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Wollte Laserpointer kaufen und werde vor der Kasse vom Detektiv angehalten. Anzeige was jetzt.

gefragt von FamilienhundFamilienhund am 25.11.2008 um 19:28 Uhr

Ich war eben bei Conrad Elektronik und wollte einen Laserpointer kaufen. Als ich an der Kasse anstand, kam ein Kaufhausdetektiv und meinte das ich ihn begleiten sollte. Als ich ihn fragte warum, sagte er ich solle ihn nicht verarschen. Da ich kein aufsehen erregen wollte ging ich mit in sein Büro. Dort sollte ich meine ganzen Taschen leer machen was ich auch getan habe. Ich fragte ihn was mir vorgeworfen wird und er meinte wieder "verarsche mich nicht, ich bin lange genug im Geschäft um zu erkennen wenn sich einer verdächtig verhält und klauen will. Ich sagte ihm das ich nichts klauen wollte, sondern den Laserpointer, welchen ich die ganze Zeit über, auch an der Kasse, in meiner rechten Hand hielt, bezahlen wollte. Da ich meinen Ausweis vergessen hatte, notierte er sich meine Adresse von einem Überweisungsschein, welchen ich bei mir hatte. Nachdem er meine Daten notiert hatte und ich meine Sachen wieder anziehen konnte, sagte er mir das es eine Anzeige geben würde und ich jetzt 1 Jahr lang Hausverbot in dem laden hätte. Den Laserpointer, den ich kaufen wollte, durfte ich auch nicht mehr kaufen.

Da ich wegen Ladendiebstahl früher schon mal vorbestraft war und ich z.Zt. wegen einer BTM Sache Bewährung habe, habe ich keinen lauten machen wollen und bin gegangen anstatt die Polizei hinzu zu holen.

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Ladendiebstahl x 64 vor der Kasse x 1

anonym
beantwortet von Wurzel50 am 25. November 2008 19:35
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Wenn Du Dir wirklich nichts vorzuwerfen hast, dann lass es drauf ankommen und mach Deine Aussage bei der Polizei. Ausserdem geh zu Deinem Bewährungshelfer und erstatte mit ihm zusammen eine Anzeige gegen den Privatschnüffler. Auch vorbestrafte Menschen haben Rechte, ich wünsche Dir viel Glück


heimaterde
beantwortet von heimaterde am 25. November 2008 19:31
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Vor der Kasse kann man Dich nicht des Diebstahls bezichtigen

Kommentar von Simple_avatar2smallkittykat77 am 25. November 2008 19:33

So sieht´s aus, aber den Detektiv könnte man der Nötigung wegen anzeigen...

Kommentar von Simple_avatar4smallheimaterde am 25. November 2008 19:49

Wenn man mich vor der Kasse so behandelt, würde ich ihn auch anzeigen.


eizzim
beantwortet von eizzim am 25. November 2008 19:30
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wenn er ncihts gefunden hat, wollte ers vllt nciht zugeben und musste irgendwas sagen, ohne sich peinlich zu machen... kein beweis, also auch sollte auch ncihts passieren

Kommentar von 58d82f87edf0de51bbe57dfbe39dc671smallFamilienhund am 25. November 2008 19:34

gefunden und behalten hat er nur den Laserpointer welchen ich in der Hand hatte.

Muss ich so eine Anzeige normalerweise nicht unterschreiben bevor ich gehen darf?


attaatta
beantwortet von attaatta am 13. Januar 2009 09:53
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wenn kein Anderer mit im büro war ,dann zeig ihn doch mal wegen Sexueller Belästigung an . Kommt bestimmt gut

Kommentar von 58d82f87edf0de51bbe57dfbe39dc671smallFamilienhund am 16. Januar 2009 12:24

Da hätte ich wirklich lust drauf aber dann fange ich mit Lügen an, werde dabei erwischt und dann glaubt man mir gar nichts mehr.


