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Womit muss man rechnen, wenn man seinen Strafzettel nicht zahlt?

gefragt von luckylukas am 15.11.2008 um 21:08 Uhr

Ich sehe nicht ein, den Strafzettel zu bezahlen. Welche Konsequenzen kommen auf mich zu?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 15. November 2008 21:10
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Das kann bis zum Führerscheinverlust führen. Nur weiter so. :-))


Witchblade83
beantwortet von Witchblade83 am 15. November 2008 21:09
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Erst Mahnung mit zusätzlichen Gebühren und danach wird aus dem Verwarngeld ein Bußgeld(-Verfahren).


anonym
beantwortet von lexikorn am 15. November 2008 21:09
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Du musst mit einer Lektion in Sachen Sturheit rechnen: Bei Strafzetteln geht es doch meist um ein paar Euro. Spar dir den Ärger, die Nerven, die Zeit, und die Energie und gib den Halsabschneidern ihr Geld. Der Klügere gibt nach! :-)

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 15. November 2008 21:14

Nichtbezahlen, wenn man was falsch gemacht hat, ist eine selten blöde Idee.


Anell
beantwortet von Anell am 15. November 2008 21:10
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Wenn du gute Gründe hast, widersprich doch einfach schriftlich? Finde ich besser als schweigenden Trotz. Anell


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. November 2008 21:12
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Du meinst möglicherweise eine kostenpflichtige Verwarnung.

Nun: Du bist nicht verpflichtet, das Verwarnungsgeld zu zahlen. Soweit die gute Nachricht.

Die schlechte Nachricht: Dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das ist etwas teurer.



Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 15. November 2008 21:10
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eine ordentliche Strafe die höher ausfällt als dein nicht bezahlter Strafzettel.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 15. November 2008 21:10
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Unter Umständen ein Gerichtsverfahren?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. November 2008 21:10
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  1. Mahnung und zusätzliche Kosten

  2. Mahnung und wieder zusätzliche Kosten

  3. Gerichtsvollzieher und nochmals zusätzliche Kosten

  4. Eidesstattliche Versicherung oder Erzwingungshafthaft oder Kontensperrung und jeweils zusätzliche Kosten

  5. Zwangsstillegung und zusätzliche Kosten


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 15. November 2008 21:11
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Gegen fehlende Einsicht gibt es Mittel. Nennt sich Mahnung mit zusätzlichen Gebühren, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid.


anonym
beantwortet von kaisim am 15. November 2008 21:11
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das die bulln irgendwan mal vor dir stehen


anonym
beantwortet von Rolfe am 15. November 2008 21:11
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Es gibt ein Bussgeldverfahren, welches durch die Kosten das Ganze mindestens verdoppelt. Bei Rechtskraft und Nichtzahlung droht Erzwingungshaft.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 15. November 2008 21:11
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Ein Bußgeldverfahren mit etwa dreifachen Kosten, wenn das auch nicht bezahlt wird, dann Erzwingungshaft und nochmal Kosten.


nightblue
beantwortet von nightblue am 15. November 2008 21:13
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Du musst entweder Widerspruch einlegen (begründeter weise am besten) oder zahlen. Zahlst du nicht, steigen die Mahnkosten immer weiter und letztendlich wirst du (dazu gebracht) zu zahlen. Oder eben der Widerspruch. Solltest du damit aber keinen Erfolg haben, könnte es ebenfalls teuer werden.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 16. November 2008 00:40
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Strafzettel, Bussgeld,Erzwinungshaft ohne Anrechnung des Bussgeldes !


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