verdient ein Sackgel, wo er höchstens 2-3 Monate zu kanbbern hat. Obwohl jetzt nach Gesetz eines Mindestrafe steht kommst du zb. wenn man jetzt knapp bei Kasse wäre durch Arbeitslosigkeit oder so mit einer guten Rechtsvertretung mit einem blauen "Geldauge" davon. Falls der Unfall mit verletzten endet sieht die ganze Sache wieder anders aus. Voila


QuasiModo9999
beantwortet von QuasiModo9999 am 23. Oktober 2009 20:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist zb. in der Schweiz so. Es kommt ganz darauf an wieviel jemand verdient und das finde ich auch richtig so. Somit können die Bussen sehr unterschiedlich bis extrem unterschiedlich hoch sein. Es ist ein blödsinn einem Arbeitslosen eine Geldstrafe aufzubrummen wo er das ganze Jahr noch extremer untendurch muss. Dann ist zb. eine Strafe von 15000 Franken für einen der 500000 Franken (250000 Euro) verdient ein Sackgel, wo er höchstens 2-3 Monate zu kanbbern hat. Obwohl jetzt nach Gesetz eines Mindestrafe steht kommst du zb. wenn man jetzt knapp bei Kasse wäre durch Arbeitslosigkeit oder so mit einer guten Rechtsvertretung mit einem blauen "Geldauge" davon. Falls der Unfall mit verletzten endet sieht die ganze Sache wieder anders aus. Voila


QuasiModo9999
beantwortet von QuasiModo9999 am 23. Oktober 2009 20:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist zb. in der Schweiz so. Es kommt ganz darauf an wieviel jemand verdient und das finde ich auch richtig so. Somit können die Bussen sehr unterschiedlich bis extrem unterschiedlich hoch sein. Es ist ein blödsinn einem Arbeitslosen eine Geldstrafe aufzubrummen wo er das ganze Jahr noch extremer untendurch muss. Dann ist zb. eine Strafe von 15000 Franken für einen der 500000 Franken (250000 Euro) verdient ein Sackgel, wo er höchstens 2-3 Monate zu kanbbern hat. Obwohl jetzt nach Gesetz eines Mindestrafe steht kommst du zb. wenn man jetzt knapp bei Kasse wäre durch Arbeitslosigkeit oder so mit einer guten Rechtsvertretung mit einem blauen "Geldauge" davon. Falls der Unfall mit verletzten endet sieht die ganze Sache wieder anders aus. Voila


QuasiModo9999
beantwortet von QuasiModo9999 am 23. Oktober 2009 20:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist zb. in der Schweiz so. Es kommt ganz darauf an wieviel jemand verdient und das finde ich auch richtig so. Somit können die Bussen sehr unterschiedlich bis extrem unterschiedlich hoch sein. Es ist ein blödsinn einem Arbeitslosen eine Geldstrafe aufzubrummen wo er das ganze Jahr noch extremer untendurch muss. Dann ist zb. eine Strafe von 15000 Franken für einen der 500000 Franken (250000 Euro) verdient ein Sackgel, wo er höchstens 2-3 Monate zu kanbbern hat. Obwohl jetzt nach Gesetz eines Mindestrafe steht kommst du zb. wenn man jetzt knapp bei Kasse wäre durch Arbeitslosigkeit oder so mit einer guten Rechtsvertretung mit einem blauen "Geldauge" davon. Falls der Unfall mit verletzten endet sieht die ganze Sache wieder anders aus. Voila


Arschkrampe2009
beantwortet von Arschkrampe2009 am 21. Oktober 2009 00:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr ("absolute Fahruntüchtigkeit"), wird als Straftat geahndet Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3000 EUR 7 Punkte Meist 6 Monate Führerscheinentzug

gefunden bei: http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/alkohol.html

Das ist eine Straftat. Und ich gebe dir recht die Strafe ist zu niedrig.

Kommentar von Tocco84 am 21. Oktober 2009 00:43

Da sprechen wir nochmal drüber wenn du eine Strafe zahlen musst!

Kommentar von 0013176128e1241708956f4016cd9494smallArschkrampe2009 am 21. Oktober 2009 00:49

Ich fahre nicht besoffen (absolut fahruntüchtig) Auto.


anonym
beantwortet von Killerjoe am 21. Oktober 2009 00:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dass bleibt sich gleich vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich. Also jeder Mensch hat die selben Rechte wie Pflichten

Kommentar von Tocco84 am 21. Oktober 2009 00:44

Nein eben nicht, einmal haben 2Kumpels von mir falsche Aussage gemacht. der eine war arbeitslos und musste 200euro bezahlen der andere 2000euro weil er 2000netto verdient hat,und der arbeitslose nur 200


DarthHelmchen
beantwortet von DarthHelmchen am 21. Oktober 2009 00:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würd sagen lass den Alk beim fahren weg aber im Grundgesetzt steht das jeder gleich behandelt werden soll also ob Bettler oder Millionär die gleiche Strafe es sei denn du kannst dir einen guten Anwalt leisten ;-)

Kommentar von Tocco84 am 21. Oktober 2009 00:24

Brauch ich da überhaupt einen Anwalt?kenn mich da eben nicht aus!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.