Escort
beantwortet von Escort am 26. November 2008 03:39
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Mein Sohn ist mal bei Media Markt raus geflogen wegen Sachbeschädigung weil er eine Digitalkamera (Ausstellungsstück) eine Abdeckkappe aus Plastik runterfallen lies.Der Hausdetektiv nahm ihn mit ins Büro Notierte Adresse und erteilte Hausverbot.Ich bin hingegangen und habe mir den Typ Zum Geschäftsführer bestellen lassen. Und nun gibt es einen Arbeitslosen Hausdetektiv mehr. MEDIA MARKT ICH BIN DOCH NICHT BLÖD ;)


domchef
beantwortet von domchef am 25. November 2008 19:47
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also hier hast du nix zu befürchten. wenn der detektiv wirklich etwas auf den kasten hätte, dann hätte er so lange gewartet bis du den kassenbereich verlassen hättest, denn erst dann wäre der diebstahl vollzogen gewesen. ich würde mich an die geschäftsleitung bzw an den filialleiter wenden und mich über das verhalten beschweren. im übrigen hat der detektiv kein recht zu verlangen das man taschen ausleert oder sich entkleidet. das darf nur die polizei. geh den schritt nach vorn und such ein gespräch mit der geschäftsleitung. vielleicht bekommst ja den laserpointer als entschädigung geschenkt. ausserdem gibt es sicherlich videoaufnahmen, die belegen koennen das du das gerät in der hand gehalten hast.


Megnifficent
beantwortet von Megnifficent am 25. November 2008 19:33
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Ich glaub ich spinne, hat der detektiv nen knall??


anonym
beantwortet von pacole1 am 25. November 2008 19:33
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Das würde ich gleich morgen einem Anwalt schildern.

Und was meinst Du mit...meine Sachen wieder anziehen konnte...? Hat er etwa verlangt, daß Du Deine Kleidung ablegst??

So etwas darf der gar nicht. Also, geh am Besten gleich zum Anwalt.

LG pacole1

Kommentar von 58d82f87edf0de51bbe57dfbe39dc671smallFamilienhund am 25. November 2008 19:47

Ich sollte alles aus meinen Taschen holen und dabei habe ich meine Jacke ausgezogen damit er die richtig durchsuchen konnte. Alles was ich bei mir hatte durfte ich auc wieder einstecken, nur den Laser musste ich da lassen und durfte ihn auch nicht kaufen.

Dummerweise war in meiner Jackentasche noch ein Reststück eines Joints, weshalb ich da nicht wirklich unbedingt meinen Bewährungshelfer hinzu ziehen will.

Am besten wird es wohl sein wenn ich morgen zu einem Anwalt gehe aber das kostet bestimmt wieder Geld obwohl ich nichts verbotenes gemacht habe.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 25. November 2008 19:32
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Da will wohl einer seine Quote erfüllen, oder warum hat er nicht selbst die Polizei gerufen?

Einen Anwalt wirst du jetzt ohnehin brauchen. Sprich mit einem.


anonym
beantwortet von piraat225 am 12. Oktober 2009 15:08
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er kann dich nicht einfach auf Verdacht festnehmen, und schon gar nicht vor der Kasse, erst danach. und warum musstest du dich ausziehen? das darf allein nur die Polizei !! der hausdetektiv hat keinerlei Befugnis darüber. und auch der Name, Adresse von irgendwelche Kontoauszügen reicht nicht aus, er hätte die Polizeii benachrichten sollen! er hat falsch gehandelt und eigentlich sich damit strafbar gemacht ...


Familienhund
beantwortet von Familienhund am 16. Januar 2009 12:27
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Ich habe letzte Woche einen schriftlichen Anhörungsbogen bekommen. Dieser ist heute zusammen mit der Vollmacht an meinen RA gegangen.

Der beantragt jetzt Akteneinsicht und dann schaun wir mal weiter.

Ich werde, sobald ich bzw. mein RA Akteneinsicht habe, eine Anzeige wegen Verleumdung machen.

Werde uch schildern wie es weiter geht.


Familienhund
beantwortet von Familienhund am 25. November 2008 20:06
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als ich vor etliche Jahren mal bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde, meine ich mich erinnern zu können das ich damals etwas unterschreiben musste (die Anzeige des Hausdetektivs) ist das heute so nicht mehr gang und gebe?

Vielleicht wollte der wirklich nur nicht zugeben das er einen Fehler gemacht hat (mich in der Warteschlange vor der Kasse aufzuhalten)

In dem Fall könnte ich mir das Geld für den Anwalt doch sparen.


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