Hallo,
ich habe im Oktober ein Aufhebungsbescheid zum Hartz 4 bekommen. Begründung, Einkomensgrene von 900 Euro wurde überschritten, mit Verweis auf Kinderzuschlag der uns zustehe und Wohngeld, beides sollen wir beantragen...Waren soga so nett uns Berechnung bei zu legen was uns zustände.
Gesagt, getan.
Nun haben wir von der Famkasse Post bekommen. Einmal eine Zusage für den Kinderzuschlag mit der Bemerkung uns würde obendrein noch Wohngeld zu stehen, und hinten dran geheftet, gleichzeitig eine Ablehnung mit der Begründung, mit unserem Brutto erreichen wir nicht unseren Bedarf den wir haben und müssen Hartz4 beantragen, sollten wir freiwillig verzichtet haben, wäre es nicht zu berücksichtigen...
Zum ersten, wieso Bruttogehalt? Hartz4 wird immer auf Netto - Freibeträge gerechnet und ich hatte auch die Aufhebung beigelegt.
Keiner zahlt, einer schickt uns zum anderen und wir gucken in die Röhre :-( Wie sollen wir uns nun verhalten und was ist richtig?
Zumal mein mann sein gehalt nicht bekommt weil er Verletztengeld bezieht und da die Nachtzuschläge nicht mit bezahlt werden. Ich kann nicht arbeiten da ich im Elternjahr mit unserem 11 Wochen alten Sohn bin...
Danke für die Hilfe und lieben Gruß
Divel0

Die Berechnung ist richtig ! Es gilt nicht das Netto Einkommen ! Dazu zählen die Summen der Negativ-Einkommen ! Zum Beispiel ist deinem Netto-Einkommen der Betrag für Kranken, Renten und Pflege-Versicherung hinzuzurechnen ! Diese Geld hast Du ja verdient, das ist schon verdienst, Einkommen !

Hallo, Tipp zu Deinem Problem. Wende Dich bitte an "Tachels e.V." im Internet, die sind für diese Fragen prädistiniert.
Viel Glück und trotzdem gutes Wochenende.
LG. aus dem Norden
Nordsterne

die ämter machen das gerne....keiner fühlt sich zuständig und verweist aufs andere amt. manch einer gibt auf, was denkst du, wieviel geld da gespart wird......blödes spiel
Ja und was sollen wir nun machen?
wienochmal am 8. November 2008 16:46 den leuten so lange auf den wecker gehen, bis sie dir helfen. die verschiedenen gespräche dokumentieren und den namen des sachbearbeiters aufschreiben. eventuell alle schreiben zusammenstellen und an die nächst höhere instanz schicken und zwar per einschreiben mit der bitte um antwort bzw. handlungsmöglichkeit
wienochmal am 8. November 2008 16:46 den leuten so lange auf den wecker gehen, bis sie dir helfen. die verschiedenen gespräche dokumentieren und den namen des sachbearbeiters aufschreiben. eventuell alle schreiben zusammenstellen und an die nächst höhere instanz schicken und zwar per einschreiben mit der bitte um antwort bzw. handlungsmöglichkeit
Alles klar. Werde Montag mal persönlich dort hin gehen und den Laden est verlassen wenn die mir was sagen können und handeln.
wienochmal am 8. November 2008 17:47 viel erfolg!
Das beantwortet aber nicht meine Frage wer nun zahlen muss? Klar scheint ja wohl zu sein das unser Einkommen zu gering für unseren Personenhaushalt zu sein scheint, sonst würde man sich ja nicht "bemühen" mich zu einer anderen Stelle zu schicken....