Meine Info ist, dass Banken innerhalb von 6 Wochen verpflichtet sind, Überweisungen zurückzubuchen. Meine Bank hat das jetzt verweigert mit der Begründung, dass sie das nicht müsse/dürfe?

Ich kenne das nur von Einzugsermächtigungen, Rückruf einer Überweisung wäre mir neu.

Überweisungen kannst Du gar nicht zurück rufen. Rückrufbar sind Lastschriften, dieses innerhalb von sechs Wochen. Eine Überweisung, wenn abgebucht, läßt sich nicht mehr rückgängig machen.
jbinfo am 31. August 2007 12:47 Doch, Überweisungen kann man schon zurück rufen, ABER: Sie dürfen noch nicht gebucht sein. Hatte gerade vor 2 Wochen diesen Fall bei mir. Hatte aus versehen 2x den selben Betrag an den selben Empfänger per Online-Banking abgeschickt. Ein Anruf bei der Bank Hotline, und eine der Überweisungen wurde storniert. Allerdings fielen Kosten in Höhe von 15 Euro dafür an.
Eine Überweisung kann man nur zurückrufen, wenn sie noch nicht gebucht ist. Sobald die Bank die Buchung eingegeben hat, kann man leider nichts mehr machen.

Eine Überweisung ist eine Überweisung ist eine Überweisung! Da kann man rufen, wann und wen man will. Die bleibt wo sie ist!
Überweisungen können nicht zurückgebucht werden. Wer bei seiner Bank eine Überweisung in Auftrag gibt, schließt mit der Bank einen Überweisungsvertrag. Diesen Vertrag kann man nur dann kündigen, bevor der Überweisungsbetrag beim Kreditinstitut des Überweisungsempfängers eingegangen ist und zur Gutschrift auf das Konto des Empfängers bereitsteht. Anders sieht es aus bei der Abbuchung per Einzugsermächtigung (was viele mit der Rückbuchung von Überweisungen verwechseln). Die meisten Banken haben in ihren AGB's festgelegt, dass die Rückgabe einer Lastschrift bis zu sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses möglich ist.
Das bedeutet also, wenn man selber von seinem Konto überweist, muss man schnell handeln, um diesen Schritt wieder rückgängig zu machen. Wenn der Zahlungsempfänger das Geld per Einzugsermächtigung abgebucht hat, hat man bis zu sechs Wochen Zeit.
schurke am 31. August 2007 12:28 richtig
Moment ich meine nur Einzugsermächtigungen müssen dürfen zurückgebucht werden. Nicht aber Überweisungen.

Soweit ich weiss gelten die 6 Wochen für Daueraufträge die zurückgezogen werden. Schau doch mal in die AGBs deiner Bank. Da sollte es drinstehen.
Edgar Niklaus am 31. August 2007 12:15 Ein Dauerauftrag ist keine Überweisung
coffey72 am 31. August 2007 12:38 Hab ich auch nicht behauptet. Will sagen, bei anderen Geschätsgängen kann man zurückpfeifen, nicht aber bei Überweisungen.

Was meinst Du was da auf Ebay los wäre wenn das ginge? Alle würden Sie nach Erhalt der Ware das Geld wieder zurückholen...bis auf ein paar Ausnahmen vielleicht.

Wurde oben schon genauestens erklärt. Es gibt nur eine Möglichkeit nach einer gebuchten Überweisung an Dein Geld zu kommen. Du müsst den Zahlungsempfänger bitten, es zurück zu überweisen
Bei einer Überweisung geht die Bank davon aus, dass Du Dir im Klaren darüber bist, was Du gemacht hast. Daher wird eine Überweisung nicht zurück gebucht.
Genau! Es waren Einzugsermächtigungen, keine Daueraufträge! (Ich Depp!)
Einzugsermächtigungen muss Deine Bank auf Wunsch zurückrufen. Wenn Du online banking hast, kannst Du das selber machen. Manche Banken haben in den Filialen auch Automaten wo Du das selber veranlassen kannst.